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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt gem. § 29 GemHVO die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes für die Brandschutzmaßnahmen in der Realschule von 276.000 € um 36.000 € auf 312.000 € zur Kenntnis. Hiervon können 25.000 € durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit bei folgenden Haushaltsstellen der Gebäudeunterhaltung gedeckt werden: 1.220.503.4.3 Flachdachabdichtung und Betonsanierung 18.000 € (Neuveranschlagung der Betonsanierung in 2005) 1.571.501.0.3 Hallenbad, Unterhaltung Gebäude 7.000 € (Einsparungen bei Abmauerung Lüftungsschacht und Reinigung Fallrohre) Der Rat der Stadt beschließt, die erforderlichen weiteren Mittel in Höhe von 11.000 € überplanmäßig bei der Haushaltsstelle 1.220.503.2.7 –Brandschutzmaßnahmen- bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 1.880.501.0.7 (Unterhaltung Gebäude / außerhalb Produktbudgets) Sachverhalt: Nach § 29 der GemHVO ist der Rat der Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme nicht nur geringfügig erhöhen. Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 GemHVO und in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen. Da bei der Maßnahme zum vorbeugenden Brandschutz Realschule die Wertgrenze von 10 % überschritten wird, erfolgt mit dieser Beschlußvorlage eine Information des Rates nach § 29 GemHVO. Die Gesamtkosten der Brandschutzmaßnahme setzten sich folgendermaßen zusammen: 2001 Rechnungsergebnis 59.000 € 2002 Rechnungsergebnis 62.000 € 2003 Rechnungsergebnis 74.000 € 2004 Haushaltsansatz 81.000 € 276.000 €
zusätzlicher Ausgabebedarf 2004 36.000 € Gesamtausgabebedarf 312.000 € Begründung der Mehrausgaben Die Veranschlagung der erforderlichen Haushaltsmittel seit 2001 erfolgte aufgrund der 2001 erstellten Brandschutzanalyse auf Grundlage des Brandschauberichtes sowie des hieraus resultierenden Brandschutzkonzeptes durch das von der Stadt beauftragte Ingenieurbüro. Die einzelnen Sanierungsabschnitte wurden, soweit gemeinsame Bereiche vorhanden waren, zusammen mit der PCB-Sanierung durchgeführt. Nach einem Brand in den WC-Anlagen des Sockelgeschosses, bei der eine starke Rauchentwicklung in der darüberliegenden Aula festgestellt werden mußte, wurden umgehend alle sichtbaren, und nach dem Kenntnisstand aus dem Hauptgebäude möglichen Undichtigkeiten brandschutztechnisch verschlossen. Da weitere Undichtigkeiten in den Brandabschnitten zwischen WC und Aula nicht ausgeschlossen werden konnten und eine zerstörungsfreie Überprüfung aufgrund der fest eingebauten Abhangdecken nicht möglich ist, wurde durch die Feuerwehr eine Verrauchung des gesamten WC-Bereiches sowie der Eingangshalle durchgeführt. Als Ergebnis der Verrauchung ist festzustellen, dass große Mengen Rauch die Aula in kurzer Zeit unbegehbar gemacht haben und bei einem möglichen Brand im Sockelgeschoß ein erhebliches Risiko im gesamten Aulabereich besteht. Aufgrund der Nutzung der Aula als Versammlungsstätte, insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten durch den Kulturverein, ist hier ein dringender Handlungsbedarf gegeben. Die aufgrund des Ergebnisses der Verrauchung durchgeführte Kostenberechnung für die Sanierung schließt mit 36.000 € ab. Hierin enthalten ist die Sanierung der Künstlergarderoben, die bislang nicht näher untersucht wurden, jedoch aufgrund des baulichen Zusammenhangs die selben Mängel aufweisen werden. Aufgrund der zwingend erforderlichen Nutzung der WC-Anlagen während der Schulzeit kann eine Sanierung nur in den Schulferien durchgeführt werden. Eine Terminierung der Maßnahme noch vor der Theatersaison ist zwingend geboten. Es ist geplant, die Beseitigung der Mängel in den Sommerferien durchzuführen. 25.000 € der erforderlichen Kosten werden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit bei den Haushaltsstellen 1.220.503.4.3 und 1.571.501.0.3 gedeckt. Die fehlenden 11.000 € werden vom Rat der Stadt überplanmäßig bereitgestellt. (Deckung durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 1.880.501.0.7).
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