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Beschluss:
Beschlussvorschlag StuV:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen, die für die Planung benötigten Haushaltsmittel für den Straßenausbau „Breslauer Straße“ in einer Gesamthöhe von 150.000 € gem. § 83 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) außerplanmäßig bereitzustellen.
Beschulssvorschlag HuF: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen, die für die Planung benötigten Haushaltsmittel für den Straßenausbau „Breslauer Straße“ in einer Gesamthöhe von 150.000 € gem. § 83 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) außerplanmäßig bereitzustellen.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die für die Planung benötigten Haushaltsmittel für den Straßenausbau „Breslauer Straße“ in einer Gesamthöhe von 150.000 € gem. § 83 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) außerplanmäßig bereitzustellen.
Sachverhalt:
Die zukünftigen Straßenbaumaßnahmen wurden im fortgeschriebenen Straßen- und Wegekonzept im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 05.06.2023 und im Rat der Stadt am 19.06.2023 beschlossen. (siehe Vorlage 0116/2023, Fortschreibung der Straßenliste)
Hierbei wurden unter anderem die beiden Straßen „Wielstraße“ und „Breslauer Straße“ als eine der ersten Maßnahmen genannt und gelistet. Während für die „Wielstraße“ entsprechende Haushaltsmittel für den Planungsstart vorhanden sind, fehlen die entsprechenden Mittel für die Planungsvergabe der Maßnahme „Breslauer Straße“.
Die Ausschreibung und die Vergabe der Planungsleistungen sollen noch in diesem Jahr durchgeführt werden. Aus diesem Grund bittet die Verwaltung, außerplanmäßige Hausmittel in Höhe von 150.000 € zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit über Minderausgaben bei der Investition I 1211 1001 „Kolfhausen“.
Die weiteren Mittel (Baukosten) werden im Zuge der nächsten Haushaltsanmeldung angesetzt.
Anlage/n:
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