Vorlage - 0217/2023  

 
 
Betreff: Kindergartenbedarfsplanung
hier: Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Pohl, Christian
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
28.09.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 27.03.2023 einstimmig die Kindergartenbedarfsplanung ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die daraus resultierenden notwendigen Maßnahmen zu erarbeiten. Es wird auf den im Fachausschuss am 16.03.2023 vorgestellten und beratenen Kindertagesstättenbedarfsplan der Fa. biregio verwiesen. Unter Berücksichtigung weiterer Zuzugseffekte sowie des demografischen Wandels wurde ein zusätzlicher stadtweiter Platzbedarf von 15 Gruppen u3 sowie 5 Gruppen ü3 bis in das Jahr 2033 prognostiziert, mithin ein Platzbedarf von 279 Plätzen.

Analog zu den Einzelbetrachtungen in der Bedarfsplanung hat Dezernat III die Planungsregionen Tente, Mitte+Ost, Hünger, Dhünn und Dabringhausen auf mögliche Potenzialstandorte für Kindertagesstätten untersucht und bewertet.

 

Der Bereich Tente könnte unter Umständen sehr kurzfristig davon profitieren, dass die Fa. Tente-Rollen GmbH einen zweigruppigen Betriebskindergarten in Herrlinghausen errichten möchte. Erste Entwurfsplanungen wurden bereits mit der Verwaltung im Hinblick auf ihre Genehmigungsfähigkeit erörtert. Parallel dazu werden die Planungen mit dem Landesjugendamt abzustimmen sein. Ausgehend von einem Bedarf von 3 Gruppen u3 und 1 Gruppe ü3 könnte es wird angenommen, dass ein Großteil der bei Tente-Rollen arbeitenden Familien auch in Wermelskirchen leben und damit den Bedarf auslösen -  die Hälfte des Gesamtbedarfs für Tente bereits durch diese Maßnahme abgedeckt werden. In Abstimmung mit Dezernat II bestand Einvernehmen dahingehend, dass der darüber hinaus gehende Bedarf durch die im Folgenden dargestellten Potenziale im Innenstadtbereich gedeckt werden könnten.

 

r den Bereich Mitte+Ost konzentrieren sich die Überlegungen der Verwaltung auf eine Fläche im Stadtkern sowie auf eine Fläche im östlichen Stadtgebiet. Beide Flächen befinden sich allerdings in Privatbesitz. Bei der erstgennannten Fläche könnte ein Neubau insoweit zügiger realisiert werden, als dass für deren Entwicklung kein Bebauungsplanverfahren vonnöten ist. In beiden Fällen befindet sich die Verwaltung in engem Austausuch mit den Eigentümern und potenziellen Entwicklern dieser Flächen. Der aus der Bedarfsplanung abgeleitete Platzbedarf von 6 Gruppen u3 im Bereich Mitte+Ost könnte damit hinreichend gedeckt werden. Um möglichst zügig insbesondere den u3-Bedarf decken zu können, wurden in Abstimmung mit Dezernat II die Kita-Standorte Wirtsmühle, Grunewald und Jahnstraße durch Dezernat III auf die Machbarkeit einer Erweiterung durch den Anbau einer Nestgruppe am jeweiligen Standort untersucht. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Standorte Wirtsmühle und Grünewald sich für den Anbau einer Nestgruppe eignen und diesbezügliche Vorplanungen bereits laufen. Die Anbaumaßnahmen sollen im Zuge einer gesamtheitlichen Betrachtung der Gebäude insbesondere einer energetischen Sanierung umgesetzt werden. Entsprechende Finanzmittel werden im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2024/2025 vorgetragen. Für den Standort Jahnstraße wird diese Möglichkeit aufgrund der Platzverhältnisse zumindest mit vertretbarem baulichen Aufwand nicht gesehen.

 

r den Ortsteil Dhünn wird nach eingehender Standortortprüfung innerhalb dieser Planungsregion eine Fläche im Bereich der Staelshler Straße für den Neubau einer Kindertagesstätte intensiver in den Blick genommen. Diese Fläche wird aufgrund ihres sozialen Umfeld sowie der Lage im Ortskern als besonders geeignet angesehen. Die Verwaltung steht in engem Kontakt mit der Eigentümerin, der evangelischen Kirchengemeinde in Dhünn. Neben den klärungsbedürftigen eigentumsrechtlichen Fragen muss für diese Fläche allerdings noch Planrecht geschaffen werden, was nach erfolgter Vorprüfung grundsätzlich für möglich erachtet wird. Damit könnte für den Bereich Dhünn der ermittelte Bedarf von 2 Gruppen u3 und zwei Gruppen ü3 abgedeckt werden.

 

r die Bereiche Hünger und Dabringhausen werden die Überlegungen für die Abdeckung des im Bedarfsplan prognostizierten Platzbedarfs in den kommenden Monaten zu konkretisieren sein. Die zuständigen Gremien werden fortlaufend über die weiteren Schritte informiert.


 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: