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 Beschluss: 
 Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Informationen der Verwaltung zu den Mehrkosten bei der Berufsschulumlage zur Kenntnis.  Sachverhalt: 
 Hintergrund: Mit Beschluss vom 26.09.2016 hat der Rat der Stadt dem Auflösungsbeschluss des Berufsschulzweckverbandes vom 05.09.2016 zur Auflösung des Berufsschulzweckverbandes mit Ablauf des 31.01.2017 und der Fusion des Berufskollegs Wipperfürth mit dem Berufskolleg Bergisch Land zugestimmt und weiterhin beschlossen, die auf den Rheinisch-Bergischen Kreis (RBK) entfallenden Kostenanteile des fusionierten Berufskollegs, die durch eine differenzierte Kreisumlage auf die betroffenen Kommunen umgelegt werden, im Rahmen einer freiwilligen Leistung im Innenverhältnis für die Kommunen Burscheid und Kürten zu übernehmen, soweit haushaltsrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. 
 Schulträger des Berufskollegs ist seit dem 01.02.2017 der Oberbergische Kreis (OBK). Die Stadt Wermelskirchen vermietet das Gebäude an den OBK. Der RBK und der OBK haben eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen, in dem die Kostenbeteiligungspflicht des RBK geregelt ist nach dem Verhältnis der Schüler mit Wohnsitz im RBK im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl mit dem Wohnsitz im RBK und OBK. Die Abrechnung zwischen RBK und OBK erfolgt nach Beschluss des Jahresabschlusses des OBK. 
 Der RBK stellt den Kommunen Wermelskirchen, Burscheid und Kürten die Kosten, die der OBK dem RBK in Rechnung gestellt hat abzüglich anteiliger schülerzahlbezogener Zuweisungen (z. B. Schlüsselzuweisungen und Schulpauschale) per differenzierter Kreisumlage in Rechnung. Eine Abrechnung erfolgt nach Beschluss des Jahresabschlusses des RBK auf Basis der Teilergebnisrechnung des RBK. Eine inhaltliche Überprüfung dieser Teilergebnisrechnung ist nicht möglich. Burscheid und Kürten stellen ihren Anteil entsprechend des o. g. Beschlusses der Stadt Wermelskirchen in Rechnung. 
 Aktuelle Situation: Der OBK hat Anfang des Jahres den RBK darüber informiert, dass die Abrechnungen 2017 – 2020 fehlerhaft waren. Mit Bescheid vom 05.06.2023 hat der OBK dem RBK die Korrekturen in Höhe von insgesamt 422.741,72 € in Rechnung gestellt. Diese Korrekturen setzen sich aus verschiedenen Fehlern zusammen (fehlerhafte bzw. fehlende Berücksichtigung von Miet- und Nebenkosten, Formelfehler). Der RBK hat mit Bescheid vom 31.08.2023 den Städten den Betrag als Anpassung der Berufsschulumlage weiter verrechnet (Wermelskirchen 321.284,20 €, Burscheid 32.648,97 € und Kürten 68.808,55 €). Aufgrund des o. g. Beschlusses (Übernahme der Kosten für Burscheid und Kürten) fallen für die Stadt Wermelskirchen insgesamt Kosten in Höhe von 422.741,72 € an. Dies konnte rechnerisch nachvollzogen werden. 
 Über den Betrag in Höhe von 422.741,72 € wird im Jahresabschluss 2023 eine Rückstellung gebildet. Die Auszahlung ist im Haushaltsplan 2024 (siehe Seite 289) veranschlagt. 
 Es ist vorgesehen, dass ein Vertreter des RBK die Abweichungen im Ausschuss erläutert. 
 Anlage/n: Auszug Bescheid des Oberbergischen Kreises 
 
 
 
 
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