Vorlage - 0221/2023  

 
 
Betreff: 2. Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2001
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Witten, Elfi
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.11.2023 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
11.12.2023 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung  

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2001.


 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wermelskirchen wurde zuletzt im Jahr 2008 geändert. Im Zuge der grundlegenden Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW soll auch die Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Wermelskirchen angepasst werden. Die Gebührenkalkulation orientiert sich an der Mustersatzung inklusive Kalkulation des Städte- und Gemeindebundes.
 


Anlage/n:

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung (112 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: