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Beschluss:
Beschlussvorschlag StuV:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat, die „Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen aus dem nicht-investiven Verfügungsfonds in der Innenstadt von Wermelskirchen“ zu beschließen und den Arbeitskreis Wermelskirchen Innenstadt als Entscheidungsgremium für Beratungen und Bewilligungen von Anträgen einzusetzen.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die „Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen aus dem nicht-investiven Verfügungsfonds in der Innenstadt von Wermelskirchen“ und setzt den Arbeitskreis Wermelskirchen Innenstadt als Entscheidungsgremium für Beratungen und Bewilligungen von Anträgen ein.
Sachverhalt:
Die Richtlinien sind Teil des geförderten Maßnahmenpaketes „Vitales Zentrum Wermelskirchen“, das mit Fördermitteln des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) teilfinanziert wird.
Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ Der Strukturwandel in den Innenstädten und Zentren, insbesondere der zunehmende Online-Handel, stellt viele Kommunen deutschlandweit bereits seit Längerem vor große Herausforderungen. Die Corona-Pandemie hat die Entwicklungen beschleunigt. Nicht nur der Einzelhandel, Innenstädte und Zentren insgesamt stehen unter enormem Anpassungsdruck. Unsere Zentren müssen als multifunktionale Standorte gestärkt werden, als Sozial-, Arbeits- und Erlebnisraum, mit Angeboten für Wohnen, Arbeiten, Begegnung, Bildung, Betreuung, Kultur, Logistik, Gastronomie und Handel. Mit dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ unterstützt der Bund die ausgewählten Städte und Gemeinden bei der anspruchsvollen Aufgabe, attraktive, zukunftsfähige Zentren zu erhalten bzw. zu entwickeln. Der Bund stellt hierfür in den Jahren 2022 bis 2025 insgesamt bis zu 250 Mio. EUR Bundesmittel zur Verfügung. 228 Kommunen werden mit dem Programm dabei unterstützt, Strategien und Konzepte zu entwickeln und erste Maßnahmen umzusetzen. Am 25.02.2022 stellte die Stadtverwaltung Wermelskirchen einen Antrag auf Zuwendung beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) mit folgenden Inhalten: Das Wermelskirchener Zentrum soll für Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und soziokulturelle Begegnung aktiviert und entsprechend den Zielen des vom Rat beschlossenen „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Wermelskirchen Innenstadt 2030" (IEHK) weiterentwickelt werden. Hierzu vorgesehen sind interaktive Prozesse, insbesondere zur Beteiligung privater Flächeneigentümer, für die Quartiersentwicklungen sowie darauf aufbauend die Schaffung von kleinräumigen, ökologisch wertvollen Aufenthaltsbereichen in den zentralen Bereichen „Innenstadt-Nord“ und „Eich/ Schwanenviertel“. Darüber hinaus sollen eine Anlaufstelle mit einem Kümmerer/ Citymanager zur Förderung der Kooperation der zentrumsrelevanten Akteure sowie ein Verfügungsfonds für Aktionen, Events und Veranstaltungen zur Stärkung des Zusammenhalts und zur Förderung des Engagements eingerichtet werden. Mit einem Zuwendungsbescheid vom 31.10.2022 bescheinigte das BBSR förderfähige Gesamtkosten von 631.000 EUR (473.325 EUR bewilligte Bundesmittel und 157.775 EUR kommunaler Eigenanteil). Ein Element der damit umzusetzenden Maßnahmen ist der nicht-investive Verfügungsfonds.
Nicht-investiver Verfügungsfonds Ein Verfügungsfonds ist ein (teil-)finanziertes Budget, mit dem Maßnahmen in einem abgegrenzten Gebiet angeregt und durchgeführt werden sollen. Der Fonds setzt sich zusammen aus 50 % privaten Mitteln und wird in gleichem Umfang aus Mitteln des Bundes kofinanziert. Somit wird jeder privat eingesetzte Euro mit dem gleichen Betrag gefördert. Für die Stadt Wermelskirchen wurden 25.000 EUR Fördermittel bewilligt. Die Städtebauförderung ermöglichte bereits das Förderprogramm „Investiver Verfügungsfonds“, mit dem investive Maßnahmen in Wermelskirchen unterstützt werden können. Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Initiativen und Organisationen soll nun durch die Stadt Wermelskirchen auch ein finanzielles Budget für nicht-investive Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, mit dem kurzfristig und unbürokratisch kleine Projekte, Aktionen und Maßnahmen umgesetzt werden können, die ihnen und der Öffentlichkeit zugutekommen und identitätsstiftend wirken. Nicht-investive Maßnahmen sind temporäre oder einmalige Aktivitäten, wie Veranstaltungen, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und nicht-materielle Investitionen. Entscheidungsgremium ist der bestehende Arbeitskreis Wermelskirchen Innenstadt. Dieser darf Beratungen und Entscheidungen über die Mittelfreigabe treffen. Die Richtlinien sind dabei Entscheidungsgrundlage. Die weitere Organisation des nicht-investiven Verfügungsfonds wird von der Verwaltung durchgeführt. Eine Veröffentlichung mit Antragsformularen etc. wird in den kommenden Wochen angestrebt.
Anlage/n:
Richtlinien Nicht-investiver Verfügungsfonds Stadt Wermelskirchen
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