Vorlage - 0195/2023  

 
 
Betreff: Kreisverkehr L101/K18
hier: Sachstand, Verwaltungsvereinbarung
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
04.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Kreisverkehrsplatzes am Knotenpunkt L101 / K18 sowie mit dem Abschluss der erforderlichen Verwaltungsvereinbarungen (1.Stufe Planung, 2. Stufe Umsetzung) mit dem Landesbetrieb beauftragt.

 


 


Sachverhalt:

 

Der Ausschussr Stadtentwicklung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 (Beschlussvorlage 0007/2023) einen Sachstand zum Projekt erhalten.

 

Danach wurde der Bau des Kreisverkehrs nicht mehr weiterverfolgt. Stattdessen hat der Investor Edeka die Mehrkosten für den Umbau der Mobilstation an der Kreuzung L101/K18 zu tragen sowie im Zuge des Neubaus des Edeka Vollsortimenters eine Abbiegespur für die Zufahrt zum geplanten Markt baulich entsprechend den Verkehrserfordernissen zu realisieren.

 

In den vergangenen Monaten hat die Stadtverwaltung den möglichen Bau eines Kreisverkehrs erneut thematisiert, da diese Knotenpunktsform insbesondere vor dem Hintergrund der festgestellten Unfallhäufung als die verkehrssichere angesehen wird. Die Stadtverwaltung hatte zugleich angeboten, die dafür notwendigen Planungen sowie die bauliche Umsetzung federführend zu übernehmen.

 

Infolgedessen wurde im Juni 2023 von Straßen.NRW mitgeteilt, dass das Vorhaben nunmehr eine entsprechende Priorisierung erhalten soll, die eine zügige Realisierung ermöglicht. Die Planungs- und Baukosten werden vollumfänglich vom Land NRW im Nachhinein erstattet. Die Stadt Wermelskirchen hat dementsprechend in Vorleistung zu gehen.

 

Im Zuge der weiteren Planung soll nun eine erste Verwaltungsvereinbarung (Planungsvereinbarung) mit dem Straßenbaulastträger und zu einem späteren Zeitpunkt eine Bauvereinbarung erfolgen. Darüber hinaus werden auch Abstimmungen mit dem Kreis (K18) erforderlich werden. Derzeit finden erste Abstimmungsgespräche statt.

 

Die Baukosten werden zum aktuellen Zeitpunkt auf knapp 1,8 Mio € geschätzt.

 

Die Ausschreibung und die Vergabe der Planungsleistungen sollen noch in diesem Jahr durchgeführt werden.

 

Die erforderlichen Finanzmittel (Planungskosten rd. 300.000 €) stehen im aktuellen städtischen Haushalt auf der Investition I1211 3009 Kreisverkehr Dabringhausen / EDEKA“ zur Verfügung.

 

Die weiteren Mittel sollen im nächsten Haushaltsjahr angemeldet werden.


Anlage/n:
 


Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

I 1211 3009

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: