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Beschluss: Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt: Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Frage: Wurden bei den Voruntersuchungen zu Ankauf/ Bewertung der Rhombus-Fläche Probebohrungen/ Untersuchungen, auch in Bezug auf eventuelle Grundwasserbelastungen, zur Abklärung der Schadstoffbelastung und den zu erwartenden Kosten für die vorschriftsmäßige Behandlung/ Entsorgung durchgeführt?
Antwort: Das gesamte Areal wurde 2019 von einem Fachgutachter auf Altlasten und Schadstoffe untersucht und es wurde eine ausführliche Gefährdungsabschätzung erstellt. Die Untersuchung bestand neben der Prüfung bereits vorhandener Gutachten, der Aktenlage und der Historie auch aus Kleinrammbohrungen, Bodenluftmessungen und Grundwassermessungen. Die Untersuchung mündete in ein Rückbau- und Verwertungskonzept sowie sich daraus ergebende Kostenschätzungen für den Rückbau aufstehender Gebäude und die Altlastentsorgung des Bodens.
2. Frage: Wurde bei den Probebohrungen/ Untersuchungen auf PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (englisch per- and polyfluoroalkyl substances, abgekürzt PFAS) untersucht?
Antwort: Die Prüfung auf PFAS war zum Zeitpunkt der Begutachtung nicht Untersuchungsgegenstand, da diese erst seit kurzem Einzug in die Schadstoffkataloge gefunden hat. Im Zuge der weiteren Planungen und der in Zukunft stattfindenden baulichen Maßnahmen wird die Schadstoffuntersuchung gemäß der jeweils aktuellen Rechtslage stetig aktualisiert und fortgeschrieben werden.
3. Frage: Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse und wo können die entsprechenden Gutachten eingesehen werden?
Antwort: Ratsfraktionen und auch einzelne Ratsmitglieder haben einen Anspruch auf Akteneinsicht. Dieser richtet sich im Detail nach den Vorgaben des § 55 Absatz 4 bzw. 5 Gemeindeordnung NRW. Aufgrund einer schriftlichen Bitte um Akteneinsicht im Rahmen einer der o.g. gesetzlichen Regelungen organisiert die Verwaltung einen Termin für die Einsichtnahme mit Vertretern der Fraktion bzw. dem/den Ratsmitglied/ern.
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