Vorlage - 0173/2023  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen",
2. Änderung und Ergänzung:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
27.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
26.02.2024 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
A_01_Stellungnahme_Rheinisch-Bergischer_Kreis_20210423_  
A_02_Stellungnahme_Wald_und_Holz_NRW_20210407_  
A_03_Stellungnahme_Wupperverband_20210426  
A_04_Stellungnahme_LVR-Bodendenkmalpflege_20210428  
A_05_Stellungnahme_Industrie-u_Handelskammer_IHK_20210426  
A_06_Stellungnahme_Vodaphone_Unitymedia_20210426  
A_07_Stellungnahme_PLEdoc_OGE_20210326  
A_08_Stellungnahme_Wasserversorgungsverband-DA_20210322  
A_09_Stellungnahme_RBK_Naturschutzbeirat_20210622  
A_10-1_Stellungnahme_Bauordnung_20210325_bp  
A_10-2_Stellungnahme_Städtischer_Abwasserbetrieb_SAW_20210407  
A_10-3_Stellungnahme_Kämmerei_Liegenschaften_20210414  
B_01_Stellungnahme_Wasserversorgungsverband_Rhein-Wupper_20230307  
B_02_Stellungnahme_PLEdoc_Netzauskunft_20230308  
B_03_Stellungnahme_Stadt_Remscheid_20230310  
B_04_Stellungnahme_Untere_Denkmalbehörde_u_LVR-Bodendenkmalpflege_20230316  
B_05_Stellungnahme_Untere_Denkmalbehörde_u_LVR-Denkmalpflege_20230328  
B_06_Stellungnahme_Landesbetrieb_Wald_u_Holz_20230321  
B_07_Stellungnahme_Stadt_Hückeswagen_20230329  
B_08_Stellungnahme_BEW Bergische_Energie_u_Wasser_GmbH_20230330  
B_09_Stellungnahme_Rheinisch-Bergischer_Kreis_20230403  
B_10_Stellungnahme_Industrie-u_Handelskammer_IHK_20230406  
B_11_Stellungnahme_Wupperverband_20230406  
B_12_Stellungnahme_Amt_61-3_Bauordnung_20230328  
B_13_Stellungnahme_Amt-66_HD_20230403  
C_Abwägungstabelle_20230717  
D_1_Bebauungsplan_Planzeichnung_mit_Textfestsetzungen_Juli-2023_1zu500_rot_fie  
D_2_Bebauungsplan_Begründung_Teil-1_Allgemeiner_Teil_Juli-2023_rot  
D_3_Bebauungsplan_Begründung_Teil-2_Umweltbericht_Nov-2022  
E_Artenschutzprüfung_ASP_Haacken_20-07-2022  
F_Landschaftspflegerischer Fachbeitrag_LBP_Haacken_Nov-2022_n  
G_1_Bodenuntersuchung_Fülling_2018  
G_2_Bodenuntersuchung_Fülling_2020  
G_3_Bodenuntersuchung_Fülling_2021  
G_4_Bodenuntersuchung_Fülling_2022  
H_Regenwasserbeseitigung_Gohl_2022_mit_Anlagen_1-6  

Beschlussvorschlag zu a):

Der Rat der Stadt beschließt die Abwägung der zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" vorgebrachten Bedenken und Anregungen, wie in dieser Beschlussvorlage dargestellt, vorzunehmen.

 

 

Beschlussvorschlag zu b)

Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung und stimmt der zugehörigen Begründung zu.

 


 


Sachverhalt:

 

 

Planziel des Bebauungsplanverfahrens

 

Ziel der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans (B´Plan) Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" ist das Schaffen von Planrecht für die bauliche Erweiterung der dort ansässigen Betriebe. Die überbaubaren Flächen sollen entsprechend maßvoll in Richtung Süden ausgedehnt werden.

 

 

Hinweis zur vorbereitenden Bauleitplanung

 

Die Aufstellung der 2. Änderung und Ergänzung des B`Plans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" und der 31. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) "Industriegebiet Elbringhausen" erfolgten gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.

In seiner Sitzung vom 19.06.2023 hat der Rat der Stadt die 31. Änderung des FNP bereits beschlossen (0117/2023). Das Verfahren ist noch von der Bezirksregierung Köln zu genehmigen.

 

 

Hinweis zu Städtebaulichem Vertrag und Satzungsbeschluss

 

Ergänzend wird zwischen der Stadt Wermelskirchen und den Planbegünstigten ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB geschlossen (Beschlussvorlage 0183/2023).

Mit dem Abschluss des Vertrages werden die im Rahmen der Bauleitplanverfahren zum Plangebiet Elbringhausen festgestellten und umzusetzenden naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 1a Absatz 3 BauGB geregelt.

Dabei handelt es sich um (externe) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Plangebiet selbst nicht realisiert werden können. Konkret trifft der Vertrag Regelungen für Waldersatzflächen und für die Inanspruchnahme des Ökokontos des Rheinisch-Bergischen Kreises. Zwischenzeitlich haben beide Vertragspartner - Investoren und Stadt - den Vertrag unterzeichnet.

 

Inhaltlich benennt der Vertrag u. a. Unterlagen, die von Seiten der Investoren vorzulegen sind, bevor der Rat der Stadt den Satzungsbeschuss zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans fassen kann:

 

  • Unterzeichnete Vereinbarung über den Erwerb von Ökopunkten aus dem Ökopunktekonto des Rheinisch-Bergischen Kreises,
  • eingetragene öffentlich-rechtliche Baulasten zur Sicherung der außerhalb des Plangebiets liegenden (externen) Ausgleichsflächenr einen Zeitraum von 30 Jahren,
  • eingetragene Grunddienstbarkeiten auf den Ausgleichsflächen zur Duldung von Einwirkungen im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen.

 

Bereits vorliegend ist der Nachweis über den Erwerb von Ökopunkten aus dem Ökopunktekonto des Rheinisch-Bergischen Kreises. Die Eintragung der Baulasten ist vorbereitet, die Unterzeichnung von Seiten der Waldbesitzer anberaumt.

 

Die Investoren tun ihr Mögliches, dass auch die Eintragung der Grunddienstbarkeiten kurzum erfolgen kann. Generell ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Zeitläufe von Eintragungen (siehe u.a. Amtsgericht) ggf. nicht mit den Sitzungsterminen der städtischen Gremien korrespondieren.

 

Insofern beabsichtigt die Verwaltung in Bezug auf die beiden in Rede stehenden Beschlussvorlagen (0173/2023: „Abwägung und Satzungsbeschluss B´Plan sowie 0183/2023:Kenntnisnahme Städtebaulicher Vertrag) folgendes Vorgehen:

 

Vorberatung in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 27.11.23 und sobald alle Eintragungen vollzogen und vorliegend sind Entscheidung durch den Rat der Stadt. Dies könnte in der Ratssitzung am 11.12.2023 oder in der ersten Ratssitzung im Jahr 2024 erfolgen.

 

 

 

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen - Abwägung

 

Verfahren zur 2. Änderung und Ergänzung des B`Plans Nr. 20

 

Zu der bisherigen Entwicklung des Bauleitplanverfahrens von 2007 bis 2022 wird auf die Darstellungen in den Beschlussvorlagen 0043/2019 und 0222/2022 verwiesen.

 

 

Frühzeitige Beteiligung 2009

 

Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung vom 07.09. bis zum 09.10.2009, wurden vom Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 12.12.2022 im Wege der Vorlage 0222/2022 (siehe dort die Anlage 7) zur Kenntnis genommen.

Im weiteren Verfahren konnten die damals vorgebrachten Aspekte entweder frühzeitig berücksichtigt werden und in die Planung einfließen; so wurde beispielsweise der Geltungsbereich der Änderung zurückgenommen und Festsetzungen zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern ergänzt. Oder die Punkte wurden in der erneuten frühzeitigen Beteiligung/2021 bzw. der Offenlage/2023 wiederholt und konkretisierter vorgebracht. Insofern wird es in Bezug auf die Stellungnahmen aus 2009 bei der o. g. Kenntnisnahme belassen.

 

 

Erneute frühzeitige Beteiligung 2021

 

Die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch eine öffentliche Auslegung vom 22.03. bis zum 26.04.2021. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 13.03.2021 ortsüblich bekannt gemacht.

Es wurde keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.03.2021 frühzeitig am Aufstellungsverfahren beteiligt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 26.04.2021 eingeräumt.

 

Es wurden von insgesamt neun Behörden und drei städtischen Ämtern Stellungnahmen vorgetragen, insbesondere zu folgenden Themen:

 

        Beeinträchtigung der Quellmulde: Das westliche Flurstück und die westlichen Teile des östlichen Flurstückes sind Bestandteil der Quellmulde des im Bereich des ehemaligen Staubeckens Kovelsberg in den Eifgen mündenden Nebenbaches. Der Quellaustritt liegt etwa 74 Meter südlich unterhalb des Erweiterungsbereiches. Die Planung führt zu erheblichen Anschüttungen, vor allem im Bereich der Quellmulde. Vor allem die weitgehende Verfüllung des Quellmuldenkopfes ist kritisch zu beurteilen. Die untere Naturschutzbehörde regt an, auf die Erweiterung des Gewerbegebietes zu verzichten oder zumindest deutlich auf die flach geneigteren Flächen im Osten außerhalb der Quellmulde zu reduzieren.

 

        Verlust von Waldflächen: Die Flächen im Plangebiet verlieren ihre Funktionen im Naturhaushalt und als Lebensraum vollständig. Durch die bauliche Inanspruchnahme sind negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie zu erwartende Lärm- und Lichtemissionen auf die Fauna der angrenzenden Waldbereiche zu erwarten. Durch einen zu geringen Waldabstand sind weitere Waldverluste zu erwarten. Weiterhin wird mit der Erweiterung der bisherige Siedlungsabschluss nach Süden aufgebrochen und eine negative Vorbildwirkung, insbesondere für die westlich angrenzenden Waldflächen, geschaffen. Bedenken gegen die unzureichende Beschreibung der Ersatzaufforstungen.

 

        Konflikte zu Zielen des Landschaftsschutzes: Die Planung steht in Konflikt mit dem Entwicklungsziel 1 in Verbindung mit dem Entwicklungsteilziel 1.1 Erhaltung und Entwicklung von Gewässersystemen mit Auenlandschaft, in den Hangbereichen und Siefentälern zur "Großen Dhünntalsperre", (Erhaltung und Entwicklung von naturnahen Laubwäldern sowie Mischwaldbeständen sowie von Landschaftsräumen mit Vorkommen seltener und gefährdeter naturraumtypischer Pflanzen und Tiere, deren Lebensräumen, sowie von Gebieten mit seltenen Böden und als bedeutsamer Biotopverbundraum) sowie den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes WK_2.2-07 "Seitentäler des Eifgenbachs mit Laubwäldern an den Hängen".

 

        Kritik an der Eingriffs-Ausgleichs-Bewertung im Rahmen des landschaftspflegerischen Fachbeitrags. Für das Schutzgut Boden ist eine Bodenfunktionsbewertung auf Grundlage des "Bewertungsverfahrens Boden Modell Oberberg" durchzuführen.

 

        Potentielle Betroffenheit von Greifvögeln: Aus der ASP geht nicht hervor, ob Greifvogel-horste in der Umgebung, also auch außerhalb des Geltungsbereiches, überprüft wurden.

 

        Erfordernis eines Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzeptes unter Berücksichtigung der Aspekte zur Bewertung und Behandlung des Niederschlagswassers der Verkehrs- und Hofflächen nach Trennerlass NRW, der Altlastenproblematik und der Starkregenvorsorge.

 

 

Erneuter Aufstellungs- sowie Offenlagebeschluss im Jahr 2022, Beteiligung 2023

 

Aufgrund der Hinweise des Rheinisch-Bergischen Kreises mit Bezug auf die Betroffenheit einer Quellmulde im Rahmen der erneuten frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde die Planung erneut überarbeitet. Im Ergebnis wird auf die bauliche Inanspruchnahme von Waldflächen im südwestlichen Bereich des Flurstücks 376 verzichtet, so dass der Geltungsbereich hier entsprechend reduziert wird.

 

Die vorliegende Artenschutzprüfung (ASP) vom 16.03.2021 wurde erweitert. Diese Erweiterung umfasst die Ergebnisse einer im Februar´22 durchgeführten Kontrolle auf etwaig vorkommende Greifvogelhorste in 300 m Umgebung. Aus der ergänzten ASP (Anlage E) geht hervor, dass Ende Februar 2022 keine Greifvogelhorste in 300 m Umgebung vorkommen. Zur Behandlung weiterer Themen der vorgetragenen Stellungnahmen wird auf die Anlage CAbwägungsvorschlag /Tabelle zu Anregungen, Bedenken, Hinweisen“ sowie die diesem Bebauungsplanentwurf anliegenden Gutachten (Anlagen F H) verwiesen.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 beschlossen, den Geltungsbereich der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 erneut zu ändern (Fortfall einer südwestlichen Waldfläche). In der gleichen Sitzung wurde der Offenlagebeschluss gefasst.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch Veröffentlichung im Internet sowie eine ergänzende öffentliche Auslegung vom 06.03.2023 bis zum 06.04.2023. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 24.02.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

Es wurde keine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vorgetragen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit E-Mail vom 06.03.2023 am Aufstellungsverfahren beteiligt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 06.04.2023 eingeräumt. Es wurden von insgesamt elf Behörden und zwei städtischen Ämtern Stellungnahmen vorgetragen, insbesondere zu folgenden Themen:

 

        Verlust von Waldflächen: Die Flächen im Plangebiet verlieren ihre Funktionen im Naturhaushalt und als Lebensraum vollständig. Durch die bauliche Inanspruchnahme sind negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie durch zu erwartende Lärm- und Lichtemissionen auf die Fauna der angrenzenden Waldbereiche zu erwarten. Weiterhin wird mit der Erweiterung der bisherige Siedlungsabschluss nach Süden aufgebrochen und eine negative Vorbildwirkung, insbesondere für die westlich angrenzenden Waldflächen geschaffen.

 

        Negative Auswirkungen durch Flächenverbrauch, erhebliche Eingriffe in den Boden und die Lebensraumfunktion, erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt.

 

 

Hinweis zu redaktionellen Anpassungen nach der Offenlage

 

Nach der Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB im März/April 2023, wurden die Unterlagen des Bebauungsplanentwurfs geringfügig angepasst. Hierbei handelt es sich beispielsweise um aktualisierte Hinweise der Behörden oder Träger öffentlicher Belange in Bezug auf zu übernehmende Handlungsanweisungen, Adressen oder zu beachtende Regelungen. Die rot markierten und kursiv geschriebenen Texte markieren die redaktionell bearbeiteten Passagen in der Planzeichnung bzw. den Textfestsetzungen (Anlage D 1) oder in der Begründung Teil 1 Allgemeiner Teil (Anlage D 2)

 

 

Fazit Abwägung

 

Wesentliche Änderungen am Bebauungsplan, welche die Grundzüge der Planung berühren, wurden seit der Offenlage nicht vorgenommen. Es erfolgten lediglich Änderungen redaktioneller bzw. klarstellender Art. Eine erneute Offenlage des Bebauungsplans ist nicht erforderlich.

 

In Bezug auf die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung 2009 wird es - wie oben beschrieben - bei der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt (0222/2022) belassen.

 

Gegenstand der im Rahmen dieser Beschlussvorlage zu vollziehenden Abwägung ist die tabellarische Übersicht der Anlage C: "Abwägungstabelle zur 2. Änderung und Ergänzung des B´Plans“. Diese enthält Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen, die zu folgenden Verfahrensabschnitten vorgelegt wurden:

 

A) zur erneuten frühzeitigen Beteiligung vom 22.03. bis zum 26.04.2021

(Anlagen A 01 bis A 10-3: Stellungnahmen 2021),

 

B) zur Offenlage vom 06.03. bis zum 06.04.2023

(Anlagen B 01 bis B 13: Stellungnahmen 2023),

 

Die Anlage C: "Abwägungsvorschlag/Tabelle" gibt den Inhalt der Schreiben von 2021 und 2023 wieder (Anlagen A 01 B 13), versieht sie jeweils mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Vorschlag zur Abwägung.

 

Im Ergebnis können nahezu alle vorgebrachten Bedenken und Anregungen berücksichtigt bzw. die Hinweise zur Kenntnis genommen werden. Einige Stellungnahmen decken sich inhaltlich mit denen, die im Rahmen des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens zum FNP vorgelegt wurden (Abwägung und Beschluss der 31. Änderung des FNP erfolgte im Rahmen der Beschlussvorlage 0117/2023, in der Sitzung des Rates vom 19.06.2023).

 

Der Rat der Stadt beschließt nicht einzeln über die Behandlung der jeweiligen Anregungen, sondern fasst einen Beschluss über die Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen, wie diese in der Abwägungstabelle dargestellt ist.

 

 

 

b) Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan

 

Nach erfolgter Abwägung (Beschluss zu a)) kann der Rat der Stadt nunmehr die 2. Änderung und Ergänzung des B`Plans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" als Satzung beschließen und der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht zustimmen.

 


Anlage/n:   *Anlagen gedruckt **Anlage gedruckt und verkleinert auf DIN A4

Alle anderen Anlagen nur digital im Ratsinformationssystem abrufbar

 

Anlage A 01 Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis (RBK) vom 23.04.2021

Anlage A 02 Stellungnahme Wald und Holz vom 07.04.2021

Anlage A 03 Stellungnahme Wupperverband vom 26.04.2021

Anlage A 04 Stellungnahme LVR - Amt für Bodendenkmalpflege vom 28.04.2021

Anlage A 05  Stellungnahme Industrie- und Handelskammer, IHK, vom 26.04.2021

Anlage A 06 Stellungnahme Vodafone NRW GmbH vom 26.04.2021

Anlage A 07 Stellungnahme Pledoc GmbH vom 26.03.2021

Anlage A 08  Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper v. 22.03.2021

Anlage A 09 Stellungnahme Beirat der Unteren Naturschutzbehörde/RBK v. 22.06.21

Anlage A 10-1 Stellungnahme (intern) Amt für Stadtentwicklung/Bauordnung v. 25.03.2021

Anlage A 10-2 Stellungnahme (intern) Tiefbauamt/Städt. Abwasserbetrieb vom 07.04.2021

Anlage A 10-3 Stellungnahme (intern) Kämmerei/Liegenschaften vom 14.04.2021

Anlage B 01 Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper v. 07.03.2023

Anlage B 02 Stellungnahme Pledoc GmbH vom 08.03.2023

Anlage B 03 Stellungnahme Stadt Remscheid vom 10.03.2023

Anlage B 04  Stellungn. Untere Denkmalbehörde u. LVR-Bodendenkmalpflege v. 16.03.23

Anlage B 05 Stellungn. Untere Denkmalbehörde u. LVR-Denkmalpflege v. 28.03.23

Anlage B 06 Stellungnahme Wald und Holz vom 21.03.2023

Anlage B 07 Stellungnahme Hückeswagen vom 29.03.2023

Anlage B 08 Stellungnahme BEW, Bergische Energie u. Wasser GmbH v. 30.03.2023

Anlage B 09 Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis vom 03.04.2023

Anlage B 10 Stellungnahme Industrie- und Handelskammer vom 06.04.2023

Anlage B 11 Stellungnahme Wupperverband vom 06.04.2023

Anlage B 12 Stellungnahme Bauordnung vom 28.3.2023

Anlage B 13 Stellungnahme Tiefbauamt/SAW vom 03.04.23 und 28.03.2023

Anlage C * Abwägungsvorschlag /Tabelle zu Anregungen, Bedenken, Hinweisen

Anlage D 1 ** Bebauungsplan Planzeichnung mit Textfestsetzungen

Anlage D 2 * Bebauungsplan Begründung  Teil 1: Allgemeiner Teil

Anlage D 3 * Bebauungsplan Begründung  Teil 2: Umweltbericht

Anlage E Artenschutzprüfung (ASP) Stufe I

Anlage F Landschaftspflegerischer Begleitplan

Anlage G 1 lling Bodenuntersuchung 2018

Anlage G 2 lling Bodenuntersuchung 2020

Anlage G 3 lling Bodenuntersuchung 2021

Anlage G 4 lling Bodenuntersuchung 2022

Anlage H Gohl Regenwasserbeseitigung 2022 mit Anlagen 1-6
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A_01_Stellungnahme_Rheinisch-Bergischer_Kreis_20210423_ (3116 KB)      
Anlage 2 2 A_02_Stellungnahme_Wald_und_Holz_NRW_20210407_ (249 KB)      
Anlage 3 3 A_03_Stellungnahme_Wupperverband_20210426 (1322 KB)      
Anlage 4 4 A_04_Stellungnahme_LVR-Bodendenkmalpflege_20210428 (1003 KB)      
Anlage 5 5 A_05_Stellungnahme_Industrie-u_Handelskammer_IHK_20210426 (75 KB)      
Anlage 6 6 A_06_Stellungnahme_Vodaphone_Unitymedia_20210426 (289 KB)      
Anlage 7 7 A_07_Stellungnahme_PLEdoc_OGE_20210326 (2946 KB)      
Anlage 8 8 A_08_Stellungnahme_Wasserversorgungsverband-DA_20210322 (821 KB)      
Anlage 9 9 A_09_Stellungnahme_RBK_Naturschutzbeirat_20210622 (56 KB)      
Anlage 10 10 A_10-1_Stellungnahme_Bauordnung_20210325_bp (1511 KB)      
Anlage 11 11 A_10-2_Stellungnahme_Städtischer_Abwasserbetrieb_SAW_20210407 (824 KB)      
Anlage 12 12 A_10-3_Stellungnahme_Kämmerei_Liegenschaften_20210414 (512 KB)      
Anlage 13 13 B_01_Stellungnahme_Wasserversorgungsverband_Rhein-Wupper_20230307 (559 KB)      
Anlage 14 14 B_02_Stellungnahme_PLEdoc_Netzauskunft_20230308 (2145 KB)      
Anlage 15 15 B_03_Stellungnahme_Stadt_Remscheid_20230310 (335 KB)      
Anlage 16 16 B_04_Stellungnahme_Untere_Denkmalbehörde_u_LVR-Bodendenkmalpflege_20230316 (257 KB)      
Anlage 17 17 B_05_Stellungnahme_Untere_Denkmalbehörde_u_LVR-Denkmalpflege_20230328 (260 KB)      
Anlage 18 18 B_06_Stellungnahme_Landesbetrieb_Wald_u_Holz_20230321 (302 KB)      
Anlage 19 19 B_07_Stellungnahme_Stadt_Hückeswagen_20230329 (363 KB)      
Anlage 20 20 B_08_Stellungnahme_BEW Bergische_Energie_u_Wasser_GmbH_20230330 (432 KB)      
Anlage 21 21 B_09_Stellungnahme_Rheinisch-Bergischer_Kreis_20230403 (230 KB)      
Anlage 22 22 B_10_Stellungnahme_Industrie-u_Handelskammer_IHK_20230406 (50 KB)      
Anlage 23 23 B_11_Stellungnahme_Wupperverband_20230406 (1505 KB)      
Anlage 24 24 B_12_Stellungnahme_Amt_61-3_Bauordnung_20230328 (207 KB)      
Anlage 25 25 B_13_Stellungnahme_Amt-66_HD_20230403 (196 KB)      
Anlage 26 26 C_Abwägungstabelle_20230717 (1360 KB)      
Anlage 27 27 D_1_Bebauungsplan_Planzeichnung_mit_Textfestsetzungen_Juli-2023_1zu500_rot_fie (2909 KB)      
Anlage 28 28 D_2_Bebauungsplan_Begründung_Teil-1_Allgemeiner_Teil_Juli-2023_rot (1694 KB)      
Anlage 29 29 D_3_Bebauungsplan_Begründung_Teil-2_Umweltbericht_Nov-2022 (1016 KB)      
Anlage 30 30 E_Artenschutzprüfung_ASP_Haacken_20-07-2022 (1729 KB)      
Anlage 31 31 F_Landschaftspflegerischer Fachbeitrag_LBP_Haacken_Nov-2022_n (12398 KB)      
Anlage 32 32 G_1_Bodenuntersuchung_Fülling_2018 (1193 KB)      
Anlage 33 33 G_2_Bodenuntersuchung_Fülling_2020 (4373 KB)      
Anlage 34 34 G_3_Bodenuntersuchung_Fülling_2021 (3362 KB)      
Anlage 35 35 G_4_Bodenuntersuchung_Fülling_2022 (892 KB)      
Anlage 36 36 H_Regenwasserbeseitigung_Gohl_2022_mit_Anlagen_1-6 (7538 KB)      

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: