Vorlage - 0179/2023  

 
 
Betreff: IEHK Hüpptal - Sachstandsbericht zur Entwurfsplanung des 1. Planungsabschnitts und weiteres Vorgehen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Zache, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
04.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage01-Uebersichtsplan  
Anlage02-Planschnitte1-4  
Anlage03-DetailsSchnitteReferenzen  

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht zur Entwurfsplanung des 1. Planungsabschnitts, das weitere Vorgehen sowie den Vortrag des Landschaftsarchitekturbüros urbanegestalt PartGmbH zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 28.11.2022 (Vorlage 0242/2022) wurde dargelegt, dass sich aufgrund gesamtstädtischer Entwicklungen die Maßnahme Hüpptal künftig in zwei zeitlich separate Planungsabschnitte (im folgenden Bauabschnitte genannt) gliedert.

 

In den letzten Monaten wurden gemeinsam mit dem Planungsbüro urbanegestalt PartGmbH und dem Büro ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung Hamerla ǀ Gruß-Rinck ǀ Wegmann und Partner (ASS) die Planungen des ersten Bauabschnittes intensiv vorangetrieben und die Genehmigungsplanung weiter vorbereitet.

 

Neben landschaftsrechtlichen und artenschutzrechtlichen Belangen sind auch wasserrechtliche Belange zu berücksichtigen. Die Verwaltung arbeitet zur Vorbereitung der Genehmigungsunterlagen daher in enger Abstimmung mit weiteren Fachplanern sowie übergeordneten Behörden zusammen.

 

Städtebauförderung

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat am 12.12.2022 beschlossen, die Maßnahme zur Qualifizierung und Neugestaltung des Hüpptals (1. Bauabschnitt) zur Förderung anzumelden und Zuwendungen aus dem Städtebauinvestitionsprogramm (STEP) 2023 zu beantragen.

 

Der Antrag wurde formgerecht mit entsprechenden Unterlagen am 30.09.2022 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Da zu diesem Zeitpunkt die Entwurfsplanung für den 1. Bauabschnitt mit der Kostenberechnung in der erforderlichen Detaillierung noch nicht vorlag, wurden die Unterlagen bis Anfang des Jahres 2023 qualifiziert und am 20.02.2023 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht (siehe hierzu auch den Beschluss des Rates vom 12.12.2022 Nr.: 0242/2022).

 

In der Veröffentlichung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD) vom 10. Mai 2023 zum Städtebauförderprogramm 2023 wurde der Förderantrag der Stadt Wermelskirchen eingeplant. Die Bezirksregierung Köln hat anschließend bestätigt, dass die von der Stadt Wermelskirchen beantragten Gesamtkosten von 3.442.000 €, der Bewilligung zugrunde gelegt werden. Die formale Bewilligung wurde noch nicht ausgesprochen. Damit der Bewilligungsbescheid erlassen werden kann, ssen die wasserrechtliche Genehmigung sowie der Landschaftspflegerische Begleitplan, der u.a. auf den Planungen zum Wasserrechtsantrag aufbaut, vorliegen. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist bis Ende dieses Jahres geplant. Nach Anzeige bei der Bezirksregierung kann die Bewilligung der Maßnahme erfolgen. Sobald diese vorliegt, kann die Ausschreibung veröffentlicht werden.

 

chste Schritte

Im Laufe der nächsten Wochen werden Anträge zur Einholung aller notwendigen Genehmigungen eingereicht, so dass der am 26.09.2022 vom Rat der Stadt Wermelskirchen beschlossene Verwaltungsauftrag abgeschlossen ist.

 

Zeitachse

Vorbereitung Genehmigungsplanung    August bis November 2023

Einreichung Genehmigungsplanung     Ende November 2023

Voraussichtliche Genehmigung     Winter 2023

Bewilligung Förderung (formal)     Winter 2023

Ausschreibung und Vergabe der Leistungen    Frühjahr bis Sommer 2024

Voraussichtlicher Maßnahmenbeginn    Sommer 2024

 

Die ersten vorbereitenden Maßnahmen werden bereits im Winter durchgeführt.

 

Hinweis: Der Ablauf kann sich aufgrund projektspezifischer Entwicklungen verändern!


 


Anlage/n:

 

01 Übersichtsplan

02 Planschnitte 1 - 4

03 Details, Schnitte und Referenzen zu Plätzen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage01-Uebersichtsplan (25567 KB)      
Anlage 2 2 Anlage02-Planschnitte1-4 (15231 KB)      
Anlage 3 3 Anlage03-DetailsSchnitteReferenzen (3217 KB)      

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: