Vorlage - 0182/2023  

 
 
Betreff: Treppe "Im Winkel"
Abbau, Sanierung / hier: Sachstand
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
04.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Lageplan Treppe Im Winkel  
20200428_115436  
20200428_115444  
20200428_115450  
20200428_115501  

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt die Verwaltung die Treppen­anlage zwischen den Straßen „Im Winkel“ und einem Stichweg der „Obere Waldstraße“ zurückzubauen.


 


Sachverhalt:

 

Die betreffende Treppe verbindet die Straße „Im Winkel“ und einen Stichweg der „Oberen Waldstraße“ über die dortige steile Böschung. Es handelt sich hierbei um eine gerade Treppe mit einem kurzen Podest in der Mitte.

Die beidseitigen Handläufe und die Treppenwangen weisen starke bauliche Mängel auf. Daher konnte die Stadt die Verkehrssicherungspflicht nicht mehr sicherstellen und musste die Treppe sperren.

r die weitere Vorgehensweise hat die Verwaltung drei Varianten geprüft und bewertet:

 

Sanierung des Geländers und der Treppenwange

Diese Variante berücksichtigt nur die Sanierung des Geländers und der seitlichen Treppen­wangen, sie verändert nicht das Bauwerk und die Stufenanordnung. Konkret bedeutet dies, dass im Zuge der Sanierung die Geländer sowie die Wangen der Treppe entfernt und wieder neu errichtet werden. Die Blockstufen verbleiben an Ort und Stelle und werden weiter genutzt.

Es ist zu erhnen, dass die Treppe nach dem heutigen Regelwerk nicht richtlinienkonform ist. Die Auftrittstiefe der Stufen ist deutlich zu kurz, die Treppe insgesamt daher zu steil. Das Zwischenpodest ist ebenfalls nicht tief genug.

Diese Art der Sanierung verbessert somit nicht den Zustand der zu kurzen Stufen und der insgesamt deutlich zu steilen Ausprägung des gesamten Bauwerks. Weiterhin kann die fachgerechte Sanierung nach dieser Variante nicht eindeutig garantiert werden, da nicht klar ist, ob die Wangen sich schadlos von den Blockstufen im Bestand lösen lassen.

Die Kosten der Sanierung betragen gemäß Kostenschätzung rund 25.000 € brutto ohne Berücksichtigung eines richtlinienkonformen Gesamtumbaus.

Diese Variante wird von der Verwaltung nicht empfohlen, da potentielle Unfallgefahren nach wie vor bestehen bleiben und nicht im Rahmen dieser Sanierungsvariante zu eliminieren sind. Weiterhin wird auf die künftig weiter anfallenden Unterhaltungskosten des nicht vollständig sanierten Bauwerks hingewiesen.

 

  1. Neubau der Treppenanlage

Theoretisch wäre als Variante 2 ein Neubau der gesamten Treppe gemäß der einschlägigen Regelwerke möglich. Jedoch wäre mit einer regelkonformen Stufentiefe (d.h. flachere Treppe!) der zur Verfügung stehende Platz unterhalb zu gering. Die Platzverhältnisse sind im Bestand nicht vorhanden, die Treppe würde rein rechnerisch mehrere Meter in den Verkehrsraum der Straße „Im Winkel“ hineinragen. Somit ist diese Treppenform baulich auszuschließen.

Beim Neubau der Treppenanlage würde planerisch eher eine Treppen-Rampen-Kombination zum Tragen kommen, das heißt, es wäre eine Treppe in der Böschung schräg entlang zu führen, inkl. Errichtung einer Kurve und Zwischenpodest, um die erforderlichen Stufentiefen zu ermöglichen. Um diese Maßnahme zu realisieren, müssten größere Böschungsteile abgetragen werden, was zu enormen Kosten führen würde.

Die Kosten dieser Variante betragen gemäß Kostenschätzung rund 180.000 € brutto (Neubau zzgl. Rückbaukosten).

 

  1. ckbau der Treppenanlage

Variante 3 beinhaltet den gesamten Rückbau der Treppe ohne Wiederherstellung, d.h., die Treppenverbindung wäre künftig nicht mehr vorhanden und nutzbar. Der Fußngerverkehr hat die Möglichkeit, die umliegenden Ziele über die alternativen westlichen und östlichen Wegeverbindungen zu erreichen, maximal beträgt die zusätzlich zurückzulegende Strecke über diese Ausweichstrecken 290 m.

 Das ist aus Sicht der Verwaltung zumutbar und angesichts potentiell hoher Neubaukosten die zu favorisierende Variante, zumal die Nutzungsfrequenz der Treppe augenscheinlich sehr gering und die Anzahl der Nutzenden übersichtlich ist.

Anfallende Kosten dieser Variante sind die Aufwendungen für den Rückbau der Treppe, der von der Verwaltung auf 10.000 bis 25.000 € geschätzt wird.

 

Fazit:

Aufgrund der topografischen Gegebenheiten und kurzen Stufen ist diese Treppe für den Fußngerverkehr eher schwierig und nicht ohne erhebliches Gefährdungspotenzial zu begehen.

Daher und auch hinsichtlich des schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses eines potentiellen regelkonformen Neubaus, empfiehlt die Verwaltung die

Variante 3: Rückbau der Treppenanlage

Die Rückbau-Kosten können aus Finanzmitteln des Amtes 66 gedeckt werden.

 

 


Anlage/n:

Lageplan

Fotos
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Treppe Im Winkel (789 KB)      
Anlage 2 2 20200428_115436 (182 KB)      
Anlage 3 3 20200428_115444 (269 KB)      
Anlage 4 4 20200428_115450 (169 KB)      
Anlage 5 5 20200428_115501 (317 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: