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Beschlussvorschlag: Sachverhalt:
Die Information erfolgt aufgrund des Standes der Ergebnisrechnung 2023 zum Buchungsdatum 30.06.2023 (siehe Anlage I). In Höhe der Hälfte des Haushaltsansatzes werden Abschreibungen, Pensions- und Beihilferückstellungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten hinzugerechnet.
Es handelt sich hierbei nicht um eine Prognose. Die Entwicklung der Gewerbesteuer bleibt abzuwarten ebenso wie die tatsächlichen Auswirkungen der Tarifverhandlungen auf Länderebene, die Auswirkung auf die Besoldung der Beamten hat.
Generelle Anmerkungen: Teilweise gibt es abweichende Zahlungsvereinbarungen z. B. mit Versorgungsunternehmen (z. B. eine einmalige Abschlagszahlung statt monatlicher Abschläge). Bei den Finanzerträgen erfolgen Gewinnausschüttungen von Beteiligungen erst im weiteren Jahresverlauf nach entsprechender Beschlussfassungen der zuständigen Gremien.
Weiterhin ist eine Übersicht über die Entwicklung der Liquiditätskredite (Anlage II) beigefügt.
Gem. § 6 der „Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen (Schutzsuchende) in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen“ vom 11.04.2022 musste dem Rat erstmals zum Stichtag 30.06.2022 über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden berichtet werden. Eine Übersicht des Buchungsstandes zum 30.06.2023 ist als Anlage III beigefügt. Pauschal sind hier 75 % der Personalkosten und der Internen Leistungsbeziehungen, die nicht direkt zwischen Ukraine-Flüchtlingen und Asylbewerberinnen bzw. -bewerbern aufgeteilt werden können, zugeordnet. Gleiches gilt für eine Erstattung in Höhe von 807 T€ für die Unterbringung von Flüchtlingen. Es handelt sich um eine vorläufige Verteilung. Eine dauerhafte Lösung der Finanzierung der Kosten für Flüchtlinge soll im November 2023 zwischen dem Bundeskanzler und den Bundesländern verhandelt werden.
Die Ein- und Auszahlungen entsprechen zum Stand 30.06. den Erträgen und Aufwendungen. Eine Inanspruchnahme von zusätzlichen Liquiditätskrediten oder Investitionskrediten für die Unterbringung der Ukraine-Flüchtlinge war bisher nicht erforderlich.
Anlage/n: Anlage II: Stand der Liquiditätskredite zum 30.06.2023 Anlage III: Stand der Ergebnisrechnung Ukraine-Flüchtlinge zum 30.06.2023
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