Vorlage - 0186/2023  

 
 
Betreff: Gesamtschule Wermelskirchen - Festlegung der Zügigkeit
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
06.09.2023 
Sitzung des Schulausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
18.09.2023 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die Zügigkeit der Gesamtschule Wermelskirchen von mindestens 4 Zügen auf 5 Züge festzulegen und beauftragt die Verwaltung, die Erhöhung der Zügigkeit bei der Bezirksregierung Köln entsprechend zu beantragen.
 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 28.03.2022 die Neugründung einer mindestens vierzügigen Gesamtschule ab dem Schuljahr 2023/2024 einmütig beschlossen.

 

Auf der Grundlage dieses Beschlusses hat die Verwaltung die Neugründung dieser mindestens vierzügigen Gesamtschule mit Datum vom 11.08.2022 bei der Bezirksregierung Köln entsprechend beantragt. Im für die Beantragung einzureichenden Raumprogramm (Anlage 4 des Antrags) ist die Gesamtschule Wermelskirchen auf dem Grundstück der bisherigen Sekundarschule in der Wirtsmühler Straße 12 / Weyersbusch 9 maximal nfzügig dargestellt worden.

 

Die Bezirksregierung Köln hat dann die Neugründung einer vierzügigen Gesamtschule mit Datum vom 13.09.2022 genehmigt.

 

Auf der Grundlage der nach Abschluss des Anmeldeverfahrens seinerzeit vorliegenden 143 Anmeldungen (davon 125 gemeindeeigene Schülerinnen und Schüler) hat die Bezirksregierung Köln auf Antrag die Bildung einer Mehrklasse im Schuljahr 2023/2024 mit Bescheid vom 28.06.2023 zusätzlich genehmigt. Die Genehmigung dieser 5. Klasse stellt lediglich eine Ausnahme im Schuljahr 2023/2024 dar. Die genehmigte Vierzügigkeit der Gesamtschule bleibt unverändert weiterhin bestehen.

 

Es ist davon aber auszugehen, dass auch zukünftig der Bedarf an dieser weiteren Mehrklasse besteht, der Betrieb einer nur vierzügigen Gesamtschule nicht ausreichen wird und eine dauerhafte Beantragung der Fünfzügigkeit erforderlich ist.

Die bauliche Umsetzbarkeit der fünfzügigen Gesamtschule Wermelskirchen ist, wie bereits vorstehend beschrieben, im Rahmen des Antragsverfahrens mit dem vorgelegten Raumprogramm gegenüber der Bezirksregierung Köln dargestellt worden.

 

Um im Startschuljahr 2023/2024 auch die im Rahmen des Anmeldeverfahrens verspätet angemeldeten 9 Schülerinnen und Schüler aufnehmen zu können, ist von der Bezirksregierung Köln auf einen erneuten Antrag hin zusätzlich eine weitere Mehrklasse einmalig im Schuljahr 2023/2024 bewilligt worden, so dass die Schülerinnen und Schüler in der jetzigen Jahrgangsstufe 5 in 6 Klassen betreut werden können. Der dauerhafte Bedarf an einer sechszügigen Gesamtschule ist derzeit nicht abseh- und darüber hinaus auf dem Grundstück der bisherigen Sekundarschule auch mit Blick auf den sich dann ergebenden Bedarf an einer weiteren Sporthalle nicht darstellbar.

 

 

 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: