Vorlage - 0251/2023  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2024 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.11.2023 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
11.12.2023 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation Abfall 2024  
Anlage 2 - 10. Nachtragssatzung Abfall 2024  

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“r das Jahr 2024 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, zum 01.01.2024 die vorgelegte Gebührenkalkulation sowie die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 zu beschließen.

 

Danach werden die Gebühren je Liter wie folgt festgesetzt:

 

a) Kommunaler Siedlungsabfall    2,43 €   (2023: 2,34 €/ + 0,09 €)

    davon 

Restabfall      2,38 €   (2023: 2,27 €/ + 0,11)

Papierabfall      0,05 €   (2023: 0,07 €/  - 0,02)

 

b) Bioabfall       1,12 €   (2023: 1,07 €/ + 0,05 €)

 

c) Gewerbeabfall (Restabfall)    2,38 €   (2023: 2,27 €/ + 0,11)

 

Ein Exemplar der 10. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung

des Rates als Anlage beizufügen.

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2024r die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" (Kostenträger 110201) vor.

 

Die Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten:

 

  • Abfuhr der Müllgefäße und -säcke (Restmüll 2-, 4- bzw. 6-wöchentlich, Biomüll einschl. Strauchbündel 2-chentlich, von Mai bis November wöchentlich, Papier 4chentlich),
  • Behältergestellung für Restmüll, Biomüll und Papier,
  • Deponierung bzw. Verwertung der Abfälle,
  • BAV-Wertstoffhof,
  • Sondermüllentsorgung,
  • Abfuhr von Sperrmüll und Elektronikschrott,
  • Entleerung und Entsorgung der Abfälle aus Straßenpapierkörben,
  • Beseitigung wilder Kippen,
  • Organisation der Abfallbeseitigung einschl. Abfallberatung.

 

Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein. Dies wurde in der vorgelegten Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2024 erreicht. Der Ausgleich kann jedoch beim Rest- und Biomüll nur durch eine Erhöhung der Gebührensätze erreicht werden. Beim Papier wird der Ausgleich durch eine Senkung des Gebührensatzes erreicht.

 

Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in dieser Zeit ausgeglichen werden.

 

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

Restmüll/
Biomüll

Papier

 

 

 

Ergebnis 2019 (Ausgleich spätestens 2023)

-161.708 €

2.909 €

nicht realisierbar in 2022

22.978 €

-2.909 €

verbleiben aus 2019

-138.730

0

 

 

 

Ergebnis 2020 (Ausgleich spätestens 2024)

-17.272 €

78.174 €

verbleiben aus 2020

-17.272 €

78.174 €

 

 

 

Ergebnis 2021 (Ausgleich spätestens 2025)

-89.525 €

100.061 €

verbleiben aus 2021

-89.525 €

100.061 €

 

 

 

Ergebnis 2022 (Ausgleich spätestens 2026)

34.989 €

58.699 €

Verrechnung mit 2018

-34.989 €

0 €

verbleiben aus 2022

0 €

58.699 €

 

 

 

verbleibende Ausgleichssumme

-245.528

236.934

Vortrag in Kalkulation 2023

138.730 €

-108.235

Vortrag in Kalkulation 2024

106.798

-90.000

verbleibende Ausgleichssumme  

0

38.699

(Hinweis: gerundete Beträge)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Ergebnis in 2019, welches bis zum Jahr 2023 auszugleichen ist, ergab ein Defizit von 161.708 im Bereich Restmüll/Biomüll. In die Kalkulation 2022 wurde ein Betrag in Höhe von 22.978 eingestellt, konnte aber nicht realisiert werden. Die übrigen 138.730 wurden in die Kalkulation 2023 eingestellt.

 

Im Bereich Papier gab es im Jahr 2019 einen Überschuss von 2.909. Dieser Betrag wurde in die Kalkulation 2022 eingestellt, konnte aber nicht realisiert werden.

 

Das Ergebnis in 2020, welches bis zum Jahr 2024 auszugleichen ist, ergab im Bereich Restmüll/Biomüll ein Defizit in Höhe von 17.272. Das Defizit aus 2020 sowie weitere 89.525 € aus dem Defizit des Jahres 2021 finden in der Kalkulation 2024 Berücksichtigung.

 

Im Bereich Papier gab es im Jahr 2020 einen Überschuss von 78.174. Dieser Betrag sowie ein Überschuss aus 2021 in Höhe von 30.061 € wurden in die Kalkulation 2023 eingestellt. Der verbleibende Überschuss des Jahres 2021 sowie weitere 20.000 € aus dem Überschuss des Jahres 2022 finden in der Kalkulation 2024 Berücksichtigung.

 

Der Bereich Restmüll/Biomüll ist damit ausgeglichen. Im Bereich Papier bleibt ein Betrag von 38.699  als Ausgleichssummen stehen.

 

 

1. Gebühren des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes

 

Der BAV hat in seiner Informationsveranstaltung am 23.10.2023 die neuen Gebührensätze für das Jahr 2024 vorgestellt. Die Gesamtgebühr für den Haus-/Sperrmüll teilt sich jeweils zu 50 % auf die Grundgebühr und Leistungsgebühr auf. Daraus ergibt sich eine Erhöhung bei der Grundgebühr des Haus-/Sperrmülls um 2,20 % sowie bei der Leistungsgehr des Haus-/Sperrmülls um 5,96 %. Die Gesamtgebühr für den Biomüll teilt sich zu 28 % auf die Grundgebühr und zu 72 % auf die Leistungsgebühr auf. Wenn man bei der Grundgebühr 28 % berücksichtigt, wird die Gebühr um 1,36 % gesenkt, und bei der Leistungsgebühr 72 % berücksichtigt, wird die Gebühr um 2,09 % erhöht.

 

 

 

Gebührenart

 

 

2024

 

2023

 

 

Steigerung

 

 

Einzelpreis €

 

Einzelpreis €

 

 

Hausmüll

 

 

 

Grundgebühr

 

 

Leistungsgebühr

 

27,97/ EW

 

 

154,75/ Tonne

 

26,79/ EW

 

 

138,27/ Tonne

 

+ 4,40 %
(Verteilung 50 % = + 2,20 %)

 

+ 11,92 %

(Verteilung 50 % = + 5,96 %)

 

Sperrmüll

 

Leistungsgebühr

 

154,75/ Tonne

 

138,27/ Tonne

 

+ 11,92 %

(Verteilung 50 % = + 5,96 %)

 

Biomüll

 

Grundgebühr

 

 

Leistungsgebühr

 

5,00/ EW

 

 

123,26/ Tonne

 

5,25 €/ EW

 

 

119,78 €/ Tonne

 

-          4,87 %

(Verteilung 28 % = - 1,36 %)

 

+ 2,91 %

(Verteilung 72 % = + 2,09 %)

 

Diese Gebührensätze des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes sind - wie in den Vorjahren - ebenfalls das Ergebnis einer Kalkulation. Die Gebührenerhöhung ist u.a. darauf zurückzuführen, dass zum 01.01.2024 die CO²-Steuer auf die Müllverbrennung eingeführt wird.

 

 

2. Kostenentwicklung 2024 in Wermelskirchen

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2024 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2023 geprüft. Entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.

 

Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um ca. 162.400. Wesentliche Veränderungen betreffen folgende Positionen:

 

 

a) Umlage BAV

 

Die Steigerung der geplanten Entsorgungsmengen beim Sperrmüll fallen aufgrund gestiegener Tonnagezahlen in den letzten Jahren höher aus. Beim Biomüll steigen die Entsorgungsmengen nur geringfügig an, beim Restmüll bleiben sie konstant:

 

 Plan    Plan

 2024    2023

Sperrmüll   1.500 t  1.400 t

Restmüll   4.850 t  4.850 t

Biomüll   3.800 t  3.780 t

 

Die Steigerung der Kosten um 174.600 € resultieren größtenteils aus den neuen Gebührensätzen ab 01.01.2024.

 

 

b) Wertstoffhof BAV

 

Das Betriebsentgelt für den Wertstoffhof steigt gegeber dem Vorjahr um 3,45 %. Hinzu kommen Abfuhrkosten in Höhe von 170.000 €.

 

 

c) Interne Leistungsverrechnungen

 

Die Arbeitsleistungen Betriebshof und die Verwaltungskostenerstattung steigen unter Berücksichtigung der Ist-Kosten 2022 sowie den abgeschlossenen Tariferhöhungen.

 

 

3. Gebührensätze 2024

 

In der Kalkulation 2024 wird ein Betrag in Höhe von 40.000 €r die Subventionierung der Biotonne durch den Restmüll berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2000 die Quersubventionierung der Biotonne ausdrücklich anerkannt.

 


Die Gebührensätze zum 01.01.2024 stellen sich wie folgt dar:

 

Gebührenart

2024

2023

Abweichung

 

Leistungsgebühr je Liter

Vollanschluss (Teilanschluss + Bioabfall)

3,55

3,41 €

+ 0,14

+4,11 %

davon

 

 

 

 

Teilanschluss - Kommun. Siedlungsabfall

2,43

2,34 €

+ 0,09

+3,85 %

davon

 

 

 

 

Restabfall

2,38

2,27

+ 0,11

+4,85 %

Papier

0,05

0,07

- 0,02

-28,57%

 

 

 

 

 

Bioabfall

1,12

1,07 €

+ 0,05

+4,67 %

 

 

 

 

 

Restabfall (nur Gewerbe)

2,38

2,27

+ 0,11

+4,85 %

 

 

Die Gebühren für den Vollanschluss (Restabfall, Bioabfall, Papier) und den Teilanschluss (Restabfall/Papier) steigen gegenüber dem Vorjahr um 4,11 % bzw. 3,85 %.

 

Bei den einzelnen Abfallfraktionen verläuft die Entwicklung unterschiedlich. Der Restabfall erhöht sich um 0,11 € je Liter und der Gebührenanteil für den Bioabfall steigt gegenüber dem Vorjahr um 0,05 €. Beim Papier wird eine Senkung des Gebührenanteils um 0,02 € erreicht.

 

Die Senkung beim Papier ist darauf zurückzuführen, dass der Anteil für das PPK-Benutzungsentgelt für die Mitbenutzung der kommunalen Altpapiererfassung/-verwertung aufgrund einer neuen Abstimmungsvereinbarung hochgesetzt wurde.

 

Beim Kommunalen Siedlungsabfall steigen die Kosten insgesamt um rund 117.200 und beim Biomüll um rund 45.200 €. Hier wirken sich die Preiserhöhungen der Grund- und Leistungsgebühren beim BAV entsprechend aus.

 

Durch die Erhöhung der Gebührensätze ist eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung erforderlich.

 

 

Die Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:

 

 

Teilanschluss

(Restmüll-/Papiertonne)

Vollanschluss

(+ Biotonne)

20 l/Woche

10 l/Woche

20 l/Woche

10 l/Woche

 

1-Personen-Haushalt

 

Gebühr 2024 insgesamt

Gebühr 2023 insgesamt

Differenz

Differenz in %

 

 

 

97,20

93,60

3,60

3,8

 

 

 

 

48,60

46,80

1,80

3,8

 

 

 

142,00

136,40

5,60

4,1

 

 

 

71,00

68,20

2,80

                   4,1

2-Personen-Haushalt

 

Gebühr 2024 insgesamt

Gebühr 2023 insgesamt

Differenz

Differenz in %

 

 

194,40

187,20

7,20

3,8

 

 

97,20

93,60

3,60

3,8

 

 

284,00

272,80

11,20

4,1

 

 

 

142,00

136,40

5,60

4,1

 

3-Personen-Haushalt

 

Gebühr 2024 insgesamt

Gebühr 2023 insgesamt

Differenz

Differenz in %

 

 

291,60

280,80

10,80

3,8

 

 

 

145,80

140,40

5,40

3,8

 

 

426,00

409,20

16,80

4,1

 

 

213,00

204,60

8,40

4,1

4-Personen-Haushalt

 

Gebühr 2024 insgesamt

Gebühr 2023 insgesamt

Differenz

Differenz in %

 

 

388,80

374,40

14,40

3,8

 

 

194,40

187,20

7,20

3,8

 

 

568,00

545,60

22,40

4,1

 

 

284,00

272,80

11,20

4,1

 

5-Personen-Haushalt

 

Gebühr 2024 insgesamt

Gebühr 2023 insgesamt

Differenz

Differenz in %

 

 

486,00

468,00

18,00

3,8

 

 

243,00

234,00

9,00

3,8

 

 

710,00

682,00

28,00

4,1

 

 

355,00

341,00

14,00

4,1

 

 

 

 


Anlage/n:

- Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 „Abfallbeseitigung“ (Anlage 1)

- 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der

  Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2014 (Anlage 2)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kalkulation Abfall 2024 (437 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - 10. Nachtragssatzung Abfall 2024 (120 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift