Vorlage - 0133/2023  

 
 
Betreff: Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl von Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
15.06.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Vorschlagsliste Jugendschöffen_2024-2028 (002)  

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vorschlagsliste der Personen für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Bergisch Gladbach und die Jugendkammer des Landgerichts Kölnr die Wahlperiode 2024 bis 2028.


Sachverhalt:

Die Amtszeit der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen endet bundesweit am 31.12.2023. Deshalb ist im laufenden Jahr 2023 eine Neuwahl für die am 01.01.2024 beginnende Wahlperiode vorzunehmen.

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Wermelskirchen schlägt zunächst mindestens doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie benötigt werden, woraus der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der 2. Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzjungendschöffen wählt.

Der Präsident des Landgerichts Köln hat die Zahl der benötigten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für den Bereich des Amtes für Jugend, Bildung und Sport der Stadt Wermelskirchen festgesetzt.

Demnach werden für die Jugendkammer des Landgerichts Köln drei Jugendhauptschöffen (zwei weibliche, einnnlicher) und für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vier Jugendhauptschöffen (zwei weibliche, zweinnliche) benötigt.

Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen. Das Schöffenamt kann nur von Deutschen bekleidet werden, die nach §§ 33 ff. GVG geeignet sind. Außerdem sollen die vorgeschlagenen Personen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (§ 35 Abs. 2 JGG).

Da in die Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen sind wie der Präsident des Landgerichts bestimmt hat, entfallen auf die Vorschlagsliste aus dem Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend, Bildung und Sport der Stadt Wermelskirchen mindestens 14 Personen.

Die aktuelle Vorschlagsliste umfasst 17 Kandidatinnen und 11 Kandidaten, insgesamt 28 Bewerbungen, von denen vier auszuschließen sind. Eine Person hat das Mindestalter nicht erreicht und eine bewirbt sich ausschließlich für das Amtsgericht. Einmal wurde das Bewerbungsformular unvollständig ausgefüllt und ein Bewerbungsformular als Schöffe war fehlerhaft adressiert und wurde an das zuständige Haupt-/Personalamt weitergeleitet.

 

Die Frist für die Aufstellung der Vorschlagsliste endet am 30.06.2023.
 


Anlage/n:

 

Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen/Jugendschöffen 2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorschlagsliste Jugendschöffen_2024-2028 (002) (204 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: