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Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt,
- die Förderung der spezialisierten Beratung bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Rheinisch-Bergischen Kreis auch für den Bereich der Stadt Wermelskirchen unbefristet ab dem Jahr 2024 fortzuführen,
- die entsprechende Vereinbarung zwischen dem Rheinisch-Bergischen Kreis, den Städten Bergisch Gladbach, Overath, Rösrath, Leichlingen und Wermelskirchen sowie der katholischen Erziehungsberatungsstelle e.V. mit abzuschließen und
- den von der Stadt jährlich zu leistenden Kostenanteil von zur Zeit rd. 9.500 € ab 2024 im jeweiligen Haushalt bereitzustellen.
zu beschließen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Stadt beschließt,
- die Förderung der spezialisierten Beratung bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Rheinisch-Bergischen Kreis auch für den Bereich der Stadt Wermelskirchen unbefristet ab dem Jahr 2024 fortzuführen,
- die entsprechende Vereinbarung zwischen dem Rheinisch-Bergischen Kreis, den Städten Bergisch Gladbach, Overath, Rösrath, Leichlingen und Wermelskirchen sowie der katholischen Erziehungsberatungsstelle e.V. mit abzuschließen und
- den von der Stadt jährlich zu leistenden Kostenanteil von zur Zeit rd. 9.500 € ab 2024 im jeweiligen Haushalt bereitzustellen.
Sachverhalt:
In der Sitzung am 04.11.2021 hat der Jugendhilfeausschuss folgenden Beschluss gefasst (s. a. Vorlage 0246/2021):
Das beim Landesministerium beantragte Fachberatungsangebot bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird als Teil der Präventions- und Jugendhilfeplanung in Wermelskirchen angesehen. Das geplante Beratungs- und Präventionsangebot deckt den Bedarf in der örtlichen Jugendhilfelandschaft und erweitert die regionalen Maßnahmen im Kinderschutz nach § 8a SGB VIII.
Hierzu hat der Rheinisch-Bergische Kreis eine kooperative Finanzierungsvereinbarung und anteilige Finanzierung unter Einbeziehung der Anbieter und aller Jugendhilfeträger im Rheinisch-Bergischen Kreis erarbeitet und diese mit einer Laufzeit von zunächst 2 Jahren (bis zum 31.12.2023) abgeschlossen.
Das Angebot trägt den Namen „MehrBlick“ und wird gemeinsam von der Katholischen Erziehungsberatungsstelle e.V. (kath. EB) und dem Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) umgesetzt. Dafür sind mittlerweile bei jedem Träger jeweils zwei MitarbeiterInnen mit je einer halben Stelle angestellt. Dabei hat die Katholischen Erziehungsberatungsstelle e.V. zum 01.01.2022 und der Deutschen Kinderschutzbund zum 01.11.2022 mit der Fachberatung und Präventionsarbeit begonnen. Die Finanzierungsvereinbarung läuft aktuell bis zum 31.12.2023.
In Abstimmung mit allen Beteiligten wird zum 01.01.2024 eine neue, unbefristete Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen der Katholischen Erziehungsberatungsstelle e.V., dem Deutschen Kinderschutzbund, allen Jugendhilfeträgern im Rheinisch-Bergischen Kreis sowie dem Kreisgesundheitsamt angestrebt. Der Vereinbarungszeitraum ist unbefristet, kann zum Ende eines Halbjahres mit einer Frist von 6 Monaten von den Vertragspartnern gekündigt werden. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Der Entwurf der Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Für beide Träger liegen Förderzusagen durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) und die beteiligten Verwaltungen vor.
Leistungsvereinbarung ab 2024
Mit allen Beteiligten wurde die Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung ab 2024 abgestimmt (Anlage 2).
Für das Jahr 2022 wurden vom Rheinisch-Bergischen Kreis insgesamt folgende Fallzahlen gemeldet:
Beratung Betroffene Kinder 0 - 5 Jahre 9 Fälle Kinder 6 - 9 Jahre 8 Fälle Kinder 10 - 14 Jahre 13 Fälle Kinder 15 - 21 Jahre 6 Fälle insgesamt 36 Fälle
Fall- und Fachberatung Schulen 7 Fälle Vereine 1 Fall Jugendhilfeeinrichtungen 5 Fälle Jugendämter 5 Fälle Ärzte 2 Fälle insgesamt 20 Fälle
Fortbildungen / Workshops Schulen 3 Beratungen
Veränderung der kommunalen Finanzierungsbedarfe
Für die besondere Aufgabe und zur Qualitätssicherung ist berufliche Erfahrung des Personals erforderlich. Da für die Finanzierung der Personalkosten die Qualifikation und die tarifliche Eingruppierung der MitarbeiterInnen maßgeblich ist, erfolgt die Übernahme der tatsächlichen, tariflichen Personalkosten. Das MKFFI bezuschusst die Personalkosten je nach Qualifikation mit einer Förderhöchstgrenze von max. 69.600 € für eine Vollzeitstelle[1]. Die Personalkosten (PK) beim Deutschen Kinderschutzbund waren aufgrund der Qualifikation und damit der tariflichen Eingruppierung günstiger als in der Planung angenommen. Als Folge wird auch die Landesförderung geringer ausfallen. Allgemeine Tarifsteigerungen werden zu dem dargestellten Mehrbedarf in der Prognose für 2023 und Planung für 2024 führen.
Insgesamt verändern sich die bisher geplanten Aufwendungen durch die tatsächlichen Personalkosten und die Übernahme der Sachkosten. Bei entsprechender Beteiligung aller Kommunen ergibt sich folgender Kosten- und Finanzierungsplan.
Zur Weiterführung des bewährten Angebotes ab 2024 sind als Anteil der Stadt Wermelskirchen aufgerundet 9.500 € jährlich einzuplanen. Diese sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt und entfallen auf folgendes Budget:
Kostenträger 060302 Hilfe zur Erziehung, Sachkonto 5318000, Kostenstelle 009999 9.500 €.
Die Finanzierung erfolgt entsprechend der neuen Vereinbarung durch zwei Pauschalzahlungen. Nach Abschluss des Jahres erfolgt eine Abrechnung auf Basis der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten. [1] Nach Maßgabe der Fördergrundsätze der Landeshaushaltsordnung NRW und der Richtlinien vom 17.12.2014 Anlage/n:
- Anlage 1 Vereinbarungsentwurf - Anlage 2 Leistungs- und Qualitätsbeschreibung
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