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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2024 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, zum 01.01.2024 die vorgelegten Gebührenkalkulationen sowie die 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 zu beschließen.
a) Danach werden die Gebühren für Jahrmärkte in einem moderaten Rahmen und unter Verzicht kostendeckender Gebühren für 2024 wie folgt festgesetzt:
Herbstkirmes 48,00 € je Veranlagungsmeter Krammarkt 48,00 € je Veranlagungsmeter Frühjahrskirmes 36,00 € je Veranlagungsmeter Dhünner Kirmes 9,50 € je Veranlagungsmeter
b) Die Gebühren für Wochenmärkte können unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2020 i.H.v. 2.759 € sowie unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
-Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2024 für die Kostenrechnenden Einrichtungen „Wochenmärkte“ (Kostenträger 020202) und "Jahrmärkte" (Kostenträger 020203) vor.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Jahrmärkte bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Gewerbeordnung (GewO) und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Jahrmärkte abgegolten:
Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen:
Wochenmärkte:
Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes „Wochenmärkte“ kann ohne eine Veränderung der seit dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze nicht erreicht werden.
Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:
Auf die nachstehenden Unterdeckungen wurde im Haupt- und Finanzausschuss verzichtet:
Eine Berücksichtigung der Fehlbeträge in den jeweiligen Kalkulationen hätte eine Gebührenerhöhung zur Folge gehabt. Da auf die genannten Beträge verzichtet worden ist und damit auf eine kostendeckende Gebühr, ist der jeweilige Betrag als „Zuschuss“ für das Abrechnungsjahr zu sehen.
Das Ergebnis aus 2020 weist ein verbliebenes Defizit von 2.759 € aus, welches spätestens mit der Kalkulation 2024 auszugleichen wäre. Das Defizit aus 2022 ist spätestens 2026 auszugleichen.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2024 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Aufgrund der Tariferhöhungen steigen die Personalkosten. Bei den Bewirtschaftungskosten kommen die gestiegenen Energiekosten zum Tragen. Alle anderen Kostenpositionen bleiben unverändert.
Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2020 i.H.v. 2.759 € sowie unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze unverändert bleiben.
Jahrmärkte:
Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" kann ebenfalls ohne eine Veränderung der Gebühren nicht erreicht werden.
Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:
Auf die nachstehenden Unterdeckungen wurde im Haupt- und Finanzausschuss verzichtet:
Eine Berücksichtigung der Fehlbeträge in den jeweiligen Kalkulationen hätte eine Gebührenerhöhung zur Folge gehabt. Da auf die genannten Beträge verzichtet worden ist und damit auf eine kostendeckende Gebühr, ist der jeweilige Betrag als „Zuschuss“ für das Abrechnungsjahr zu sehen.
In 2020 konnten coronabedingt keine Jahrmärkte stattfinden, so dass keine Kosten im Sinne des KAG angefallen sind. In 2021 hat coronabedingt nur die Herbstkirmes in verkleinerter Form stattgefunden. Eine Berücksichtigung würde das Betriebsergebnis verfälschen.
Das Defizit aus 2022 ist spätestens 2026 auszugleichen.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2024 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.
Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen:
Die Steigerung gegenüber der seit dem 01.01.2016 festgesetzten Gebührensätze würde auf Basis der vorliegenden Gebührenkalkulation 57 % betragen. Bei der Herbstkirmes würde das eine Gebührensteigerung von derzeit 40,00 € auf 63,00 € je Veranlagungsmeter bedeuten.
In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage und der immer noch anhaltenden Energiekrise würde die Erhöhung der Jahrmarktgebühren auf kostendeckende Gebührensätze eine zusätzliche Belastung für die Marktbeschicker darstellen.
Es wird daher eine moderate Erhöhung der Gebührensätze unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze vorgeschlagen.
Zusammenfassung:
Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührensätze im Gebührenhaushalt „Wochenmärkte“ auf dem derzeitigen Stand zu belassen und auf eine kostendeckende Gebühr zu verzichten.
Im Gebührenhaushalt „Jahrmärkte“ werden die Gebührensätze zum 01.01.2024 wie folgt festgesetzt:
Herbstkirmes 48,00 € je Veranlagungsmeter (vorher 40,00 €) Krammarkt 48,00 € je Veranlagungsmeter (vorher 40,00 €) Frühjahrskirmes 36,00 € je Veranlagungsmeter (vorher 30,00 €) Dhünner Kirmes 9,50 € je Veranlagungsmeter (vorher 8,00 €)
Anlage/n: - Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 „Wochenmärkte“ (Anlage 1)- Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 „Jahrmärkte“ (Anlage 2)- 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines |
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1 - Kalkulation Wochenmärkte 2024 (319 KB) | |||
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2 | Anlage 2 - Kalkulation Jahrmärkte 2024 (279 KB) | |||
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3 | Anlage 3 - 3. Nachtragssatzung 2024 (108 KB) |
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN: |
| Ja | X | Nein | ||||||||||||||
FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI: |
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Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.) | zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest | Verpflichtungsermächtigung | ||||||||||||||||
| EUR |
| EUR |
| EUR | |||||||||||||
Jährliche zusätzliche Folgekosten: |
| EUR |
| Keine | ||||||||||||||
Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich) | ||||||||||||||||||
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| Ja |
| Nein | ||||||||||||||
Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich) | ||||||||||||||||||
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| Ja |
| Nein | ||||||||||||||
Wenn Ja, welche: | ||||||||||||||||||
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| Datum, Unterschrift |
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