Vorlage - 0188/2023  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Burscheid "Zentrumserweiterung Montanusstraße" und parallele 9. Änderung des Flächennutzungsplans;
Stellungnahme der Stadt Wermelskirchen im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
04.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Auszug aus dem Gutachten Stadt + Handel - April 2021  
Anlage 2 - Cima Plausibilitätsprüfung Verträglichkeitsuntersuchung März 2022  
Anlage 3 - Auszug aus dem neuen Gutachten Stadt+Handel - September 2022  
Anlage 4 - Auszug aus der Abwägung der Stadt Burscheid (frühzeitige Beteiligung)  
Anlage 5 - Stellungnahme Cima vom 2023-08-22  

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Burscheid plant die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und eines Drogeriemarktes an der Montanusstraße. Hierzu werden der Bebauungsplan Nr. 97 „Zentrums-Erweiterung Montanusstraße“ und die parallele 9. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt.

 

Im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB hat die Stadt Wermelskirchen bereits eine Stellungnahme abgegeben. Diese beruhte auf einer gutachterlichen Stellungnahme des von der Stadt beauftragten Büros Cima aus Köln (Auszug siehe Anlage 2), das sich kritisch mit dem Gutachten des Büros Stadt + Handel aus dem Jahr 2021 (Auszug siehe Anlage 1), das dem BPlanentwurf zu Grunde lag, auseinandergesetzt hatte.

 

Kritisch wurde seitens der Cima vor allem der prognostizierte Umsatzverlust des DM-Marktes in der Telegrafenstraße in Höhe von 22 % gesehen. Die Cima wies darauf hin, dass in der Rechtsprechung bereits ab 10 % (z.T. sogar schon ab 7 %) Umsatzverlust eine vertiefende Prüfung des Einzelfalls als notwendig erachtet wird.

 

Der DM-Markt in der Telegrafenstraße ist einer der größten Frequenzbringer in der Wermelskirchener Innenstadt. Eine Betriebsschließung hätte starke negative Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich Wermelskirchen Innenstadt und wäre somit nicht stadt- und regionalverträglich.

 

Seitens der Cima wurde daher u.a. angeregt, die geplante Größe des Drogeriemarktes an der Montanusstraße (Verkaufsfläche damals 700 m²) zu hinterfragen und gegebenenfalls eine stadt- und regionalverträgliche Dimensionierung vorzunehmen.

 

Stadt + Handel hat im September 2022 ein neues Gutachten vorgelegt (Auszug siehe Anlage 3), das auch die Grundlage für die seitens der Stadt Burscheid vorgenommene Abwägung (Auszug siehe Anlage 4) bildete. Einige Anregungen seitens der Stadt Wermelskirchen bzw. der Cima wurden darin berücksichtigt. Das Gutachten kommt allerdings nunmehr zu dem Ergebnis, dass die Umsatzverluste des DM-Marktes nur noch 7 % betragen, obwohl die Verkaufsfläche des geplanten Drogeriemarktes an der Montanusstraße nicht - wie angeregt - verkleinert, sondern sogar vergrößert wurde (723 statt 700 m²).

 

Diese Minderung der Umsatzverluste erschloss sich der Verwaltung auf Grundlage der Beteiligungsunterlagen nicht. Das Büro Cima wurde daher erneut um gutachterliche Untersuchung gebeten. Gleichzeitig wurde bei der Stadt Burscheid um Fristverlängerung zur Abgabe einer Stellungnahme bis Ende August 2023 gebeten. Die Fristverlängerung wurde mit eMail vom 18.08.2023 gewährt.

 

Mit Schreiben vom 22.08.2023 hat die Cima zu dem neuen Gutachten von Stadt + Handel Stellung genommen (siehe Anlage 5). Die Cima kommt darin zu dem Ergebnis, dass auch das neue Gutachten von Stadt + Handel keinen schlüssigen Nachweis der Stadt- und Regionalverträglichkeit des geplanten Vorhabens beibringt. Es wird daher eine geeignete Anpassung des Nutzungskonzeptes auf ein stadt- und regionalverträgliches Maß empfohlen.

 

Die Verwaltung wird bis zur gewährten Fristverlängerung (Ende August) eine entsprechende Stellungnahme an die Stadt Burscheid senden.
 


Anlage/n:

Anlage 1 - Auszug aus dem Gutachten Stadt + Handel - April 2021

Anlage 2 - Stellungnahme Cima rz 2022

Anlage 3 - Auszug aus dem neuen Gutachten Stadt+Handel - September 2022

Anlage 4 - Auszug aus der Abwägung der Stadt Burscheid (frühzeitige Beteiligung)

Anlage 5 - Stellungnahme Cima vom 22.08.2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Auszug aus dem Gutachten Stadt + Handel - April 2021 (57 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Cima Plausibilitätsprüfung Verträglichkeitsuntersuchung März 2022 (224 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Auszug aus dem neuen Gutachten Stadt+Handel - September 2022 (63 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 - Auszug aus der Abwägung der Stadt Burscheid (frühzeitige Beteiligung) (336 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 - Stellungnahme Cima vom 2023-08-22 (164 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: