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Beschlussvorschlag: Die beigefügte, entsprechend § 60 Absatz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 21.09.2023 wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
Sachverhalt: Der gegenwärtige Technische Beigeordnete wird die Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2024 verlassen. Nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen begonnen und anstehenden Neu-, Umbau- und Sanierungsprojekte im Dezernat III und eines ohnehin in den technischen Ämtern bestehenden Personalengpasses soll die Stelle möglichst schnell extern ausgeschrieben werden, um zeitnah eine geeignete Nachfolge zu finden.
Um den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb aufrechthalten zu können, kann daher nicht bis zur nächsten Ratssitzung, die erst am 23.10.2023 stattfindet, gewartet werden, sodass die Voraussetzungen für die Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW gegeben sind.
Anlage/n: - Dringlichkeitsentscheidung vom 21.09.2023 - Stellenausschreibung Technischer Beigeordneter
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