Vorlage - 0218/2023  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
23.10.2023 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Prüfbericht 2020  

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

 

 

a)      gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Wermelskirchen vom 14.09.2023. Die Bilanzsumme beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 345.769.414,96, die Summe der Erträge auf 106.754.882,18 und die Summe der Aufwendungen auf 100.837.502,82 €.

 

 

b)      gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW, den Jahresüberschuss in Höhe von 5.917.379,36 der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der Bestand der Allgemeinen Rücklage steigt damit zum 01.01.2021 auf 92.035.868,83 €. Der Betrag der Ausgleichsrücklage bleibt unverändert bei 1.348.392,00 €.

 

 

c)      gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW derrgermeisterinr das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.

 


 


Sachverhalt:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 24.08.2020 (RAT 0058/2020) einstimmig beschlossen, die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH zu übertragen. 

 

Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wermelskirchen zum 31.12.2020 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich des Bestätigungsvermerkes stellen die Grundlage für die Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dar. Der Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses und seinen Vertreterinnen bzw. Vertretern mit der Einladung zum Rechnungsprüfungsausschuss übersandt.

 

Am 18.10.2023 wird der Rechnungsprüfungsausschuss durch die Wirtschaftsprüfer über die Prüfung des Jahresabschlusses informiert. Der Beschluss wird nach der Sitzung an den Rat übersandt.

 

Der Beschlussvorschlag lautet wie folgt:

 

1.  Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2020 der Stadt Wermelskirchen folgende Stellungnahme gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegenüber dem Rat der Stadt abzugeben:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss zum 31.12.2020 und den Lagebericht 2020 der Stadt Wermelskirchen vom 14.09.2023 unter Einbezug des

Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG gemäß § 102 Abs. 2 GO

NRW geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich ein

eigenes Urteil zum Jahresabschluss 2020 gebildet und schließt sich den Ergebnissen

des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss erhebt gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW auf der Grundlage des vorgelegten Prüfungsberichts keine Einwendungen und billigt den von der Bürgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2020 und den Lagebericht 2020.“

 

2.  Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt

 

a) den Jahresabschluss 2020 der Stadt Wermelskirchen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen und

 

b) der Bürgermeisterin für das Jahr 2020 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu

erteilen.“

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses wird bereits unter dem Vorbehalt der Prüfung und des Beschlusses im Rechnungsprüfungsausschuss am 18.10.2023 den Mitgliedern des Rates per gesonderter Mail übersandt.

 

Gemäß § 96 Abs. 1 S. 2 GO ist ein Jahresüberschuss insoweit zunächst der allgemeinen Rücklage zuzuführen, soweit in den Jahresabschlüssen der letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahre aufgrund entstandener Fehlbeträge der Ergebnisrechnung die allgemeine Rücklage reduziert wurde. Da im Jahresabschluss 2017 ein Fehlbetrag in Höhe von 5.923.806,72 € ausgewiesen wurde, der durch eine Reduzierung der allgemeinen Rücklage ausgeglichen wurde, ist der Jahresüberschuss 2020 in voller he der allgemeinen Rücklage und nicht der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

 

Damit ist das Haushaltssicherungskonzept formal beendet.

 

Zeitplanung der weiteren Jahresabschlüsse:

Abschluss 2021: Der festgestellte Entwurf des Abschlusses liegt bis zum 31.10.2023 vor. Der Beschluss des geprüften Jahresabschlusses soll im Frühjahr 2024 erfolgen.

 

Abschluss 2022: Der festgestellte Entwurf des Abschlusses soll bis zum 30.06.2024 vorliegen und der Beschluss des geprüften Jahresabschlusses im Herbst 2024 erfolgen. Diese Planung erfolgt unter der Prämisse, dass der Rat der Stadt einen Doppelhaushalt für 2024/2025 beschließt und für 2025 somit keine separate Haushaltsplanung erforderlich ist


 


Anlage/n:

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prüfbericht 2020 (4652 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: