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Beschlussvorschlag zu a): Der Rat der Stadt beschließt die Abwägung der zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" vorgebrachten Bedenken und Anregungen, wie in dieser Beschlussvorlage dargestellt, vorzunehmen.
Beschlussvorschlag zu b) Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung und stimmt der zugehörigen Begründung zu.
Sachverhalt:
Planziel des Bebauungsplanverfahrens
Ziel der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans (B´Plan) Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" ist das Schaffen von Planrecht für die bauliche Erweiterung der dort ansässigen Betriebe. Die überbaubaren Flächen sollen entsprechend maßvoll in Richtung Süden ausgedehnt werden.
Hinweis zur vorbereitenden Bauleitplanung
Die Aufstellung der 2. Änderung und Ergänzung des B`Plans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" und der 31. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) "Industriegebiet Elbringhausen" erfolgten gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren. In seiner Sitzung vom 19.06.2023 hat der Rat der Stadt die 31. Änderung des FNP bereits beschlossen (0117/2023). Das Verfahren ist noch von der Bezirksregierung Köln zu genehmigen.
Hinweis zu Städtebaulichem Vertrag und Satzungsbeschluss
Ergänzend wird zwischen der Stadt Wermelskirchen und den Planbegünstigten ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB geschlossen (Beschlussvorlage 0183/2023). Mit dem Abschluss des Vertrages werden die im Rahmen der Bauleitplanverfahren zum Plangebiet Elbringhausen festgestellten und umzusetzenden naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 1a Absatz 3 BauGB geregelt. Dabei handelt es sich um (externe) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Plangebiet selbst nicht realisiert werden können. Konkret trifft der Vertrag Regelungen für Waldersatzflächen und für die Inanspruchnahme des Ökokontos des Rheinisch-Bergischen Kreises. Zwischenzeitlich haben beide Vertragspartner - Investoren und Stadt - den Vertrag unterzeichnet.
Inhaltlich benennt der Vertrag u. a. Unterlagen, die von Seiten der Investoren vorzulegen sind, bevor der Rat der Stadt den Satzungsbeschuss zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans fassen kann:
Bereits vorliegend ist der Nachweis über den Erwerb von Ökopunkten aus dem Ökopunktekonto des Rheinisch-Bergischen Kreises. Die Eintragung der Baulasten ist vorbereitet, die Unterzeichnung von Seiten der Waldbesitzer anberaumt.
Die Investoren tun ihr Mögliches, dass auch die Eintragung der Grunddienstbarkeiten kurzum erfolgen kann. Generell ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Zeitläufe von Eintragungen (siehe u.a. Amtsgericht) ggf. nicht mit den Sitzungsterminen der städtischen Gremien korrespondieren.
Insofern beabsichtigt die Verwaltung in Bezug auf die beiden in Rede stehenden Beschlussvorlagen (0173/2023: „Abwägung und Satzungsbeschluss B´Plan“ sowie 0183/2023: „Kenntnisnahme Städtebaulicher Vertrag“) folgendes Vorgehen:
Vorberatung in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 27.11.23 und – sobald alle Eintragungen vollzogen und vorliegend sind – Entscheidung durch den Rat der Stadt. Dies könnte in der Ratssitzung am 11.12.2023 oder in der ersten Ratssitzung im Jahr 2024 erfolgen.
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen - Abwägung
Verfahren zur 2. Änderung und Ergänzung des B`Plans Nr. 20
Zu der bisherigen Entwicklung des Bauleitplanverfahrens von 2007 bis 2022 wird auf die Darstellungen in den Beschlussvorlagen 0043/2019 und 0222/2022 verwiesen.
Frühzeitige Beteiligung 2009
Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung vom 07.09. bis zum 09.10.2009, wurden vom Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 12.12.2022 im Wege der Vorlage 0222/2022 (siehe dort die Anlage 7) zur Kenntnis genommen. Im weiteren Verfahren konnten die damals vorgebrachten Aspekte entweder frühzeitig berücksichtigt werden und in die Planung einfließen; so wurde beispielsweise der Geltungsbereich der Änderung zurückgenommen und Festsetzungen zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern ergänzt. Oder die Punkte wurden in der erneuten frühzeitigen Beteiligung/2021 bzw. der Offenlage/2023 wiederholt und konkretisierter vorgebracht. Insofern wird es in Bezug auf die Stellungnahmen aus 2009 bei der o. g. Kenntnisnahme belassen.
Erneute frühzeitige Beteiligung 2021
Die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch eine öffentliche Auslegung vom 22.03. bis zum 26.04.2021. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 13.03.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Es wurde keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.03.2021 frühzeitig am Aufstellungsverfahren beteiligt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 26.04.2021 eingeräumt.
Es wurden von insgesamt neun Behörden und drei städtischen Ämtern Stellungnahmen vorgetragen, insbesondere zu folgenden Themen:
Beeinträchtigung der Quellmulde: Das westliche Flurstück und die westlichen Teile des östlichen Flurstückes sind Bestandteil der Quellmulde des im Bereich des ehemaligen Staubeckens Kovelsberg in den Eifgen mündenden Nebenbaches. Der Quellaustritt liegt etwa 74 Meter südlich unterhalb des Erweiterungsbereiches. Die Planung führt zu erheblichen Anschüttungen, vor allem im Bereich der Quellmulde. Vor allem die weitgehende Verfüllung des Quellmuldenkopfes ist kritisch zu beurteilen. Die untere Naturschutzbehörde regt an, auf die Erweiterung des Gewerbegebietes zu verzichten oder zumindest deutlich auf die flach geneigteren Flächen im Osten außerhalb der Quellmulde zu reduzieren.
Verlust von Waldflächen: Die Flächen im Plangebiet verlieren ihre Funktionen im Naturhaushalt und als Lebensraum vollständig. Durch die bauliche Inanspruchnahme sind negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie zu erwartende Lärm- und Lichtemissionen auf die Fauna der angrenzenden Waldbereiche zu erwarten. Durch einen zu geringen Waldabstand sind weitere Waldverluste zu erwarten. Weiterhin wird mit der Erweiterung der bisherige Siedlungsabschluss nach Süden aufgebrochen und eine negative Vorbildwirkung, insbesondere für die westlich angrenzenden Waldflächen, geschaffen. Bedenken gegen die unzureichende Beschreibung der Ersatzaufforstungen.
Konflikte zu Zielen des Landschaftsschutzes: Die Planung steht in Konflikt mit dem Entwicklungsziel 1 in Verbindung mit dem Entwicklungsteilziel 1.1 Erhaltung und Entwicklung von Gewässersystemen mit Auenlandschaft, in den Hangbereichen und Siefentälern zur "Großen Dhünntalsperre", (Erhaltung und Entwicklung von naturnahen Laubwäldern sowie Mischwaldbeständen sowie von Landschaftsräumen mit Vorkommen seltener und gefährdeter naturraumtypischer Pflanzen und Tiere, deren Lebensräumen, sowie von Gebieten mit seltenen Böden und als bedeutsamer Biotopverbundraum) sowie den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes WK_2.2-07 "Seitentäler des Eifgenbachs mit Laubwäldern an den Hängen".
Kritik an der Eingriffs-Ausgleichs-Bewertung im Rahmen des landschaftspflegerischen Fachbeitrags. Für das Schutzgut Boden ist eine Bodenfunktionsbewertung auf Grundlage des "Bewertungsverfahrens Boden Modell Oberberg" durchzuführen.
Potentielle Betroffenheit von Greifvögeln: Aus der ASP geht nicht hervor, ob Greifvogel-horste in der Umgebung, also auch außerhalb des Geltungsbereiches, überprüft wurden.
Erfordernis eines Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzeptes unter Berücksichtigung der Aspekte zur Bewertung und Behandlung des Niederschlagswassers der Verkehrs- und Hofflächen nach Trennerlass NRW, der Altlastenproblematik und der Starkregenvorsorge.
Erneuter Aufstellungs- sowie Offenlagebeschluss im Jahr 2022, Beteiligung 2023
Aufgrund der Hinweise des Rheinisch-Bergischen Kreises mit Bezug auf die Betroffenheit einer Quellmulde im Rahmen der erneuten frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde die Planung erneut überarbeitet. Im Ergebnis wird auf die bauliche Inanspruchnahme von Waldflächen im südwestlichen Bereich des Flurstücks 376 verzichtet, so dass der Geltungsbereich hier entsprechend reduziert wird.
Die vorliegende Artenschutzprüfung (ASP) vom 16.03.2021 wurde erweitert. Diese Erweiterung umfasst die Ergebnisse einer im Februar´22 durchgeführten Kontrolle auf etwaig vorkommende Greifvogelhorste in 300 m Umgebung. Aus der ergänzten ASP (Anlage E) geht hervor, dass Ende Februar 2022 keine Greifvogelhorste in 300 m Umgebung vorkommen. Zur Behandlung weiterer Themen der vorgetragenen Stellungnahmen wird auf die Anlage C „Abwägungsvorschlag /Tabelle zu Anregungen, Bedenken, Hinweisen“ sowie die diesem Bebauungsplanentwurf anliegenden Gutachten (Anlagen F – H) verwiesen.
Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 beschlossen, den Geltungsbereich der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 erneut zu ändern (Fortfall einer südwestlichen Waldfläche). In der gleichen Sitzung wurde der Offenlagebeschluss gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch Veröffentlichung im Internet sowie eine ergänzende öffentliche Auslegung vom 06.03.2023 bis zum 06.04.2023. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 24.02.2023 ortsüblich bekannt gemacht. Es wurde keine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vorgetragen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit E-Mail vom 06.03.2023 am Aufstellungsverfahren beteiligt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 06.04.2023 eingeräumt. Es wurden von insgesamt elf Behörden und zwei städtischen Ämtern Stellungnahmen vorgetragen, insbesondere zu folgenden Themen:
Verlust von Waldflächen: Die Flächen im Plangebiet verlieren ihre Funktionen im Naturhaushalt und als Lebensraum vollständig. Durch die bauliche Inanspruchnahme sind negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie durch zu erwartende Lärm- und Lichtemissionen auf die Fauna der angrenzenden Waldbereiche zu erwarten. Weiterhin wird mit der Erweiterung der bisherige Siedlungsabschluss nach Süden aufgebrochen und eine negative Vorbildwirkung, insbesondere für die westlich angrenzenden Waldflächen geschaffen.
Negative Auswirkungen durch Flächenverbrauch, erhebliche Eingriffe in den Boden und die Lebensraumfunktion, erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt.
Hinweis zu redaktionellen Anpassungen nach der Offenlage
Nach der Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB im März/April 2023, wurden die Unterlagen des Bebauungsplanentwurfs geringfügig angepasst. Hierbei handelt es sich beispielsweise um aktualisierte Hinweise der Behörden oder Träger öffentlicher Belange in Bezug auf zu übernehmende Handlungsanweisungen, Adressen oder zu beachtende Regelungen. Die rot markierten und kursiv geschriebenen Texte markieren die redaktionell bearbeiteten Passagen in der Planzeichnung bzw. den Textfestsetzungen (Anlage D 1) oder in der Begründung Teil 1 – Allgemeiner Teil (Anlage D 2)
Fazit Abwägung
Wesentliche Änderungen am Bebauungsplan, welche die Grundzüge der Planung berühren, wurden seit der Offenlage nicht vorgenommen. Es erfolgten lediglich Änderungen redaktioneller bzw. klarstellender Art. Eine erneute Offenlage des Bebauungsplans ist nicht erforderlich.
In Bezug auf die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung 2009 wird es - wie oben beschrieben - bei der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt (0222/2022) belassen.
Gegenstand der im Rahmen dieser Beschlussvorlage zu vollziehenden Abwägung ist die tabellarische Übersicht der Anlage C: "Abwägungstabelle zur 2. Änderung und Ergänzung des B´Plans“. Diese enthält Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen, die zu folgenden Verfahrensabschnitten vorgelegt wurden:
A) zur erneuten frühzeitigen Beteiligung vom 22.03. bis zum 26.04.2021 (Anlagen A 01 bis A 10-3: Stellungnahmen 2021),
B) zur Offenlage vom 06.03. bis zum 06.04.2023 (Anlagen B 01 bis B 13: Stellungnahmen 2023),
Die Anlage C: "Abwägungsvorschlag/Tabelle" gibt den Inhalt der Schreiben von 2021 und 2023 wieder (Anlagen A 01 – B 13), versieht sie jeweils mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Vorschlag zur Abwägung.
Im Ergebnis können nahezu alle vorgebrachten Bedenken und Anregungen berücksichtigt bzw. die Hinweise zur Kenntnis genommen werden. Einige Stellungnahmen decken sich inhaltlich mit denen, die im Rahmen des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens zum FNP vorgelegt wurden (Abwägung und Beschluss der 31. Änderung des FNP erfolgte im Rahmen der Beschlussvorlage 0117/2023, in der Sitzung des Rates vom 19.06.2023).
Der Rat der Stadt beschließt nicht einzeln über die Behandlung der jeweiligen Anregungen, sondern fasst einen Beschluss über die Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen, wie diese in der Abwägungstabelle dargestellt ist.
b) Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan
Nach erfolgter Abwägung (Beschluss zu a)) kann der Rat der Stadt nunmehr die 2. Änderung und Ergänzung des B`Plans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" als Satzung beschließen und der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht zustimmen.
Anlage/n: *Anlagen gedruckt **Anlage gedruckt und verkleinert auf DIN A4 Alle anderen Anlagen nur digital im Ratsinformationssystem abrufbar
Anlage A 01 Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis (RBK) vom 23.04.2021 Anlage A 02 Stellungnahme Wald und Holz vom 07.04.2021 Anlage A 03 Stellungnahme Wupperverband vom 26.04.2021 Anlage A 04 Stellungnahme LVR - Amt für Bodendenkmalpflege vom 28.04.2021 Anlage A 05 Stellungnahme Industrie- und Handelskammer, IHK, vom 26.04.2021 Anlage A 06 Stellungnahme Vodafone NRW GmbH vom 26.04.2021 Anlage A 07 Stellungnahme Pledoc GmbH vom 26.03.2021 Anlage A 08 Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper v. 22.03.2021 Anlage A 09 Stellungnahme Beirat der Unteren Naturschutzbehörde/RBK v. 22.06.21 Anlage A 10-1 Stellungnahme (intern) Amt für Stadtentwicklung/Bauordnung v. 25.03.2021 Anlage A 10-2 Stellungnahme (intern) Tiefbauamt/Städt. Abwasserbetrieb vom 07.04.2021 Anlage A 10-3 Stellungnahme (intern) Kämmerei/Liegenschaften vom 14.04.2021 Anlage B 01 Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper v. 07.03.2023 Anlage B 02 Stellungnahme Pledoc GmbH vom 08.03.2023 Anlage B 03 Stellungnahme Stadt Remscheid vom 10.03.2023 Anlage B 04 Stellungn. Untere Denkmalbehörde u. LVR-Bodendenkmalpflege v. 16.03.23 Anlage B 05 Stellungn. Untere Denkmalbehörde u. LVR-Denkmalpflege v. 28.03.23 Anlage B 06 Stellungnahme Wald und Holz vom 21.03.2023 Anlage B 07 Stellungnahme Hückeswagen vom 29.03.2023 Anlage B 08 Stellungnahme BEW, Bergische Energie u. Wasser GmbH v. 30.03.2023 Anlage B 09 Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis vom 03.04.2023 Anlage B 10 Stellungnahme Industrie- und Handelskammer vom 06.04.2023 Anlage B 11 Stellungnahme Wupperverband vom 06.04.2023 Anlage B 12 Stellungnahme Bauordnung vom 28.3.2023 Anlage B 13 Stellungnahme Tiefbauamt/SAW vom 03.04.23 und 28.03.2023 Anlage C * Abwägungsvorschlag /Tabelle zu Anregungen, Bedenken, Hinweisen Anlage D 1 ** Bebauungsplan – Planzeichnung mit Textfestsetzungen Anlage D 2 * Bebauungsplan – Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil Anlage D 3 * Bebauungsplan – Begründung Teil 2: Umweltbericht Anlage E Artenschutzprüfung (ASP) – Stufe I Anlage F Landschaftspflegerischer Begleitplan Anlage G 1 Fülling Bodenuntersuchung 2018 Anlage G 2 Fülling Bodenuntersuchung 2020 Anlage G 3 Fülling Bodenuntersuchung 2021 Anlage G 4 Fülling Bodenuntersuchung 2022 Anlage H Gohl Regenwasserbeseitigung 2022 mit Anlagen 1-6
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