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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Bau nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt: Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um die schriftliche Sachstandsbericht zu folgenden Sachverhalten:
Die Anfrage wird nach Zuständigkeit der Ausschüsse für Stadtentwicklung und Verkehr (0097/2023) sowie Umwelt und Bau (0123/2023) getrennt beantwortet.
1.) „rote Zone“ gem. Düngeverordnung im Stadtgebiet Wermelskirchen.
Antwort: Weisen Grundwassermessstellen erhöhte Nitratwerte auf, werden Ackerflächen im Einzugsgebiet des Grundwasserkörpers, der der Messstelle zuzuordnen ist, als nitratbelastete Gebiete ausgewiesen. Grundlage sind §13a der Düngeverordnung sowie weitere Gesetze. Die Neuausweisung 12/2022 beruht auf einer geänderten EU-Rechtslage, die in deutsches Recht überführt worden ist. Ausführliche Hintergrundinformationen und kartographische Darstellungen sind beim LANUV unter https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/mit-nitrat-belastete-gebiete abrufbar. In Wermelskirchen ist seit 12/2022 der gesamte Bereich nördlich der B51 als nitratbelastetes Gebiet ausgewiesen, weil Messstellen am Unterlauf der Wupper erhöhte Nitratwerte aufweisen. Für die Landwirte, die die in diesem Bereich liegenden Feldblöcke bewirtschaften, bedeutet dies, dass sie bestimmte Einschränkungen bei der Düngung zu beachten haben.
2.) Ausweisung von Windvorrangflächen im Stadtgebiet.
Antwort: Die Verwaltung hat in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau am 07.09.2022 eine Potenzialanalyse für Freiflächenphotovoltaik- und Windenergieanlagen vorgestellt. Daraus ging hervor, dass Wermelskirchen keine nennenswerten Potenzialflächen für die Nutzung von Windenergie hat, sodass eine Ausweisung von Windvorrangflächen nicht möglich ist. Auf die der Niederschrift des AUB vom 07.09.2022 beigefügte Präsentation wird verwiesen.
Anlage/n:
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