Vorlage - 0227/2023  

 
 
Betreff: Bericht der Rechnungsprüfung gem. § 6 Abs. 2 f) der Geschäftsordnung des Rates
Status:öffentlich  
Federführend:Rechnungsprüfungsamt Bearbeiter/-in: Alsdorf-Biehler, Marion
Beratungsfolge:
Rat der Stadt
11.12.2023 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die zusammengefassten Prüfungs­ergebnisse aus den abge­schlossenen Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses aus seiner Sitzungen vom 18.10.2023 zur Kenntnis.

 

 

 


 


Sachverhalt:

 

Die Rechnungsprüfung legt dem Rat entsprechend der Regelung in § 6 Abs. 2 f) der Geschäftsordnung des Rates die zusammengefassten Prüfungs­ergebnisse aus den abgeschlossenen Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses aus seiner Sitzung vom 18.10.2023 vor.

 

Die Prüfungen erfolgen auf Basis der §§ 102 und 104 GO NRW i.V.m. § 4 der Rechnungs­prüfungs­ordnung der Stadt Wermels­kirchen.

 

 

Vorlage 0215/2023

Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wermelskirchen zum 31.12.2020

Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune vermittelt.

 

Gem. § 59 Abs. 3 GO prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadt unter Einbezug des Prüfungsberichtes. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung oder des beauftragten Dritten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.08.2020 (Vorlage 0058/2020) beschlossen, die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH zu übertragen. Die mit der Jahresabschlussprüfung Beauftragten haben nach § 102 Abs. 8 GO einen Prüfungsbericht erstellt und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 stellt die Grundlage für die Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dar.

 

Der Wirtschaftsprüfer hat am 18.10.2023 in der Sitzung des Rechnungs­prüfungsausschusses über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet und zu den offenen Fragen Stellung genommen. Der Ausschuss hat über die daraus abgeleiteten Erkenntnisse beraten und fasste anschließend einstimmig folgenden Beschluss:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt zum Ergebnis der Jahresabschluss­prüfung 2020 der Stadt Wermelskirchen folgende Stellungnahme gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegenüber dem Rat der Stadt abzugeben:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss zum 31.12.2020 und den Lagebericht 2020 der Stadt Wermelskirchen vom 14.09.2023 unter Einbezug des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG gemäß § 102 Abs. 2 GO NRW geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Prüfungsbericht der Wirt­schafts­­prüfungs­gesellschaft BPG. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich ein eigenes Urteil zum Jahresabschluss 2020 gebildet und schließt sich den Ergebnissen des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an.

Der Rechnungsprüfungsausschuss erhebt gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW auf der

Grundlage des vorgelegten Prüfungsberichts keine Einwendungen und billigt den von der rgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2020 und den Lagebericht 2020.“

 

2.  Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt

a) den Jahresabschluss 2020 der Stadt Wermelskirchen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen und

b) der Bürgermeisterin für das Jahr 2020 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen.

Die Stellungnahme und der Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses wurden dem Rat am 19.10.2023 schriftlich zu der Beschlussvorlage 0215/2023 zur Verfügung gestellt.

Der Prüfungsvorgang ist damit erledigt.

 

 

Vorlage 0222/2023

Vergabe Jahresabschlussprüfung 2021 und 2022

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.10.2023 beschlossen, sich dem Vorschlag, die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 und 2022 auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH zu übertragen anzuschließen.

Die Beauftragung ist mit Schreiben vom 15.11.2023 erfolgt.

Der Vorgang ist damit erledigt.

 

Vorlage 0224/2023

Sachstandsbericht Rückstände Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Rechnungsprüfung hat in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.10.2023 über die ckstände Wirtschaftliche Jugendhilfe berichtet. Die Einnahmerückstände beliefen sich zum Zeitpunkt der Sitzung auf rd. 1,5 Mio. Euro. Auf die Sitzungsvorlage Nr. 0224/2023 zur o.g. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird verwiesen. Der Rechnungs­prüfungsausschuss wird regelmäßig unter „Durchführung gefasster Beschlüsse“ über die Veränderung der Rückstände im Saldo informiert.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.10.2023 den Sachstandsbericht Rückstände Wirtschaftliche Jugendhilfe zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: