Vorlage - RAT/0192/2004  

 
 
Betreff: Brandschutzmaßnahmen Realschule
Unterrichtung des RAtes gem. § 29 GemHVO
Status:öffentlich  
Verfasser:Schnittker, Stefan
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Heider, W.
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
12.07.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt gem. § 29 GemHVO die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes für die Brandschutzmaßnahmen in der Realschule von 276.000 € um 36.000 € auf 312.000 € zur Kenntnis.

Hiervon können 25.000 € durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit bei folgenden Haushaltsstellen der Gebäudeunterhaltung gedeckt werden:

1.220.503.4.3  Flachdachabdichtung und Betonsanierung      18.000 €

(Neuveranschlagung der Betonsanierung in 2005)

1.571.501.0.3  Hallenbad, Unterhaltung Gebäude                     7.000 €

(Einsparungen bei Abmauerung Lüftungsschacht und Reinigung Fallrohre)

 

Der Rat der Stadt beschließt, die erforderlichen weiteren Mittel  in Höhe von 11.000 € überplanmäßig bei der Haushaltsstelle 1.220.503.2.7 –Brandschutzmaßnahmen- bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 1.880.501.0.7 (Unterhaltung Gebäude / außerhalb Produktbudgets)

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach § 29 der GemHVO ist der Rat der Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme nicht nur geringfügig erhöhen.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 GemHVO und in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen.

 

Da bei der Maßnahme zum vorbeugenden Brandschutz Realschule die Wertgrenze von 10 % überschritten wird, erfolgt mit dieser Beschlußvorlage eine Information des Rates nach § 29 GemHVO.

 

 

Die Gesamtkosten der Brandschutzmaßnahme setzten sich folgendermaßen zusammen:

2001     Rechnungsergebnis                59.000 €

2002     Rechnungsergebnis                62.000 €

2003     Rechnungsergebnis                74.000 €

2004     Haushaltsansatz                      81.000 €

                                                              276.000 €

                                                           

zusätzlicher Ausgabebedarf 2004         36.000 €

 

Gesamtausgabebedarf                        312.000 €

 

 

Begründung der Mehrausgaben

 

Die Veranschlagung der erforderlichen Haushaltsmittel seit 2001 erfolgte aufgrund der 2001 erstellten Brandschutzanalyse auf Grundlage des Brandschauberichtes sowie des hieraus resultierenden Brandschutzkonzeptes  durch das von der Stadt beauftragte Ingenieurbüro. Die einzelnen Sanierungsabschnitte wurden, soweit gemeinsame Bereiche vorhanden waren, zusammen mit der PCB-Sanierung durchgeführt.

 

Nach einem Brand in den WC-Anlagen des Sockelgeschosses, bei der eine starke Rauchentwicklung in der darüberliegenden Aula festgestellt werden mußte, wurden umgehend alle sichtbaren, und nach dem Kenntnisstand aus dem Hauptgebäude möglichen Undichtigkeiten brandschutztechnisch verschlossen. Da weitere Undichtigkeiten in den Brandabschnitten zwischen WC und Aula nicht ausgeschlossen werden konnten und eine zerstörungsfreie Überprüfung aufgrund der fest eingebauten Abhangdecken nicht möglich ist, wurde durch die Feuerwehr eine Verrauchung des gesamten WC-Bereiches sowie der Eingangshalle durchgeführt. Als Ergebnis der Verrauchung ist festzustellen, dass große Mengen Rauch die Aula in kurzer Zeit unbegehbar gemacht haben und bei einem möglichen Brand im Sockelgeschoß ein erhebliches Risiko im gesamten Aulabereich besteht.

 

Aufgrund der Nutzung der Aula als Versammlungsstätte, insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten durch den Kulturverein, ist hier ein dringender Handlungsbedarf gegeben.

 

Die aufgrund des Ergebnisses der Verrauchung durchgeführte Kostenberechnung für die Sanierung schließt mit 36.000 € ab. Hierin enthalten ist die Sanierung der Künstlergarderoben, die bislang nicht näher untersucht wurden, jedoch aufgrund des baulichen Zusammenhangs die selben Mängel aufweisen werden.

Aufgrund der zwingend erforderlichen Nutzung der WC-Anlagen während der Schulzeit kann eine Sanierung nur in den Schulferien durchgeführt werden. Eine Terminierung der Maßnahme noch vor der Theatersaison ist zwingend geboten. Es ist geplant, die Beseitigung der Mängel in den Sommerferien durchzuführen.

 

25.000 € der erforderlichen Kosten werden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit bei den Haushaltsstellen 1.220.503.4.3 und 1.571.501.0.3 gedeckt. Die fehlenden 11.000 € werden vom Rat der Stadt überplanmäßig bereitgestellt. (Deckung durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 1.880.501.0.7).


 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.220.503.2.7

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

312.000

EUR

276.000

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

siehe Sachverhalt     01.07.2004

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift