Vorlage - 0228/2023  

 
 
Betreff: Kostensteigerung im Bauprojekt Feuerwehr Dabringhausen - Freigabe weiterer Mittel
Status:öffentlich  
Verfasser:Künster, Dino
Federführend:Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Böllstorf, Michaela
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
17.10.2023 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
23.10.2023 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt gem. § 25 Abs. 1 S. 2 Kommunalhaushaltsverordnung die Mehrkosten in Höhe von 561.000 € bei der Maßnahme I01122105 Neubau Feuerwehrgerätehaus zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt, Einsparungen bei der Maßnahme I91370001 Neubau FW-Gerätehaus Tente/Unterstraße im Haushaltsjahr 2023 als Deckung in Anspruch zu nehmen.


Sachverhalt:

Bereits 2013 wurde in dem seinerzeit genehmigten Brandschutzbedarfsplan die Notwendigkeit für einen Neubau für die freiwillige Feuerwehr in Dabringhausen beschrieben.

Nach Erwerb eines geeigneten Grundstücks in 2018 wurde mit der Planung des Gerätehauses begonnen.

 

Das Gebäude befindet sich aktuell in den letzten Zügen der Fertigstellung. Aufgrund der prognostizierten Schlussrechnungssummen der noch nicht schlussgerechneten Gewerke ist daher klar, dass für eine vollständige Projektabwicklung und Begleichung der anstehenden Schlussrechnungen voraussichtlich 561.000,00 zusätzlich benötigt werden.

Dies entspricht Mehrkosten von ca. 9,8 % der im Haushalt angemeldeten Baukosten bzw. ca. 9 % in Bezug auf die Projektgesamtkosten (6.743.304,34 Euro inkl. Grundstück).

 

Begründung der Mehrkosten:

 

r den Haushalt des Jahres 2021 wurde unter Zuarbeit der externen Fachplaner im Jahr 2020 eine Kostenberechnung aufgestellt. Auf dieser Basis wurden daraufhin 5.757.000 € (ohne Grundstück) angemeldet.

 

 

Baustellenbedingte Mehrkosten


Verzögerungen im Bauablauf, Mehrkosten für längere Bauzeit: 

Grund für die Verzögerungen auf der Baustelle waren immer wieder Lieferschwierigkeiten von einzelnen Komponenten und Bauteilen, die auch im gesamten Baubereich aufgrund der Coronakrise und des Ukrainekrieges zu verzeichnen sind.

So wurde die Wärmepumpe zum Beispiel erst vor kurzem geliefert. Diese hatte somit eine Lieferzeit von ca. 1,5 Jahren, wobei einzelne Komponenten (wie die Propeller) noch nicht geliefert werden konnten und somit die Heizungsanlage noch nicht vollständig in Betrieb genommen werden kann.

Weitere Verzögerungen ergaben sich durch die sehr angespannte Marktlage, die dazu führte, dass die Firmen oftmals nur nach mehrmaliger Aufforderung ihre Arbeit aufgenommen haben.

Neben der bereits beschriebenen Preisanpassung, die sich in den Einkaufspreisen widerspiegelt, hat die längere Bauzeit von ca. einem Jahr zu Mehrkosten bei der Baustelleneinrichtung wie folgt geführt:

ca. 5.500 €r WC- und Bürocontainer

ca. 4.500 €r Reinigung der WC- und Bürocontainer

ca. 3.000 €r längere Standzeit Bauzaun

ca. 5.000 €r längere Standzeit Baustrom

Es entstanden Mehrkosten in Höhe von ca. 18.000 €.

 

Regenwasserentwässerung:

Die Regenwasserentwässerung wurde auf Grundlage eines hydrologischen Gutachtens durch ein extern beauftragtes Planungsbüros beplant und funktionsfähig ausgeführt.

Nach dem Starkregenereignis 2021 wurde jedoch festgestellt, dass die bereits eingebaute Regenwasserrigole langsamer entwässert, als dies eigentlich der Fall sein sollte. Beobachtet wurde, dass das Wasser in der ca. 27 großen Rigole gar nicht bzw. nur sehr langsam über Wochen versickert. Dies war auch auf Grundlage der voran gegangenen Untersuchungen zur Erstellung des Gutachtens nicht absehbar.  

 

Grundsätzlich sind seit dem Starkregenereignis folgende Probleme festzustellen:

1. Wurde durch das Starkregenereignis 2021 ein extrem hoher Feinanteil in die Rigole gespült, was zu einer Versiegelung der Rigole geführt hat, so ist

2. seitdem immer wieder nach Regenfällen auftretendes Schichtenwasser festzustellen, welches die Rigole auffüllt, anstatt das Wasser zu versickern.

 

Parallel zur hochbaulichen Abwicklung des Projektes wurde seitdem nach einer Lösung für dieses Problem gesucht. Hierfür wurden mehrere Bodengutachten angefertigt und mit der Unteren Wasserbehörde des RBK verschiedene Versickerungsstandorte geprüft. Ebenfalls wurde geprüft, ob ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz erfolgen kann. Dies ist jedoch nicht der Fall.

 

Das Ergebnis dieses Planungsprozesses war, dass auf einem nahegelegenen Grundstück, welches der Stadt bereits gehört, eine Regenwassermulde gebaut werden musste, die den Anforderungen des Kreises entspricht. Das Regenwasser muss an diesen Standort gepumpt werden, da der Standort der neuen Mulde höher liegt als die bereits im Bestand vorhandenen Regenwasserkanäle.

 

Die hierfür entstandenen Mehrkosten belaufen sich auf ca. 174.500 € und teilen sich wie folgt auf:

-          50.000 € Schachtbauwerke für Pumpen und Rückstauvolumina

-          30.000 €r Doppelpumpen und Leitungen

-          20.000 € Massenmehrungen in Erdaushub und Entsorgung

-          30.000 € Erstellung der neuen Regenwassermulde

-          5.000 € Baumfällung und Entsorgung

-          2.000 € Artenschutzprüfungen

-          5.000 € Bodengutachten

-          11.000 € Planerhonorar Mulde

-          5.000 Planerhonorar Pumpe

-          1.500 € Erweiterung Bauzaun

-          15.000 € Wiederherstellen des Nachbargrundstücks nach Fertigstellung der Arbeiten.

 

Mehrkosten aufgrund von Umplanungen:

Die Geländehöhen wurden im Zuge der Hochbauarbeiten angepasst, um kritische Höhensituationen zu entspannen. So musste als Beispiel ein Teil der Zufahrt und der Parkplätze neu profiliert werden.

Die hierfür entstehenden Mehrkosten belaufen sich auf ca. 30.000 €.

 

Mehrkosten aufgrund von Felsgestein in Leitungsgräben:

Viele der zu verlegenden Abwasserleitungen mussten aufgrund der Anschlusspunkte tiefer verlegt werden als geplant. Dadurch mussten und müssen ca. 50 % der Leitungsgräben in den ab ca. 1 m anzutreffenden Fels gegraben werden. Dadurch ist immer wieder der Einsatz von felsbrechendem Werkzeug notwendig. Die Mehrkosten hierfür belaufen sich auf ca. 40.000 €.

 

Mehrkosten für Erdaushub und Entsorgung:

Seit Beginn der Arbeiten an den Außenanlagen hat sich an vielen Stellen gezeigt, dass für die Ausführung der Arbeiten mehr Bodenbewegungen notwendig sind, als dies im Vorfeld absehbar war. Der Hintergrund sind teilweise einfache Faktoren wie eine Vereinfachung der Baustellenlogistik oder Geländeanpassungen für die Ausführung der Arbeiten. Beispielhaft ist hier zu erwähnen, dass der vorhandene Wall zur Landstraße deutlich verkleinert wurde, um für die Bauphase einen geeigneten Weg für große Baufahrzeuge zwischen Park- und Vorplatz herzustellen. Die Mehrkosten belaufen sich auf ca. 60.000 €.

 


Zusammenstellung baustellenbedingter Mehrkosten

 

 

 

 

 

ngere Bauzeit

   18.000,00 €

 

Regenwasserentwässerung

 174.500,00 €

 

Mehrkosten Umplanung

   30.000,00 €

 

Leitungen und Erdarbeiten im Fels

   40.000,00 €

 

Entsorgung Erdaushub

   60.000,00 €

 

 

 

 

Summe

 322.500,00 €

 

 

Dies entspricht für die baustellenbedingten Mehrkosten einer prozentualen Steigerung in Höhe von ca. 5,6 % in Bezug auf das Gesamtbudget.

 

 

Tatsächliche Mehrkosten aus Baupreissteigerungen

 

Zur Beendigung der Maßnahme wurde wie eingangs beschrieben eine Abfrage bei Fachplanern und noch nicht schlussgerechneten Gewerken durchgeführt, um die noch erforderlichen Mittel zu kalkulieren. Dies schloss ab mit einer Summe von 561.000 €.

Abzüglich der baustellenbedingten Mehrkosten in Höhe von 322.500 € ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 238.500 €, die auf Baupreissteigerungen zurückzuführen sind.

 

Dies liegt deutlich unterhalb einer fiktiven, berechneten Baupreissteigerung aus dem offiziellen Baupreisindex, welche sich zu 526.953,97 € berechnen würde. Die dazugehörige Kalkulation findet sich weiter unten.

 

 

Kostendeckung

 

Diese tatsächlichen Mehrkosten können durch Einsparungen bei der Maßnahme I91370001 Neubau FW-Gerätehaus Tente/Unterstraße aufgrund von zeitlicher Verschiebung des Projektes im Haushaltsjahr 2023 abgedeckt werden.

 

 

 

Berechnete, fiktive Baukostensteigerung

 

Zur Kalkulation des Gesamtbudgets der im Haushalt 2022/2023 bereitgestellten Mittel wurde in der damaligen Berechnung 6 % Kostensteigerung aufgrund von steigenden Baukosten je voraussichtlichem Baujahr einkalkuliert. Dies war zum damaligen Zeitpunkt ein realistischer Wert.

Es ergibt sich daraus folgende monetäre Kalkulation:

 

Anmeldung für den Haushalt 2021:

Leistungsabfrage im Jahr in Höhe von

 

Kostensteigerung einkalkuliert

 

bis 2021 ausgegeben

 

0%

    540.100,00 €

2021

 

6%

 4.007.542,00 €

2022

 

6%

 1.209.824,00 €

2023

 

6%

                 -  

 

 

 

 

Summe

 

 

 5.757.466,00 €

 


Aufgrund der Entwicklungen der Corona-Pandemie und dem dann später einsetzenden Ukrainekrieg hat sich der tatsächliche Baupreisindex jedoch wie folgt entwickelt:

 

 

Einkalkulierte Kostensteigerung

tatsächliche Kostensteigerung

Differenz

2020

0%

0%

0%

2021

6%

15%

9%

2022

6%

21%

15%

2023

6%

9%

3%

 

Kosten mit der tatsächlichen Baukostensteigerung:

Leistungsabfrage im Jahr in Höhe von

 

Kostensteigerung einkalkuliert

 

bis 2021 ausgegeben

 

0%

    540.100,00 €

2021

 

15%

 4.348.183,07 €

2022

 

21%

 1.396.136,90 €

2023

 

9%

                 -  

 

 

 

 

 

 

 

 6.284.419,97 €

 

Rein aus dieser nicht absehbaren Veränderung in der Kostensteigerung hätten bereits 2020 ca. 526.953,97 mehr angemeldet werden müssen, um die tatsächliche eingetretene Baukostenentwicklung auffangen zu können.

 

 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

s. Vorlage

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

6.743.304,34  EUR

5.757.466,00 EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

s. Vorlage

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

x

Nein

Wenn Ja, welche: