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Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht zur Entwurfsplanung des 1. Planungsabschnitts, das weitere Vorgehen sowie den Vortrag des Landschaftsarchitekturbüros urbanegestalt PartGmbH zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 28.11.2022 (Vorlage 0242/2022) wurde dargelegt, dass sich aufgrund gesamtstädtischer Entwicklungen die Maßnahme Hüpptal künftig in zwei zeitlich separate Planungsabschnitte (im folgenden Bauabschnitte genannt) gliedert.
In den letzten Monaten wurden gemeinsam mit dem Planungsbüro urbanegestalt PartGmbH und dem Büro ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung Hamerla ǀ Gruß-Rinck ǀ Wegmann und Partner (ASS) die Planungen des ersten Bauabschnittes intensiv vorangetrieben und die Genehmigungsplanung weiter vorbereitet.
Neben landschaftsrechtlichen und artenschutzrechtlichen Belangen sind auch wasserrechtliche Belange zu berücksichtigen. Die Verwaltung arbeitet zur Vorbereitung der Genehmigungsunterlagen daher in enger Abstimmung mit weiteren Fachplanern sowie übergeordneten Behörden zusammen.
Städtebauförderung Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat am 12.12.2022 beschlossen, die Maßnahme zur Qualifizierung und Neugestaltung des Hüpptals (1. Bauabschnitt) zur Förderung anzumelden und Zuwendungen aus dem Städtebauinvestitionsprogramm (STEP) 2023 zu beantragen.
Der Antrag wurde formgerecht mit entsprechenden Unterlagen am 30.09.2022 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Da zu diesem Zeitpunkt die Entwurfsplanung für den 1. Bauabschnitt mit der Kostenberechnung in der erforderlichen Detaillierung noch nicht vorlag, wurden die Unterlagen bis Anfang des Jahres 2023 qualifiziert und am 20.02.2023 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht (siehe hierzu auch den Beschluss des Rates vom 12.12.2022 – Nr.: 0242/2022).
In der Veröffentlichung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD) vom 10. Mai 2023 zum Städtebauförderprogramm 2023 wurde der Förderantrag der Stadt Wermelskirchen eingeplant. Die Bezirksregierung Köln hat anschließend bestätigt, dass die von der Stadt Wermelskirchen beantragten Gesamtkosten von 3.442.000 €, der Bewilligung zugrunde gelegt werden. Die formale Bewilligung wurde noch nicht ausgesprochen. Damit der Bewilligungsbescheid erlassen werden kann, müssen die wasserrechtliche Genehmigung sowie der Landschaftspflegerische Begleitplan, der u.a. auf den Planungen zum Wasserrechtsantrag aufbaut, vorliegen. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist bis Ende dieses Jahres geplant. Nach Anzeige bei der Bezirksregierung kann die Bewilligung der Maßnahme erfolgen. Sobald diese vorliegt, kann die Ausschreibung veröffentlicht werden.
Nächste Schritte Im Laufe der nächsten Wochen werden Anträge zur Einholung aller notwendigen Genehmigungen eingereicht, so dass der am 26.09.2022 vom Rat der Stadt Wermelskirchen beschlossene Verwaltungsauftrag abgeschlossen ist.
Zeitachse Vorbereitung Genehmigungsplanung August bis November 2023 Einreichung Genehmigungsplanung Ende November 2023 Voraussichtliche Genehmigung Winter 2023 Bewilligung Förderung (formal) Winter 2023 Ausschreibung und Vergabe der Leistungen Frühjahr bis Sommer 2024 Voraussichtlicher Maßnahmenbeginn Sommer 2024
Die ersten vorbereitenden Maßnahmen werden bereits im Winter durchgeführt.
Hinweis: Der Ablauf kann sich aufgrund projektspezifischer Entwicklungen verändern!
Anlage/n:
01 – Übersichtsplan 02 – Planschnitte 1 - 4 03 – Details, Schnitte und Referenzen zu Plätzen
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