Vorlage - 0240/2023  

 
 
Betreff: Treppenanlage "Im Winkel"
Hier: Rückbau
Status:öffentlich  
Verfasser:H. Kotthaus
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Kotthaus, Holger
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
27.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt die Verwaltung, die Treppen­anlage zwischen den Straßen „Im Winkel“ und einem Stichweg der „Oberen Waldstraße“ zurückzubauen.
 


Sachverhalt:

 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vom 04.09.23 wurde die Thematik bereits vorgestellt (siehe Vorlage 0182/2023).

Eine Entscheidung für eine Variante wurde nicht getroffen, sie wurde auf den Ausschuss im November vertagt.

Die ursprünglich dargestellten Varianten lauteten u.a. Neubau und Rückbau.

 

Neubau der Treppenanlage

Theoretisch wäre ein Neubau der gesamten Treppe gemäß der einschlägigen Regelwerke in Erwägung zu ziehen. Jedoch wäre mit einer regelkonformen größeren Stufentiefe (d.h. flachere Treppe!) der zur Verfügung stehende Platz unterhalb zu gering. Die Platz­verhält­nisse sind im Bestand nicht vorhanden, die Treppe würde rein rechnerisch mehrere Meter in den Verkehrsraum der Straße „Im Winkel“ hineinragen. Somit ist diese Treppenform baulich auszuschließen.

Beim Neubau der Treppenanlage würde planerisch eher eine Treppen-Rampen-Kombination zum Tragen kommen, das heißt, es wäre eine Treppe in der Böschung schräg entlang zu führen, inkl. Errichtung einer Kurve und Zwischenpodest, um die erforderlichen Stufentiefen zu ermöglichen. Um diese Maßnahme zu realisieren, müssten größere Böschungsteile abgetragen werden, der Aufwand hierbei ist insgesamt enorm, was zu sehr hohen Kostenhren würde.

Die Kosten dieser Variante betragen gemäß Kostenschätzung rund 180.000  brutto (Neu­bau zzgl. Rückbaukosten).

 

ckbau der Treppenanlage

Durch den ckbau entfällt eine direkte Verbindung zwischen „Im Winkel“ und „Obere Wald­straße“. Der Fußngerverkehr hat jedoch die Möglichkeit, die umliegenden Ziele über die alternativen westlichen und östlichen Wegeverbindungen zu erreichen, maximal beträgt die zusätzlich zurückzulegende Strecke über diese Ausweichstrecken 290 m.

Das ist aus Sicht der Verwaltung zumutbar und angesichts potentiell hoher Neubaukosten die zu favorisierende Variante, zumal die Nutzungsfrequenz der Treppe augenscheinlich sehr gering und die Anzahl der Nutzer übersichtlich ist.

Anfallende Kosten dieser Variante sind die Aufwendungenr den Rückbau der Treppe, die von der Verwaltung auf 15.000 bis 25.000 € geschätzt werden.

 

Fazit:

 

Die Verwaltung hatte in der o.g. Vorlage 0182/2023 den Rückbau der Treppe vorgeschlagen. Gründe sind einerseits die hohen Kosten für einen regelkonformen Neubau. Weiterhin wurden im Rahmen der Projektplanung Nutzerzahlen vor Ort erhoben, demnach ist die Nutzungsfrequenz der Treppe als sehr gering einzustufen. Aufgrund dieses augenscheinlich sehr schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses schlägt die Verwaltung den

ckbau der Treppenanlage

vor.

Im Nachgang des letzten Ausschusses wurden keine weiteren Anfragen zur Beibehaltung der Treppe festgestellt. Daher ist die Verwaltung nach wie vor der Meinung, dass ein Rück­bau die sinnvollste Alternative ist. Die Verwaltung würde für diesen Fall die Rückbaukosten für den kommenden Haushalt 2024/25 anmelden.

 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: