Vorlage - 0112/2023  

 
 
Betreff: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 02.05.2023
zum Thema Schulplatzsicherung
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat I Bearbeiter/-in: Kohls, Arne
Beratungsfolge:
Verwaltungsvorstand Vorberatung
Schulausschuss Anhörung
23.05.2023 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
20230502_Anfrage_0112-2023_Bündnis90-Die Grünen_Schulplatzsicherung  

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung vom 22.03.2022 im Rahmen der Schulentwicklungsplanung grundsätzlich beschlossen, eine mindestens 4-zügige Gesamtschule ab dem Schuljahr 2023/2024 zu errichten.

 

Im Zusammenhang des mit der Errichtung der Gesamtschule bei der Bezirksregierung Köln zu stellenden Genehmigungsantrages hat der Schulausschuss in seiner Sitzung vom 10.08.2022 das erforderlich Raumprogramm für die Gesamtschule Wermelskirchen beschlossen, welches den Betrieb einer 5-zügigen Gesamtschule bei einer 3-zügigen Oberstufe am bisherigen Standort der Sekundarschule darstellt. Hierzu ist die Ergänzung des bestehenden Schulkomplexes um einen zentralen Erweiterungsbau mit neuen naturwissenschaftlichen Fachräumen, einem Mensa-/Aulabereich und einem zusätzlichen Bewegungsraum erforderlich.

 

Auf dieser Grundlage hat die Bezirksregierung Köln mit Bescheid vom 13.09.2022 den Betrieb einer vierzügigen Gesamtschule ab dem Schuljahr 2023/2024 genehmigt.

 

Mit Blick auf die vorliegenden Anmeldezahlen ist auf Antrag der Verwaltung mit Bescheid der Bezirksregierung vom 03.02.2023 gem. § 81 (4) Schulgesetz NRW die Bildung einer Mehrklasse im Schuljahr 2023/2024 genehmigt worden (5 Klassen in der Jahrgangsstufe 5 im Schuljahr 2023/2024).

 

Die Bildung einer weiteren Mehrklasse im Schuljahr 2023/2024 (dann 6 Klassen in der Jahrgangsstufe 5 im Schuljahr 2023/2024) wurde von der Verwaltung am 22.03.2023 auf der Grundlage des Beschlusses des Schulausschusses vom 15.02.2023 beantragt. Dieser Antrag ist von der Bezirksregierung bisher nicht beschieden worden.

 

Grundlage für die Beantragung der ersten und auch der zweiten Mehrklasse im Schuljahr 2023/2024 ist der Nachweis, dass die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten eine Beschulung der betreffenden Schülerinnen und Schüler durchgängig bis zum Schulabschluss ermöglichen. Dieser Nachweis ist von der Verwaltung in Abstimmung mit der kommissarischen Schulleitung unter Einbeziehung des geplanten (zentralen) Erweiterungsbau erbracht worden.

 

Die über eine Fünfzügigkeit bei einer dreizügigen Oberstufe hinausgehende Klassenbildung ist auf der Grundlage

 

-          der bisherigen gefassten Beschlüsse,

-          des bisher geplanten (zentralen) Erweiterungsbaus

und

-          der von der Bezirksregierung bisher einmalig genehmigten Vierzügigkeit bei der Bildung einer Mehrklasse (evtl. Genehmigung von zwei Mehrklassen) im Schuljahr 2023/2024

 

nicht möglich.

 

Die Ratsfraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um Stellungnahme und Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Was können wir in Wermelskirchen tun, um die Zahl der Auspendler auch bei zukünftig steigenden Jahrgangsbreiten weiter zu reduzieren und weite Schulwege zu vermeiden?

 

Antwort:

Um die Zahl der Auspendler auch bei zukünftig steigenden Jahrgangsbreiten zu reduzieren und weite Schulwege zu vermeiden, müssten mit Blick auf die Gesamtschule weitereumlichkeiten geschaffen werden. Das Gymnasium verfügt aus heutiger Sicht auf der Grundlage der aktuellen Schulentwicklungsplanung auch in Zukunft über ausreichende Raumkapazitäten, um den Schulplatzbedarf sicherzustellen.

 

2. Wie kann die Stadt Wermelskirchen als Schulträger dazu beitragen, dass die neu gegründete Gesamtschule zukünftig Eingangsklassen bilden kann, die sich an der unteren Bandbreitengrenze orientieren können.

 

a) damit sich der Auftrag des gemeinsamen Lernens in den Klassenfrequenzen abbilden kann und die pädagogische Arbeit unterstützt,

 

b) damit die Schule sowohl zuziehende als auch Schülerinnen und Schüler aufnehmen kann, die das Gymnasium verlassen müssen.

 

Antwort zu a)

Siehe Antwort zu 1.

 

 

Antwort zu b)

Siehe Antwort zu 1.

 


Anlage/n:

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20230502_Anfrage_0112-2023_Bündnis90-Die Grünen_Schulplatzsicherung (722 KB)