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Betreff: |
Stellenplan 2022/2023 - 5. Änderung |
Status: | öffentlich | | |
Federführend: | Haupt- und Personalamt |
Bearbeiter/-in: | Houbertz, Stefan |
Beratungsfolge: |
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Beschluss: Der Rat beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen in den Stellenplan 2022/2023 aufzunehmen.
Sachverhalt: Änderungen 2023: Stelle 1 - Neueinrichtung | Organisationseinheit: 37 – Amt für Brandschutz und Rettungsdienst | Aufgabenbereich: Brandschutz | Erläuterungen: Eine Überprüfung der Stellenbeschreibungen für Dienstposten im Amt für Brandschutz und Rettungsdienst Amt 37 hat ergeben, dass die Aufgabenverteilung zwischen den haushälterischen Produktbereichen Brandschutz und Rettungsdienst neu quotiert werden muss. Hieraus ergibt sich eine Quotierung für alle Dienstposten des Einsatzdienstes von 90% im Produktbereich Brandschutz sowie 10% im Produktbereich Rettungsdienst. Begründet liegt diese Quote in der Durchführung von Unterstützungsleistungen der Feuerwehr nach dem Rettungsdienstgesetz NRW. Zu nennen sind hier zum Beispiel Tragehilfe (mit und ohne Drehleiter) Patiententransport aus unwegsamem Gelände, usw. Aus dieser Neuquotierung resultierend können dringend benötigte Stellen im Einsatzdienst eingerichtet werden. Es handelt sich hierbei um insgesamt 4,8 Stellen (3,1 A 8 LBesG NW + 1,7 A 9 LBesG NW). Die Verwaltung beabsichtigt dieses Stellen nach Zustimmung durch die Krankenkassen unterjährig einzurichten. | Vollzeitäquivalente (VZÄ): 4,8 | Besoldungs-/Entgeltgruppe: 3,1 A 8 LBesG NW 1,7 A 9 LBesG NW | Zusätzliche Bruttopersonalkosten pro Jahr: keine | | | | |
Stelle 2 - Höherbewertung | Organisationseinheit: 37 – Amt für Brandschutz und Rettungsdienst | Aufgabenbereich: Stellv. Leitungsfunktion Rettungsdienst | Erläuterungen: Der Aufgabenzuschnitt in der stellvertretenden Leitungsfunktion Rettungsdienst wurde an die aktuellen Anforderungen angepasst. Eine Neubewertung ist daher erforderlich, die nach derzeitigem Prüfungsstand das Ergebnis A 10 LBesG NW haben wird. Das Ergebnis wird noch im Rahmen der Bewertungskontrollkommission am 26.10.2023 bestätigt werden müssen. Die Kosten der Höherbewertung wird durch die oben genannte Umquotierung finanziell kompensiert. Die Mehrkosten werden in der Kalkulation der Rettungsdienstgebühren berücksichtigt und hierüber refinanziert. | Vollzeitäquivalente (VZÄ): 1,0 | Besoldungs-/Entgeltgruppe: A 10 LBesG NW | Zusätzliche Bruttopersonalkosten pro Jahr: keine | | | | |
Stelle 3 - Höherbewertung | Organisationseinheit: 37 – Amt für Brandschutz und Rettungsdienst | Aufgabenbereich: Wachabteilungsführer und Stellvertreter | Erläuterungen: Ebenfalls aus der Kompensation durch die oben genannte Umquotierung können auch die drei Wachabteilungsführer und ihre drei Stellvertreter in höhere Besoldungsgruppen aufrücken. Gegenwärtig befinden sich die Wachabteilungsführer in Besoldungsgruppe A 9 LBesG NW mit Zulage und die Stellvertreter in A 9 LBesG NW. Die stellvertretenden Wachabteilungsführer sind zwischenzeitlich bereits mit A 10 LBesG NW bewertet; die Bewertung der Wachabteilungsführer steht noch aus und wird aktuell geprüft. Eine Neubewertung nach A 11 LBesG NW ist wahrscheinlich. Die abschließende Entscheidung fällt nach der Sitzung der Bewertungskontrollkommission am 26.10.2023. Sowohl eine Stelle als Wachabteilungsführer sowie eine Stellvertreterstelle sind bereits vakant und sollen schnellstmöglich ausgeschrieben werden. Aus diesem Grunde bittet die Verwaltung um einen entsprechenden Vorratsbeschluss in der zu erwartenden Bewertung, da die Bewertungskontrollkommission erst nach der Sitzung des Rates tagt. | Vollzeitäquivalente (VZÄ): 3,0 3,0 | Besoldungs-/Entgeltgruppe: A 10 LBesG NW max. A 11 LBesG NW | Zusätzliche Bruttopersonalkosten pro Jahr: keine keine | | | | |
Stelle 4 - Höherbewertung | Organisationseinheit: 37 – Amt für Brandschutz und Rettungsdienst | Aufgabenbereich: Wachvorsteher | Erläuterungen: Der Wachvorsteher steht als Leiter der kompletten Feuerwache über den Wachabteilungsführern und ihre Stellvertreter. Hier ergab die Bewertung eine Besoldung nach A 11 LBesG NW, die ebenfalls noch im Rahmen der Bewertungskontrollkommission am 26.10.2023 bestätigt werden muss. Auch diese Höherbewertung wird durch die oben genannte Umquotierung finanziell kompensiert. | Vollzeitäquivalente (VZÄ): 1,0 | Besoldungs-/Entgeltgruppe: A 11 LBesG NW | Zusätzliche Bruttopersonalkosten pro Jahr: keine | | | | |
Stelle 5 - Höherbewertung | Organisationseinheit: 37 – Amt für Brandschutz und Rettungsdienst | Aufgabenbereich: Praxisanleiter Rettungsdienst | Erläuterungen: Der Ausbildung der Notfallsanitäter im Rettungsdienst kommt eine besondere Verantwortung zu. Gegenwärtig wird diese Aufgaben von sogenannten Praxisanleitern übernommen. Durch diese Tätigkeit sind die Praxisanleiter ca. 10 % weniger im Einsatzdienst, wodurch ihnen Zulage für den Einsatzdienst verlorengehen. Um diesen Verlust auszugleichen und auch die besondere Verantwortung der Ausbildung zu würden, sollen die Praxisanleiter von TV-N nach EG 9a TVöD höhergruppiert werden. Es entstehen keine Mehrausgaben, da die Personalkosten vollständig über die Krankenkassen refinanziert werden. | Vollzeitäquivalente (VZÄ): 3,0 | Besoldungs-/Entgeltgruppe: EG 9a TVöD | Zusätzliche Bruttopersonalkosten pro Jahr: keine | | | | |
Stelle 6 - Neueinrichtung | Organisationseinheit: 51 – Amt für Jugend, Bildung und Sport | Aufgabenbereich: Allgemeiner Sozialer Dienst | Erläuterungen: Die Fallzahlen im Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Wermelskirchen haben in den letzten Jahren enorm zugenommen. Allein zwischen den Jahren 2021 und 2023 betrug die Steigerung rund 37 %. Das Land Nordrhein-Westfalen hat in Anerkennung dieser Entwicklung, die in allen Kommunen landesweit zu beobachten ist, zusätzliche Landesmittel zur Verfügung gestellt. Für die Stadt Wermelskirchen sind gemäß Verteilungsschlüssel 157.438 Euro für das Jahr 2023 und 159.622 Euro für das Jahr 2024 vorgesehen. Es wird daher vorgeschlagen, eine zusätzliche Stelle im Allgemeinen Sozialen Dienst einzurichten. | Vollzeitäquivalente (VZÄ): 1,0 | Besoldungs-/Entgeltgruppe: S 14 TVöD | Zusätzliche Bruttopersonalkosten pro Jahr: keine bzw. 75.700 Euro ab 2025 | | | | |
Stelle 7 - Neueinrichtung | Organisationseinheit: 65 – Gebäudemanagement | Aufgabenbereich: Planung und Durchführung Großprojekte | Erläuterungen: Für die Planung und Durchführung der in der kommenden Zeit zahlreich anstehenden Großprojekte soll eine entsprechende Projektstelle eingerichtet werden. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des baldigen Ausscheidens des Technischen Beigeordneten soll diese Stelle schnellstmöglich eingerichtet und mit einem Ingenieur bzw. einer Ingenieurin oder einem Architekten bzw. einer Architektin besetzt werden. Aufgrund der speziellen Eingrup-pierungsmerkmale für diese Beschäftigtengruppe ist mit einer Bewertung nach EG 12 TVöD zu rechnen. Die abschließende Bewertungsentscheidung fällt nach der Sitzung der Bewertungskontrollkommission am 26.10.2023. Die abschließende Entscheidung fällt nach der Sitzung der Bewertungskontrollkommission am 26.10.2023 | Vollzeitäquivalente (VZÄ): 1,0 | Besoldungs-/Entgeltgruppe: EG 12 TVöD | Zusätzliche Bruttopersonalkosten pro Jahr: 95.800 Euro | | | | |
Finanzielle Auswirkungen: | | Ja | | Nein | Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei: | | Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.) | Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest | Verpflichtungsermächtigung | EUR | EUR | EUR | Jährliche zusätzliche Folgekosten: | EUR | | Keine | Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich) | | | Ja | | Nein | Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich) | | | Ja | | Nein | Wenn Ja, welche: | | | | | | | | | | | | |
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