Vorlage - 0203/2023  

 
 
Betreff: Bericht über die finanzielle Lage, hier: Stand zum 30.06.2023
Status:öffentlich  
Verfasser:Scherz, Jörg
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.09.2023 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Anhörung
18.09.2023 
Sitzung des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 Q II  
Anlage 2 Q II  
Anlage 3 Q II  

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht über die Finanzielle Lage zum 30.06.2023 zur Kenntnis.


Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastung der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz NKF-CIG NRW) berichtet der Kämmerer dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen Organ vierteljährlich über die finanzielle Lage.

 

Die Information erfolgt aufgrund des Standes der Ergebnisrechnung 2023 zum Buchungsdatum 30.06.2023 (siehe Anlage I). In Höhe der lfte des Haushaltsansatzes werden Abschreibungen, Pensions- und Beihilferückstellungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten hinzugerechnet.

 

Es handelt sich hierbei nicht um eine Prognose. Die Entwicklung der Gewerbesteuer bleibt abzuwarten ebenso wie die tatsächlichen Auswirkungen der Tarifverhandlungen auf Länderebene, die Auswirkung auf die Besoldung der Beamten hat.

 

Generelle Anmerkungen: Teilweise gibt es abweichende Zahlungsvereinbarungen z. B. mit Versorgungsunternehmen (z. B. eine einmalige Abschlagszahlung statt monatlicher Abschläge). Bei den Finanzerträgen erfolgen Gewinnausschüttungen von Beteiligungen erst im weiteren Jahresverlauf nach entsprechender Beschlussfassungen der zuständigen Gremien.

 

Weiterhin ist eine Übersicht über die Entwicklung der Liquiditätskredite (Anlage II) beigefügt.

 

Gem. § 6 der „Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen (Schutzsuchende) in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen vom 11.04.2022 musste dem Rat erstmals zum Stichtag 30.06.2022 über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden berichtet werden. Eine Übersicht des Buchungsstandes zum 30.06.2023 ist als Anlage III beigefügt. Pauschal sind hier 75 % der Personalkosten und der Internen Leistungsbeziehungen, die nicht direkt zwischen Ukraine-Flüchtlingen und Asylbewerberinnen bzw. -bewerbern aufgeteilt werden können, zugeordnet. Gleiches gilt für eine Erstattung in Höhe von 807 T€r die Unterbringung von Flüchtlingen. Es handelt sich um eine vorläufige Verteilung.

Eine dauerhafte Lösung der Finanzierung der Kosten für Flüchtlinge soll im November 2023 zwischen dem Bundeskanzler und den Bundesländern verhandelt werden.

 

Die Ein- und Auszahlungen entsprechen zum Stand 30.06. den Erträgen und Aufwendungen. Eine Inanspruchnahme von zusätzlichen Liquiditätskrediten oder Investitionskrediten für die Unterbringung der Ukraine-Flüchtlinge war bisher nicht erforderlich.

 

 

 


Anlage/n:
Anlage I: Stand der Ergebnisrechnung zum 30.06.2023

Anlage II: Stand der Liquiditätskredite zum 30.06.2023

Anlage III: Stand der Ergebnisrechnung Ukraine-Flüchtlinge zum 30.06.2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Q II (31 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Q II (40 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Q II (31 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: