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Beschluss:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der städtischen Unterkünfte für geflüchtete, asylsuchende und obdachlose Personen in Wermelskirchen und Sachverhalt:
Im Rahmen des Runden Tisches für Obdachlose am 21.06.2021 wurde vereinbart, dass die Verwaltung die Überlegungen zur sozialverträglichen und spannungsfreien Unterbringung von Obdachlosen aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion vom 21.11.2019 in ein Konzept bezüglich einer gemeinsamen Unterbringung der Personengruppen Obdachlose, Asylbewerber, Flüchtlinge und Migranten umsetzt. Ziel ist es, durch die gemeinsame Unterbringung dieser Personengruppen in gemeinsamen Häusern eine bessere Integration in die Gesellschaft für alle Betroffenen zu erreichen. Als Fazit ist festzuhalten, dass sowohl die Unterbringung der asylbegehrenden Ausländer und Ausländerinnen inklusive ihrer Familien als auch die Unterbringung von Obdachlosen der Gemeinde als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung per gesetzlicher Regelung obliegt. Das neue Konzept wurde in der Sitzung vom 09.09.2021 mit der Vorlage 0170/2021 beschlossen. Auf der Grundlage des Konzeptes wurden zwischenzeitlich eine einheitliche Benutzungssatzung und eine Gebührensatzung erstellt. Beide Satzungsentwürfe sowie die Kalkulation der Nebenkosten sind als Anlage beigefügt.
Anlage/n:
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