Vorlage - 0131/2023  

 
 
Betreff: Sportplatzbeleuchtung/Flutlichtanlagen
Hier: Helligkeitsmessung / Erneuerung von 3 Flutlichtanlagen
Status:öffentlich  
Verfasser:H. Kotthaus
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Kotthaus, Holger
Beratungsfolge:
Sportausschuss
21.06.2023 
Sitzung des Sportausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Lichtmessung Eifgenstadion  

Beschluss:

 

Der Sportausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die für die Umsetzung der Variante 1 (Austausch der Leuchtenköpfe) notwendigen Mittel in Höhe von 95.000 € im Haushaltsplanentwurf 2024/2025 vorzutragen. Die dafür infrage kommendenrdermittel sollen über die Kommunalrichtlinie (Förderschwerpunkt 4.2.1 Sanierung von Außen-  und Straßenbeleuchtung) zu gegebener Zeit beantragt werden.

 


 


Sachverhalt:

 

Im Sportausschuss am 27.02.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, Lichtmessungen an den Sportplätzen Dabringhausen, Eifgen und Pohlhausen durchzuführen. Vorausgegangen war die Vor­stellung einer Machbarkeitsstudie des Büros Ulenberg | Illgas zur Wirtschaftlich­keits­unter­suchung einer LED-Umrüstung in allen o.g. Stadien.

Im Auftrag des Tiefbauamtes hat am Abend des 04.04.2023 die Firma Spie SAG GmbH eine Lichtmessung im Dönges-Eifgen Stadion durchgeführt. Diese enthält nicht nur die Messung der ankommenden Lichtstärke (Lux) diverser Prüfpunkte auf dem Spielfeld, sondern zugleich auch die Prüfung der Helligkeitsverteilung, die als Orientierung dafür dient, ob das ankommende Licht gleichmäßig verteilt wird oder ob zum Teil dunkle Flecken und im Gegensatz dazu möglicherweise auch Lichtspitzen bestehen.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die mittlere Beleuchtungsstärke im Schnitt zu gering ist. Es wird auf das Messprotokoll verwiesen, welches als Anlage beigefügt ist. Weiterhin ist auch die Lichtverteilung äerst ungleichmäßig, was bedeutet, dass die Gleichmäßigkeitsanforderung nicht erfüllt ist. An manchen Messpunkten unterscheidet sich die Lichtstärke um den Faktor 5-8 von anderen Punkten.

Am Abend der Messung funktionierte zwar ein mittlerer Beleuchtungsmast nicht, so dass in diesem Bereich folglich besonders wenig Helligkeit gemessen werden konnte. Dieser Umstand hrt jedoch nicht dazu, dass das Messergebnis vom Grunde her infrage zu stellen ist. Darüber hinaus sind die Messergebnisse auf die anderen Plätze prinzipiell übertragbar.

Die Verwaltung schlägt daher unter Bezugnahme auf die Variante 1 der Machbarkeitsstudie vor, die Leuchtenköpfe auszutauschen sowie die Beleuchtungsstärke so auszulegen, dass ein normgerechter Spielbetrieb für die Kreis- und Landesliga stattfinden kann. Dies bedeutet, dass die Beleuchtungsanlage r den Spielbetrieb unter Volllast mit 131 lx und r den Trainingsbetrieb mit 75 lx auszulegen ist. Hierbei werden die jeweiligen Leuchten mit je 6 LED-pfen und einer Farbtemperatur von 4000K (neutralweiß) einschließlich der erforderlichen neuen elektronischen Bauteile und Bedieneinheiten installiert. 

Einsparungen von Energie können mit den neuen Anlagen insbesondere nur dann erzielt werden, wenn die Helligkeit standardmäßig auf 75 lx gedrosselt und so fixiert wird. Nur zu besonderen Abendereignissen und Spielen unter Flutlicht kann die Sperre gelöst werden und die Maximal-/Volllasthelligkeit freigeschaltet werden.

Die Verwaltung hat daraufhin die für die Umstung erforderlichen Kosten geschätzt.

Die Kosten für eine Umrüstung aller drei Flutlichtanlagen betragen ca. 95.000  brutto. Eine Förderung wäre über die Kommunalrichtlinie (rderschwerpunkt 4.2.1 Sanierung von Außen-  und Straßenbeleuchtung) mit 25% der förderfähigen Kosten, mithin rund 23.750 €, glich.

Die Umsetzung nnte unter der Voraussetzung, dass die dafür erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2024/2025 zur Verfügung stehen im Laufe des Jahres 2024 umgesetzt werden.

 

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Tabellarischer Messbericht und Übersichtsdarstellung der Lichtstärkemesspunkte auf dem Spielfeld (Quelle: SAG Spie GmbH)


 

 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lichtmessung Eifgenstadion (289 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: