Vorlage - 0250/2023  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2024 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
28.11.2023 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation Rettungsdienst inkl. NA-Gebühr 2024  
Anlage 2 - Anlagenachweis Rettungsdienst Plan 2024  

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“r das Jahr 2024 zur Kenntnis.

 

Danach bleiben die Gebührensätze unverändert.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 zur Kostenrechnenden Einrichtung "Rettungsdienst" (Kostenträger 020901) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW), das Kommunalabgabengesetz für das Land NordrheinWestfalen (KAG NRW) und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

  • Krankentransport
     
  • Notfallrettung und Notfalltransport
     
  • Notärztliche Versorgung

 

Der Ausgleich kann beim Krankentransportwagen (KTW), beim Rettungstransportwagen (RTW) und beim Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) inklusive Notarzt durch unveränderte Gebührensätze erreicht werden.

 

Die Gebührentarife für den Rettungsdienst sind - vorbehaltlich des Einvernehmens mit den Krankenkassenverbänden - ab dem 01.01.2024 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2024 wie folgt festzulegen:

 

KTW 381,00 €

 

RTW 579,00 €

 

NEF (inkl. NA) 763,00 €

 

 

Nach den Regelungen KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

KTW

RTW

NEF

 

 

Ergebnis 2019 (Ausgleich spätestens 2023)

29.881 €

-26.992 €

-123.017 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

-29.881 €

26.992 €

73.883 €

 

 

verbleiben aus 2019

0 €

0 €

-49.134 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis 2020 (Ausgleich spätestens 2024)

-95.502 €

-439.164 €

-165.871 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

44.895

224.164

106.463

 

 

verbleiben aus 2020

-50.607

-215.000

-59.409

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis 2021 (Ausgleich spätestens 2025)

-68.438 €

-74.369 €

8.478 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

13.616 €

74.369 €

-8.478 €

 

 

verbleiben aus 2021

-54.822 €

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis 2022 (Ausgleich spätestens 2026)

76.626 €

297.596 €

121.951 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

-76.626 €

-119.392 €

-121.951 €

 

 

verbleiben aus 2022

0 €

178.204 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichssumme

-105.429

-36.796

-108.542

 

 

Vortrag in Kalkulation 2023

50.000 €

110.000 €

80.000 €

 

 

Vortrag in Kalkulation 2024

30.000 €

105.000 €

28.542

 

 

Verbleibende Ausgleichssumme

-25.429

178.204

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß den Anforderungen des KAG NRW ist die Ausgleichsverpflichtung vorstehend getrennt nach den Fahrzeugarten KTW, RTW und NEF dargestellt. Nach Ausgleich der jeweiligen Überschüsse bzw. Fehlbeträge aus den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit den Überschüssen bzw. Fehlbeträgen aus anderen Vorjahren und den Kalkulationsvorträgen in 2023 und 2024 verbleibt eine Ausgleichsverpflichtungr den KTW in Höhe von -25.429 € undr die beiden RTW in Höhe von 178.204.

 

 

Gespräch mit den Krankenkassenverbänden

 

Der Abstimmungsprozess mit den Krankenkassenverbänden ist noch nicht abgeschlossen. Daher wird die vorliegende Kalkulation vorbehaltlich des Einvernehmens aufgestellt.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2024 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2023 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 14.766 €.

 

 

Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen:

 

  • Kalkulation der Notarztgebühr

 

Die Personalkostenplanung 2024 wurden vom Krankenhaus Wermelskirchen zur Verfügung gestellt. Die voraussichtlichen Kosten für medizinisches Verbrauchsmaterial und Medikamente für die Rettungsdienstfahrzeuge wurden anhand der bisherigen Ist-Kosten 2023 ermittelt.

 

  • Der Ansatz für Gebrauchsgegenstände beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und medizinischen Kontrollen der vorhandenen Geräte (wie z.B. EKG, Defibrillator, Perfusoren, Beatmungsgeräte) von ca. 16.900 €. Hinzu kommen Kosten für Verbrauchs- und Ausbildungsmaterial sowie kleinere Ersatzbeschaffungen von ca. 23.600. Für die Umrüstung medizinischer Geräte auf Bluetoothsteuerung sind Kosten i.H.v. 6.500 € veranschlagt.

 

  • Arbeits- und Dienstkleidung/ Leasing & Lohnwäsche

 

In 2024 soll die Arbeits- und Dienstkleidung auf Leasing & Lohnwäsche umgestellt werden. Dadurch steigen hier die Kosten von 13.000 € auf 62.000 €. Aufgrund der Leasingwäsche sollen im Gegenzug die Kosten bei der Beschaffung von Dienstkleidung nahezu heruntergefahren werden. Es sind nur noch Beschaffungen von Schuhen, Helmen, Handschuhen, etc. vorgesehen. Die Kosten sinken von 57.950 € auf 26.500 €.

 

  • Der Ansatz für Aus- und Fortbildung beinhaltet die jährlich vorgeschriebene Ausbildung der Mitarbeitenden im Rettungsdienst i.H.v. 55.000 €, Kosten für die Untersuchungen Führerschein/G26.1/G42 i.H.v. 21.000  sowie Kosten für die Vollausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter i.H.v. 100.000 €. Die Kosten wurden anhand des Finanzierungserlass für die Notfallsanitäterausbildung vom 02.06.2021 berechnet. Lt. Rettungsdienstbedarfsplan des Rheinisch-Bergischen Kreises dürfen in der RW Stadtmitte und RW Kreckersweg pro Jahr jeweils zwei Notfallsanitäterinnen bzw. -sanitäter ausgebildet werden.

 

Hinzu kommen kleinere Beträge für weitere Ausbildungen (wie z.B. Praxisanleitung, MPG Beauftragte bzw. Beauftragter, Lagersicherheit, Arzneimittelbeauftragte bzw. Arzneimittelbeauftragter, Gruppenführerin bzw. Gruppenführer RettD) i.H.v. 25.000 € sowie Kosten für ein Fahrsicherheitstraining i.H.v. 6.000 €.

 

  • Die Erstattung der Kreisleitstellengebühr steigt gegenüber dem Vorjahr und berücksichtigt die Erhöhung der Leitstellengebühr zum 01.01.2023. Die Erhöhung war zum Zeitpunkt der letzten Kalkulation noch nicht bekannt.

 

  • Die kalkulatorischen Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr um ca. 38.000 €. Die Ersatzbeschaffung für den RTW I konnte im April 2023 abgeschlossen werden. Der RTW I ist in 2024 erstmalig ganzjährig berücksichtigt. Hinzu kommen größere Ersatzbeschaffungen für den Rettungsdienst allgemein (Corpuls 3, CPS-Krankentrage, Tragestühle, etc.). Die geplante Lieferung des KTW für Ende 2023 wurde aufgrund von Engpässen auf Anfang 2024 verschoben. Die geplante Ersatzbeschaffung für das NEF wird noch in 2023 eingeleitet. Die Kosten werden voraussichtlich erst Ende 2024/Anfang 2025 zum Tragen kommen. Bei den kalkulatorischen Zinsen wurde der Zinssatz von 3,03 % angewendet. Dieser ergibt sich aus dem 30-jährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere.

 

  • Die Kosten der Gebäudewirtschaft steigen in Summe um 10 %. Die Personal- und Sachkosten sowie die Reinigungskosten steigen aufgrund der tariflichen Erhöhungen. Des Weiteren wurde hier ein Inflationszuschlag bei den Sachkosten berücksichtigt. Die Erhöhung der Heizkosten erfolgt aufgrund der weiterhin bestehenden Energiekrise. Die weitere Preisentwicklung ist derzeit nicht abschätzbar.

 

 

Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2024 wurden auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Die Zahl der abgerechneten und der geplanten Einsätze stellt sich wie folgt dar:

 

Jahr

KTW

RTW

NEF

Summe

 

 

 

(inkl. NA)

 

 

 

 

 

 

2014

1.590

2.915

1.854

6.359

2015

1.657

2.987

1.892

6.536

2016

1.814

3.190

2.123

7.127

2017

1.641

3.197

1.937

6.775

2018

1.380

3.334

2.013

6.727

2019

1.443

3.393

1.809

6.645

2020

1.256

3.226

1.681

6.163

2021

1.065

3.304

1.739

6.108

2022

1.242

3.600

1.748

6.590

2023 Plan

1.390

3.500

1.825

6.715

 

 

 

 

 

Plan 2024

1.417

3.493

1.837

6.747

 

 

Entsprechend der Vereinbarung mit den Krankenkassenverbänden wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2024 Fehleinsätze berücksichtigt. Ebenso sind Gebührenausfäller Fehleinsätze aus dem Allgemeinen Haushalt der Stadt zu tragen (263.600).            


 

Anlage/n:

 

 Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 (Anlage 1)

 Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kalkulation Rettungsdienst inkl. NA-Gebühr 2024 (485 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Anlagenachweis Rettungsdienst Plan 2024 (472 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift