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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2024 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, zum 01.01.2024 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 zu beschließen.
Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:
a) Kommunaler Siedlungsabfall 2,43 € (2023: 2,34 €/ + 0,09 €) davon Restabfall 2,38 € (2023: 2,27 €/ + 0,11 €) Papierabfall 0,05 € (2023: 0,07 €/ - 0,02 €)
b) Bioabfall 1,12 € (2023: 1,07 €/ + 0,05 €)
c) Gewerbeabfall (Restabfall) 2,38 € (2023: 2,27 €/ + 0,11 €)
Ein Exemplar der 10. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" (Kostenträger 110201) vor.
Die Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten:
Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein. Dies wurde in der vorgelegten Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2024 erreicht. Der Ausgleich kann jedoch beim Rest- und Biomüll nur durch eine Erhöhung der Gebührensätze erreicht werden. Beim Papier wird der Ausgleich durch eine Senkung des Gebührensatzes erreicht.
Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in dieser Zeit ausgeglichen werden.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Das Ergebnis in 2019, welches bis zum Jahr 2023 auszugleichen ist, ergab ein Defizit von 161.708 € im Bereich Restmüll/Biomüll. In die Kalkulation 2022 wurde ein Betrag in Höhe von 22.978 € eingestellt, konnte aber nicht realisiert werden. Die übrigen 138.730 € wurden in die Kalkulation 2023 eingestellt.
Im Bereich Papier gab es im Jahr 2019 einen Überschuss von 2.909 €. Dieser Betrag wurde in die Kalkulation 2022 eingestellt, konnte aber nicht realisiert werden.
Das Ergebnis in 2020, welches bis zum Jahr 2024 auszugleichen ist, ergab im Bereich Restmüll/Biomüll ein Defizit in Höhe von 17.272 €. Das Defizit aus 2020 sowie weitere 89.525 € aus dem Defizit des Jahres 2021 finden in der Kalkulation 2024 Berücksichtigung.
Im Bereich Papier gab es im Jahr 2020 einen Überschuss von 78.174 €. Dieser Betrag sowie ein Überschuss aus 2021 in Höhe von 30.061 € wurden in die Kalkulation 2023 eingestellt. Der verbleibende Überschuss des Jahres 2021 sowie weitere 20.000 € aus dem Überschuss des Jahres 2022 finden in der Kalkulation 2024 Berücksichtigung.
Der Bereich Restmüll/Biomüll ist damit ausgeglichen. Im Bereich Papier bleibt ein Betrag von 38.699 € als Ausgleichssummen stehen.
1. Gebühren des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes
Der BAV hat in seiner Informationsveranstaltung am 23.10.2023 die neuen Gebührensätze für das Jahr 2024 vorgestellt. Die Gesamtgebühr für den Haus-/Sperrmüll teilt sich jeweils zu 50 % auf die Grundgebühr und Leistungsgebühr auf. Daraus ergibt sich eine Erhöhung bei der Grundgebühr des Haus-/Sperrmülls um 2,20 % sowie bei der Leistungsgebühr des Haus-/Sperrmülls um 5,96 %. Die Gesamtgebühr für den Biomüll teilt sich zu 28 % auf die Grundgebühr und zu 72 % auf die Leistungsgebühr auf. Wenn man bei der Grundgebühr 28 % berücksichtigt, wird die Gebühr um 1,36 % gesenkt, und bei der Leistungsgebühr 72 % berücksichtigt, wird die Gebühr um 2,09 % erhöht.
Diese Gebührensätze des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes sind - wie in den Vorjahren - ebenfalls das Ergebnis einer Kalkulation. Die Gebührenerhöhung ist u.a. darauf zurückzuführen, dass zum 01.01.2024 die CO²-Steuer auf die Müllverbrennung eingeführt wird.
2. Kostenentwicklung 2024 in Wermelskirchen
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2024 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2023 geprüft. Entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.
Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um ca. 162.400 €. Wesentliche Veränderungen betreffen folgende Positionen:
a) Umlage BAV
Die Steigerung der geplanten Entsorgungsmengen beim Sperrmüll fallen aufgrund gestiegener Tonnagezahlen in den letzten Jahren höher aus. Beim Biomüll steigen die Entsorgungsmengen nur geringfügig an, beim Restmüll bleiben sie konstant:
Plan Plan 2024 2023 Sperrmüll 1.500 t 1.400 t Restmüll 4.850 t 4.850 t Biomüll 3.800 t 3.780 t
Die Steigerung der Kosten um 174.600 € resultieren größtenteils aus den neuen Gebührensätzen ab 01.01.2024.
b) Wertstoffhof BAV
Das Betriebsentgelt für den Wertstoffhof steigt gegenüber dem Vorjahr um 3,45 %. Hinzu kommen Abfuhrkosten in Höhe von 170.000 €.
c) Interne Leistungsverrechnungen
Die Arbeitsleistungen Betriebshof und die Verwaltungskostenerstattung steigen unter Berücksichtigung der Ist-Kosten 2022 sowie den abgeschlossenen Tariferhöhungen.
3. Gebührensätze 2024
In der Kalkulation 2024 wird ein Betrag in Höhe von 40.000 € für die Subventionierung der Biotonne durch den Restmüll berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2000 die Quersubventionierung der Biotonne ausdrücklich anerkannt.
Die Gebührensätze zum 01.01.2024 stellen sich wie folgt dar:
Die Gebühren für den Vollanschluss (Restabfall, Bioabfall, Papier) und den Teilanschluss (Restabfall/Papier) steigen gegenüber dem Vorjahr um 4,11 % bzw. 3,85 %.
Bei den einzelnen Abfallfraktionen verläuft die Entwicklung unterschiedlich. Der Restabfall erhöht sich um 0,11 € je Liter und der Gebührenanteil für den Bioabfall steigt gegenüber dem Vorjahr um 0,05 €. Beim Papier wird eine Senkung des Gebührenanteils um 0,02 € erreicht.
Die Senkung beim Papier ist darauf zurückzuführen, dass der Anteil für das PPK-Benutzungsentgelt für die Mitbenutzung der kommunalen Altpapiererfassung/-verwertung aufgrund einer neuen Abstimmungsvereinbarung hochgesetzt wurde.
Beim Kommunalen Siedlungsabfall steigen die Kosten insgesamt um rund 117.200 € und beim Biomüll um rund 45.200 €. Hier wirken sich die Preiserhöhungen der Grund- und Leistungsgebühren beim BAV entsprechend aus.
Durch die Erhöhung der Gebührensätze ist eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung erforderlich.
Die Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:
Anlage/n: - Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 „Abfallbeseitigung“ (Anlage 1)- 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in derStadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 (Anlage 2)
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