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Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt die Verwaltung, die Treppenanlage zwischen den Straßen „Im Winkel“ und einem Stichweg der „Oberen Waldstraße“ zurückzubauen. Sachverhalt:
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vom 04.09.23 wurde die Thematik bereits vorgestellt (siehe Vorlage 0182/2023). Eine Entscheidung für eine Variante wurde nicht getroffen, sie wurde auf den Ausschuss im November vertagt. Die ursprünglich dargestellten Varianten lauteten u.a. Neubau und Rückbau.
Neubau der Treppenanlage Theoretisch wäre ein Neubau der gesamten Treppe gemäß der einschlägigen Regelwerke in Erwägung zu ziehen. Jedoch wäre mit einer regelkonformen größeren Stufentiefe (d.h. flachere Treppe!) der zur Verfügung stehende Platz unterhalb zu gering. Die Platzverhältnisse sind im Bestand nicht vorhanden, die Treppe würde rein rechnerisch mehrere Meter in den Verkehrsraum der Straße „Im Winkel“ hineinragen. Somit ist diese Treppenform baulich auszuschließen. Beim Neubau der Treppenanlage würde planerisch eher eine Treppen-Rampen-Kombination zum Tragen kommen, das heißt, es wäre eine Treppe in der Böschung schräg entlang zu führen, inkl. Errichtung einer Kurve und Zwischenpodest, um die erforderlichen Stufentiefen zu ermöglichen. Um diese Maßnahme zu realisieren, müssten größere Böschungsteile abgetragen werden, der Aufwand hierbei ist insgesamt enorm, was zu sehr hohen Kosten führen würde. Die Kosten dieser Variante betragen gemäß Kostenschätzung rund 180.000 € brutto (Neubau zzgl. Rückbaukosten).
Rückbau der Treppenanlage Durch den Rückbau entfällt eine direkte Verbindung zwischen „Im Winkel“ und „Obere Waldstraße“. Der Fußgängerverkehr hat jedoch die Möglichkeit, die umliegenden Ziele über die alternativen westlichen und östlichen Wegeverbindungen zu erreichen, maximal beträgt die zusätzlich zurückzulegende Strecke über diese Ausweichstrecken 290 m. Das ist aus Sicht der Verwaltung zumutbar und angesichts potentiell hoher Neubaukosten die zu favorisierende Variante, zumal die Nutzungsfrequenz der Treppe augenscheinlich sehr gering und die Anzahl der Nutzer übersichtlich ist. Anfallende Kosten dieser Variante sind die Aufwendungen für den Rückbau der Treppe, die von der Verwaltung auf 15.000 bis 25.000 € geschätzt werden.
Fazit:
Die Verwaltung hatte in der o.g. Vorlage 0182/2023 den Rückbau der Treppe vorgeschlagen. Gründe sind einerseits die hohen Kosten für einen regelkonformen Neubau. Weiterhin wurden im Rahmen der Projektplanung Nutzerzahlen vor Ort erhoben, demnach ist die Nutzungsfrequenz der Treppe als sehr gering einzustufen. Aufgrund dieses augenscheinlich sehr schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses schlägt die Verwaltung den Rückbau der Treppenanlage vor. Im Nachgang des letzten Ausschusses wurden keine weiteren Anfragen zur Beibehaltung der Treppe festgestellt. Daher ist die Verwaltung nach wie vor der Meinung, dass ein Rückbau die sinnvollste Alternative ist. Die Verwaltung würde für diesen Fall die Rückbaukosten für den kommenden Haushalt 2024/25 anmelden.
Anlage/n:
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