Vorlage - 0231/2023  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der städtischen Unterkünfte für geflüchtete, asylsuchende und obdachlose Personen in Wermelskirchen
und
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für geflüchtete, asylsuchende und obdachlose Personen in der Stadt Wermelskirchen.
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Soziales und Inklusion Bearbeiter/-in: Dehnen, Tanja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Inklusion Vorberatung
09.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion (offen)   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.11.2023 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
11.12.2023 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Neufassung Gebührensatzung Unterkünfte 2023  
Neufassung Nutzungssatzung Flüchtlinge Asyl Obdachlose 2023  
Berechnung Unterbringungskosten2023  

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die

Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der städtischen Unterkünfte für geflüchtete, asylsuchende und obdachlose Personen in Wermelskirchen

und
die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für geflüchtete, asylsuchende und obdachlose Personen in der Stadt Wermelskirchen.


Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Runden Tisches für Obdachlose am 21.06.2021 wurde vereinbart, dass die Verwaltung die Überlegungen zur sozialverträglichen und spannungsfreien Unterbringung von Obdachlosen aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion vom 21.11.2019 in ein Konzept bezüglich einer gemeinsamen Unterbringung der Personen­grup­pen Obdachlose, Asylbewerber, Flüchtlinge und Migranten umsetzt. 

Ziel ist es, durch die gemeinsame Unterbringung dieser Personengruppen in gemeinsamen Häusern eine bessere Integration in die Gesellschaft für alle Betroffenen zu erreichen.

Als Fazit ist festzuhalten, dass sowohl die Unterbringung der asylbegehrenden Ausländer und Ausländerinnen inklusive ihrer Familien als auch die Unterbringung von Obdachlosen der Gemeinde als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung per gesetzlicher Regelung obliegt.

Das neue Konzept wurde in der Sitzung vom 09.09.2021 mit der Vorlage 0170/2021 beschlossen.

Auf der Grundlage des Konzeptes wurden zwischenzeitlich eine einheitliche Benutzungssatzung und eine Gebührensatzung erstellt.

Beide Satzungsentwürfe sowie die Kalkulation der Nebenkosten sind als Anlage beigefügt.

 


Anlage/n:

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neufassung Gebührensatzung Unterkünfte 2023 (61 KB)      
Anlage 2 2 Neufassung Nutzungssatzung Flüchtlinge Asyl Obdachlose 2023 (75 KB)      
Anlage 3 3 Berechnung Unterbringungskosten2023 (74 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: