Vorlage - 0244/2023  

 
 
Betreff: Frühe Förderung und frühe Hilfen
Vertragsverlängerung mit der Fachberatungsstelle "MehrBlick" zur Förderung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Rheinisch-Bergischen Kreis
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
21.11.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
11.12.2023 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
JHA-0244_2023 Anlage 1-Vereinbarungsentwurf MehrBlick  
JHA-0244_2023_Anlage 2-Leistungs- und Qualitätsbeschreibung  

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt,

 

-          die Förderung der spezialisierten Beratung bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Rheinisch-Bergischen Kreis auchr den Bereich der Stadt Wermelskirchen unbefristet ab dem Jahr 2024 fortzuführen,

 

-          die entsprechende Vereinbarung zwischen dem Rheinisch-Bergischen Kreis, den Städten Bergisch Gladbach, Overath, Rösrath, Leichlingen und Wermelskirchen sowie der katholischen Erziehungsberatungsstelle e.V. mit abzuschließen und

 

-          den von der Stadt jährlich zu leistenden Kostenanteil von zur Zeit rd. 9.500 € ab 2024 im jeweiligen Haushalt bereitzustellen.

 

zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

-          die Förderung der spezialisierten Beratung bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Rheinisch-Bergischen Kreis auchr den Bereich der Stadt Wermelskirchen unbefristet ab dem Jahr 2024 fortzuführen,

 

-          die entsprechende Vereinbarung zwischen dem Rheinisch-Bergischen Kreis, den Städten Bergisch Gladbach, Overath, Rösrath, Leichlingen und Wermelskirchen sowie der katholischen Erziehungsberatungsstelle e.V. mit abzuschließen und

 

-          den von der Stadt jährlich zu leistenden Kostenanteil von zur Zeit rd. 9.500 € ab 2024 im jeweiligen Haushalt bereitzustellen.

 

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 04.11.2021 hat der Jugendhilfeausschuss folgenden Beschluss gefasst  (s. a. Vorlage 0246/2021):

 

Das beim Landesministerium beantragte Fachberatungsangebot bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird als Teil der Präventions- und Jugendhilfeplanung in Wermelskirchen angesehen. Das geplante Beratungs- und Präventionsangebot deckt den Bedarf in der örtlichen Jugendhilfelandschaft und erweitert die regionalen Maßnahmen im Kinderschutz nach § 8a SGB VIII.

 

Hierzu hat der Rheinisch-Bergische Kreis eine kooperative Finanzierungsvereinbarung und anteilige Finanzierung unter Einbeziehung der Anbieter und aller Jugendhilfeträger im Rheinisch-Bergischen Kreis erarbeitet und diese mit einer Laufzeit von zunächst 2 Jahren (bis zum 31.12.2023) abgeschlossen.

 

Das Angebot trägt den Namen „MehrBlick und wird gemeinsam von der Katholischen Erziehungsberatungsstelle e.V. (kath. EB) und dem Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) umgesetzt. Dafür sind mittlerweile bei jedem Träger jeweils zwei MitarbeiterInnen mit je einer halben Stelle angestellt. Dabei hat die Katholischen Erziehungsberatungsstelle e.V. zum 01.01.2022 und der Deutschen Kinderschutzbund zum 01.11.2022 mit der Fachberatung und Präventionsarbeit begonnen. Die Finanzierungsvereinbarung uft aktuell bis zum 31.12.2023.

 

In Abstimmung mit allen Beteiligten wird zum 01.01.2024 eine neue, unbefristete Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen der Katholischen Erziehungsberatungsstelle e.V., dem Deutschen Kinderschutzbund, allen Jugendhilfeträgern im Rheinisch-Bergischen Kreis sowie dem Kreisgesundheitsamt angestrebt. Der Vereinbarungszeitraum ist unbefristet, kann zum Ende eines Halbjahres mit einer Frist von 6 Monaten von den Vertragspartnern gekündigt werden. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

Der Entwurf der Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.

 

r beide Träger liegen Förderzusagen durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) und die beteiligten Verwaltungen vor.

 

Leistungsvereinbarung ab 2024

 

Mit allen Beteiligten wurde die Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung ab 2024 abgestimmt (Anlage 2).

 

r das Jahr 2022 wurden vom Rheinisch-Bergischen Kreis insgesamt folgende Fallzahlen gemeldet:

 

 Beratung Betroffene  Kinder 0 - 5 Jahre    9 Fälle

     Kinder 6 - 9 Jahre    8 Fälle

     Kinder 10 - 14 Jahre  13 Fälle

     Kinder 15 - 21 Jahre         6 Fälle

     insgesamt   36 Fälle

 

 Fall- und Fachberatung Schulen   7 Fälle

     Vereine   1 Fall

     Jugendhilfeeinrichtungen 5 Fälle

     Jugendämter   5 Fälle

     Ärzte                2 Fälle

     insgesamt   20 Fälle

 

 Fortbildungen / Workshops Schulen   3 Beratungen

 

Veränderung der kommunalen Finanzierungsbedarfe

 

r die besondere Aufgabe und zur Qualitätssicherung ist berufliche Erfahrung des Personals erforderlich. Da für die Finanzierung der Personalkosten die Qualifikation und die tarifliche Eingruppierung der MitarbeiterInnen maßgeblich ist, erfolgt die Übernahme der tatsächlichen, tariflichen Personalkosten.

Das MKFFI bezuschusst die Personalkosten je nach Qualifikation mit einer Förderhöchstgrenze von max. 69.600 €r eine Vollzeitstelle[1].

Die Personalkosten (PK) beim Deutschen Kinderschutzbund waren aufgrund der Qualifikation und damit der tariflichen Eingruppierung günstiger als in der Planung angenommen. Als Folge wird auch die Landesförderung geringer ausfallen. Allgemeine Tarifsteigerungen werden zu dem dargestellten Mehrbedarf in der Prognose r 2023 und Planung für 2024 hren.

 

 

Plan
2023

Prognose 2023

Differenz

Planung
ab 2024

Personalkosten

176.600 €

170.774 €

-5.826 €

175.000 €

rderung MKFFI

- 139.200 €

- 115.980 €

23.220 €

-115.980 €

Kommunaler Anteil an PK

37.400 €

54.794 €

-17.394 €

59.020 €

Sachkosten

29.100 €

38.800 €

-9.700 €

38.800 €

Kommunale Förderung

66.500 €

93.594 €

-27.094 €

97.820 €

 

Insgesamt verändern sich die bisher geplanten Aufwendungen durch die tatsächlichen Personalkosten und die Übernahme der Sachkosten. Bei entsprechender Beteiligung aller Kommunen ergibt sich folgender Kosten- und Finanzierungsplan.

 

 

Zur Weiterführung des bewährten Angebotes ab 2024 sind als Anteil der Stadt Wermelskirchen aufgerundet 9.500 € hrlich einzuplanen. Diese sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt und entfallen auf folgendes Budget:

 

Kostenträger 060302 Hilfe zur Erziehung, Sachkonto 5318000, Kostenstelle 009999

9.500 €.

 

Die Finanzierung erfolgt entsprechend der neuen Vereinbarung durch zwei Pauschalzahlungen. Nach Abschluss des Jahres erfolgt eine Abrechnung auf Basis der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten.
 


[1] Nach Maßgabe der Fördergrundsätze der Landeshaushaltsordnung NRW und der Richtlinien vom 17.12.2014


Anlage/n:

 

-          Anlage 1 Vereinbarungsentwurf

-          Anlage 2 Leistungs- und Qualitätsbeschreibung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JHA-0244_2023 Anlage 1-Vereinbarungsentwurf MehrBlick (134 KB)      
Anlage 2 2 JHA-0244_2023_Anlage 2-Leistungs- und Qualitätsbeschreibung (826 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: