Vorlage - 0138/2023  

 
 
Betreff: Mobilstation in Wermelskirchen
Hier: Sachstand P+R-Anlage Busbahnhof
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Engstfeld, Lisa
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
05.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Bericht der Verwaltung zum Projekt „Mobilstationen Baustein P+R Anlage Busbahnhof“ zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

 

Am 30.01.2023 berichtete die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr über den Stand der Maßnahme P+ R Anlage Busbahnhof. Dieser Sachstand muss wegen aktueller Entwicklungen ergänzt werden.

Aufgrund der bereits dargestellten Problematik wurden die Fördermittel des EFRE Förderprogrammes teilwiderrufen, sodass sowohl die damit verbundene Anteilsfinanzierung, als auch die Umsetzungsbedingungen (zum Beispiel Umsetzungsfristen) entfielen.

Zeitgleich wurde die Verwaltung beauftragt den Förderantrag für die weitere Planung und Umsetzung der P+R Anlage am Busbahnhof für die ÖPNVG Förderung des Zweckverbands go.Rheinland zu erarbeiten. Im Zuge dieser Bearbeitung wurden erneut Defizite deutlich, die aus der Weiterplanung der Maßnahme und den Bedingungen des Förderprogrammes resultieren.

Der ursprünglich angenommene Fördersatz von 90% wird bei P+R Anlagen nicht berücksichtigt, sondern Förderobergrenzen pro Stellplatz als Berechnungsgrundlage genutzt. Die derzeitige Baukostenberechnung ohne Planungskosten beläuft sich auf rund 291.200,00 EUR (Stand Februar 2023). Die Berechnung ist aufgrund der topografischen Lage und damit verbundenen aufwendigen Kanalanschlussleitungen, die verlegt werden müssen, deutlich höher als bei Anlagen mit vergleichbarer Fläche und Umfang. In Rücksprache mit go.Rheinland wurde mitgeteilt, dass nur zuwendungsfähige Baukosten in Höhe von 112.770,00 EUR geltend gemacht werden können. Das Defizit wäre als kommunaler Eigenanteil aufzubringen und ist in diesem Umfang haushalterisch nicht vorgesehen.

Als Teil des Bausteinsystems der EFRE Fördermaßnahme wurde die P+R Anlage Busbahnhof geplant und als eingebetteter Baustein der Mobilstationen gefördert. Untersuchungen und Belege zum Bedarf und der verkehrlichen Situation mussten in diesem Zuge nicht erbracht werden. Als Einzelmaßnahme der ÖPNVG Förderung müsste nun eine solche Bedarfsdarstellung erfolgen. Diese würde sowohl den generellen Bedarf als auch den Bedarf an Stellplätzen umfassen. Hierfür fehlen der Stadtverwaltung zur Zeit die Grundlagen, um eine entsprechende Begründung aufzustellen.

Weiterhin verlangt der Fördergeber, dass auf geplanten P+R Anlagen keine Fremdnutzung erfolgen darf. Um dieser entgegenzuwirken, müsste ein zusätzliches Kontrollsystem eingeführt werden, wodurch sich die Kosten der Maßnahme wieder steigern und ggf. Fixkosten für die Stadt verursachen würden.

Zusätzlich bestehen derzeit immer noch Unstimmigkeiten mit Straßen.NRW über die Ausgleichmaßnahmen der Fläche. Die Verwaltung ist in Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde sowie mit Straßen.NRW, ob das Grundstück zur Umsetzung des P+R Anlage zur Verfügung stehen würde.

Die Verwaltung wird die Maßnahme aus finanziellen Gründen und aufgrund der weiterhin nicht geklärten Ausgleichsmaßnahmen zunächst nicht weiterverfolgen. Derzeit ist der Verwaltung keine Ausweichfläche für einen P+R Parkplatz in Nähe des Busbahnhofs bekannt. Sollten sich neue Entwicklungen ergeben, werden diese dem Ausschuss mitgeteilt.
 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: