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Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen zu beschließen, die „Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden und Frei- und Gartenflächen in der Innenstadt von Wermelskirchen“ entsprechend der Fassung vom 31.10.2023 zu ändern.
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die „Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden und Frei- und Gartenflächen in der Innenstadt von Wermelskirchen“ entsprechend der Fassung vom 31.10.2023 zu ändern. Sachverhalt:
Das Fassadenprogramm ist eine geförderte Maßnahme aus dem "Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030". Mit dem Fassadenprogramm soll eine Aufwertung des Stadtbildes unter Aktivierung von privatem Kapital angeregt werden. Für die Verbesserungsmaßnahmen an Fassaden, Hof- und Freiflächen in der Wermelskirchener Innenstadt stehen bis Ende 2024 Mittel der Städtebauförderung in Höhe von 300.000 € zur Verfügung, die als anteiliger Zuschuss in Höhe von maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten an Private weitergegeben werden können.
Als Grundlage dienen die „Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden und Frei- und Gartenflächen in der Innenstadt von Wermelskirchen“, die „Stadtbildanalyse“ (Ersteinschätzung und Bewertung der Gebäude), sowie die „Gestaltungsleitlinien Wermelskirchen Innenstadt“. Diese Grundlagen wurden vom Rat (bzw. vertretungsweise vom Haupt- und Finanzausschuss) der Stadt beschlossen (s. Vorlagen 151/2019, 78/2020 und 118/2020).
Bisher wurden im Rahmen des Fassadenprogramms drei Maßnahmen umgesetzt, für die insgesamt Zuschüsse in Höhe von 45.968,00 € ausgezahlt wurden. Für zwei weitere, noch nicht umgesetzte Maßnahmen, sind Zuwendungen in Höhe von 49.004,00 € bewilligt. Damit stehen noch 205.028,00 € an Fördermitteln für weitere Maßnahmen zur Verfügung.
Insgesamt sind bisher knapp 60 Interessentinnen und Interessenten auf die Stadt beziehungsweise die beauftragte Kümmerin zugekommen. Zurzeit sehen die Richtlinien gemäß Punkt 7.4 vor, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn der Zuschuss mindestens 2.000 € beträgt (Bagatellgrenze). Das bedeutet, dass Maßnahmen unter 4.000 € generell nicht förderfähig sind. Vielen Interessentinnen und Interessenten sind größere Investitionen aus finanziellen Gründen jedoch nicht möglich, sodass die Teilnahme am Fassadenprogramm an der Bagatellgrenze scheitert. Im Rahmen der „Stadtbildanalyse“ (Ersteinschätzung und Bewertung der Gebäude) wurden außerdem auch viele sehr gepflegte Gebäude, bei denen nur kleinere Maßnahmen, wie zum Beispiel ein Haustüranstrich oder eine Reinigung der Fassade erforderlich sind, als förderfähig bewertet. Um auch diese Maßnahmen fördern zu können, soll die Bagatellgrenze auf 500 € gesenkt werden. Punkt 7.4 der am 07.10.2019 vom Rat der Stadt Wermelskirchen beschlossenen Richtlinien wurde entsprechend angepasst. Der Satz „Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Zuschuss mindestens 2.000 € beträgt (Bagatellgrenze)“ wird durch „Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Zuschuss mindestens 500 € beträgt (Bagatellgrenze)“ ersetzt. Im Übrigen bleiben die Richtlinien abgesehen von Anpassungen in Bezug auf eine gendergerechte Sprache unverändert.
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