Beschluss:
Beschlussvorschlag StuV: a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat zu beschließen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Neuenhöhe Ost“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).
b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat zu beschließen, die Verwaltung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB zu beauftragen, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Beschlussvorschlag Rat: a) Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Neuenhöhe Ost“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).
b) Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Sachverhalt:
Planungsanlass/ Ziel und Zweck des Bebauungsplans: Am östlichen Siedlungsrand der Stadt Wermelskirchen im Stadtteil Neuenhöhe ist auf bisher unbebauten Flächen die Entwicklung einer gemischten Bebauung bestehend aus Wohn- und wohnverträglicher Gewerbenutzung vorgesehen. Das Plangebiet hat eine Fläche von ca. 1 ha und liegt gänzlich in Flur 6 der Gemarkung Oberhonnschaft. Es umfasst die Flurstücke 117, 116, 255, 256, 113 und 112 tlw. sowie im Bereich der B51 einen Teil des Flurstücks 235. Im Norden umfasst das Plangebiet die B 51, südlich des Plangebiets verläuft der „Panorama-Radweg Balkantrasse“ im Bereich einer ehemaligen Bahntrasse. Nördlich der B 51, östlich und westlich des Plangebietes bestehen heterogene Baustrukturen. Die genaue Abgrenzung des Plangebiets ist der Anlage 1 zu entnehmen. Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 100 „Neuenhöhe Ost“ bestehen zurzeit keine rechtskräftigen Bebauungspläne oder Satzungen nach § 34 oder § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Das Plangebiet ist gemäß planungsrechtlicher Einstufung dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt bereits als gemischte Baufläche ausgewiesen. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die Straße Neuenhöhe (B 51). Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist – entsprechend den planungsrechtlichen Vorgaben, der Lage zwischen großen Gewerbe- und Industriearealen und kleinteiligeren Strukturen sowie dem Bedarf an gemischten Bauformen (wohnverträglichen Gewerbeformen und Wohnen) – die Entwicklung eines Mischgebiets unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in dem genannten Bereich. Aufgrund der Lage an der B 51 sind besondere Vorgaben zur Anbindung des Gebietes zu beachten. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient somit den aktuellen Wohn- und Arbeitsbedürfnissen sowie der Fortentwicklung des Stadtteils Neuenhöhe zu einem attraktiven Wohn- und Arbeitsstandort. Das Bebauungs- und Erschließungskonzept des sich unmittelbar an der B 51 in Wermelskirchen-Neuenhöhe befindenden Plangebiets sieht die Anbindung von ca. 7 Grundstücken (gemischte Nutzung z. B. Wohnnutzung und wohnverträglicher Gewerbenutzung wie Dienstleistung, Büro, Handwerk) über eine neue Erschließung über die B 51 vor. Aufgrund der Lage zwischen B 51 und Bahndamm, der Topographie im Plangebiet und den straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben fließen folgende Planungsparameter in das Bebauungs- und Erschließungskonzept ein: - Gebündelte Gebietserschließung zur Vermeidung einzelner Grundstückserschließungen und somit Sicherung des Verkehrsflusses und Verkehrssicherheit auf der B 51; - Sicherung der Geh- und Radwegeanbindung; - Städtebaulich geordnete Grundstücksparzellierung und Bebauung. Der Ausbau der Erschließungsstraße ist als Mischverkehrsfläche vorgesehen, welche parallel zum „Panorama-Radweg Balkantrasse“ verläuft und in einer Wendeanlage endet. Parallel zur Erschließung ist eine dreigeschossige Bebauung (von B51 zweigeschossig wirkend) in offener Bauweise geplant.
Weiteres Vorgehen: Die Grundstückseigentümer erbringen als Vorhabenträger die erforderlichen Planungsleistungen in Zusammenarbeit mit Fachplanern und in Abstimmung mit der Stadt Wermelskirchen. Hierzu wurde bereits ein städtebaulicher Leistungsvertrag geschlossen. Sobald die erforderlichen Fachgutachten sowie ein Planentwurf des Bebauungsplanes vorliegen, kann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Anlage/n: Anlage 1: Geltungsbereich
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