Vorlage - 0252/2023  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2024 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.11.2023 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
11.12.2023 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation Wochenmärkte 2024  
Anlage 2 - Kalkulation Jahrmärkte 2024  
Anlage 3 - 3. Nachtragssatzung 2024  

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“r das Jahr 2024 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, zum 01.01.2024 die vorgelegten Gebührenkalkulationen sowie die 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 zu beschließen.

 

a)      Danach werden die Gebühren für Jahrmärkte in einem moderaten Rahmen und unter Verzicht kostendeckender Gebühren für 2024 wie folgt festgesetzt:

 

Herbstkirmes   48,00 € je Veranlagungsmeter

Krammarkt   48,00 € je Veranlagungsmeter

Frühjahrskirmes  36,00 € je Veranlagungsmeter

Dhünner Kirmes    9,50 € je Veranlagungsmeter

 

b)      Die Gebühren für Wochenmärkte können unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2020 i.H.v. 2.759 € sowie unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

-                    


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2024 r die Kostenrechnenden Einrichtungen „Wochenmärkte“ (Kostenträger 020202) und "Jahrmärkte" (Kostenträger 020203) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Jahrmärkte bilden das Kommunalabgabengesetz r das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Gewerbeordnung (GewO) und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Jahrmärkte abgegolten:

 

  • Bereitstellung und Herrichtung geeigneter Flächen für Wochen- und Jahrmärkte,
  • Organisation und Durchführung der Kirmesveranstaltungen.

 

 

Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen:

 

 

Wochenmärkte:

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes „Wochenmärkte“ kann ohne eine Veränderung der seit dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze nicht erreicht werden.

 

Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:

 

 

Gesamt     

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2019

-17.688 €

    Verzicht auf das Defizit 2015 in Kalkulation 2019

12.096 €

    Ergebnis 2019 (Ausgleich spätestens in 2023)

-5.592 €

    Verrechnung mit Ergebnissen

5.090 €

    verbleiben aus 2019

-502 €

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2020

-16.745

    Verzicht auf das Defizit 2016 in Kalkulation 2020

13.986

    Ergebnis 2020 (Ausgleich spätestens in 2024)

-2.759

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2020

-2.759

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2021

-10.480

    Verzicht auf das Defizit 2017 in Kalkulation 2021

15.570

    Ergebnis 2021 (Ausgleich spätestens in 2025)

5.090

    Verrechnung mit Ergebnissen

-5.090

    verbleiben aus 2021

0

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2022

-12.888

    Verzicht auf das Defizit 2018 in Kalkulation 2022

7.011

    Ergebnis 2022 (Ausgleich spätestens in 2026)

-5.877

    Verrechnung mit Ergebnissen

0

    verbleiben aus 2022

-5.877


    Zwischensumme

-9.138

    Vortrag in Kalkulation 2023

502

    Verzicht auf das Defizit 2020 in Kalkulation 2024

2.759

    Restliche Ausgleichsverpflichtung

-5.877

 

 

Auf die nachstehenden Unterdeckungen wurde im Haupt- und Finanzausschuss verzichtet:

 

  • aus dem Jahr 2015 stammende Unterdeckung i.H.v. 12.096 € am 03.12.2018,
  • aus dem Jahr 2016 stammende Unterdeckung i.H.v. 13.986 € am 09.12.2019,
  • aus dem Jahr 2017 stammende Unterdeckung i.H.v. 15.570 € am 14.12.2020,
  • aus dem Jahr 2018 stammende Unterdeckung i.H.v.   7.011 € am 06.12.2021.

 

Eine Berücksichtigung der Fehlbeträge in den jeweiligen Kalkulationen hätte eine Gebührenerhöhung zur Folge gehabt. Da auf die genannten Beträge verzichtet worden ist und damit auf eine kostendeckende Gebühr, ist der jeweilige Betrag als „Zuschuss“r das Abrechnungsjahr zu sehen.

 

Das Ergebnis aus 2020 weist ein verbliebenes Defizit von 2.759 € aus, welches spätestens mit der Kalkulation 2024 auszugleichen wäre. Das Defizit aus 2022 ist spätestens 2026 auszugleichen.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2024 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

Aufgrund der Tariferhöhungen steigen die Personalkosten. Bei den Bewirtschaftungskosten kommen die gestiegenen Energiekosten zum Tragen. Alle anderen Kostenpositionen bleiben unverändert.

 

Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2020 i.H.v. 2.759 € sowie unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze unverändert bleiben.

 

 

Jahrmärkte:

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" kann ebenfalls ohne eine Veränderung der Gebühren nicht erreicht werden.

 

Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:

 

 

Gesamt

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2019

-10.334

    Verzicht auf das Defizit 2015 in Kalkulation 2019

12.334 €

    Ergebnis 2019 (Ausgleich spätestens in 2023)

2.000

    Verrechnung mit Ergebnissen

-2.000

    verbleiben aus 2019

0

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2020

0

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2020

0 €

 

 


    Ergebnis lt. BAB 2021

0

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2021

0 €

 

 

    Ergebnis lt. BAB 2022

-14.752

    Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

    verbleiben aus 2022

-14.752

 

 

    Zwischensumme

-14.752

    Vortrag in Kalkulation 2023

0

    Vortrag in Kalkulation 2024

0

    Restliche Ausgleichsverpflichtung

-14.752

 

 

Auf die nachstehenden Unterdeckungen wurde im Haupt- und Finanzausschuss verzichtet:

 

  • aus dem Jahr 2015 stammende Unterdeckung i.H.v. 12.334 € am 03.12.2018,
  • aus dem Jahr 2016 stammende Unterdeckung i.H.v. 10.197 € am 09.12.2019,
  • aus dem Jahr 2017 stammende Unterdeckung i.H.v. 19.419 € am 14.12.2020,
  • aus dem Jahr 2018 stammende Unterdeckung i.H.v. 11.878 € am 06.12.2021.

 

Eine Berücksichtigung der Fehlbeträge in den jeweiligen Kalkulationen hätte eine Gebührenerhöhung zur Folge gehabt. Da auf die genannten Beträge verzichtet worden ist und damit auf eine kostendeckende Gebühr, ist der jeweilige Betrag als „Zuschuss“r das Abrechnungsjahr zu sehen.

 

In 2020 konnten coronabedingt keine Jahrmärkte stattfinden, so dass keine Kosten im Sinne des KAG angefallen sind. In 2021 hat coronabedingt nur die Herbstkirmes in verkleinerter Form stattgefunden. Eine Berücksichtigung würde das Betriebsergebnis verfälschen.

 

Das Defizit aus 2022 ist spätestens 2026 auszugleichen.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2024 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.

 

Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen:

 

  • Aufgrund der Tariferhöhungen steigen die Personalkosten.

 

  • Bei der Bewirtschaftung der Kirmesplätze verursachen mehrere Gründe das Ansteigen der Kosten. Das gestiegene Sicherheitsbedürfnis und die steigende Zahl an Vandalismusschäden haben zu einem Anstieg der Kosten für Sicherheitsunternehmen geführt. Hinzu kommt, dass der Loches-Platz nicht mehr im Eigentum der Stadt ist und aufgrund der Bebauung arbeitsintensive Abbau- und Aufbauleistungen für Mobiliar (Laternen, Fahrradständer, Einkaufswagenunterstand, etc.) sowie die Infrastruktur mit Wasser etc. erbracht werden müssen. Des Weiteren kommen die gestiegenen Energiekosten zum Tragen.

 

  • Die Kostensteigerung bei den Reinigungskosten ist zum einen darauf zurückzuführen, dass die Reinigung der Plätze sowie der Kirmesflächen nicht mehr durch den Baubetriebshof, sondern durch externe Dienstleister erbracht wird. Hinzu kommt, dass der Loches-Platz nicht mehr im Eigentum der Stadt ist und nach Ende der Veranstaltung durch eine Spezialfirma gereinigt werden muss (u.a. aufgrund von Speisefetten auf dem Belag).

 

  • Aufgrund der externen Vergabe von Dienstleistungen sinken die gebührenrelevanten Leistungen des Betriebshofs. Die künftige Entwicklung der noch zu leistenden Stunden des Betriebshofs bleibt abzuwarten, da noch keine Erfahrungswerte vorliegen.

 

  • Alle anderen Kostenpositionen bleiben nahezu unverändert.

 

Die Steigerung gegenüber der seit dem 01.01.2016 festgesetzten Gebührensätze rde auf Basis der vorliegenden Gebührenkalkulation 57 % betragen. Bei der Herbstkirmes würde das eine Gebührensteigerung von derzeit 40,00 € auf 63,00 € je Veranlagungsmeter bedeuten.

 

In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage und der immer noch anhaltenden Energiekriserde die Erhöhung der Jahrmarktgebühren auf kostendeckende Gebührensätze eine zusätzliche Belastung für die Marktbeschicker darstellen.

 

Es wird daher eine moderate Erhöhung der Gebührensätze unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze vorgeschlagen.

 

 

Zusammenfassung:

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührensätze im Gebührenhaushalt „Wochenmärkte“ auf dem derzeitigen Stand zu belassen und auf eine kostendeckende Gebühr zu verzichten.

 

Im Gebührenhaushalt „Jahrmärkte“ werden die Gebührensätze zum 01.01.2024 wie folgt festgesetzt:

 

Herbstkirmes  48,00 € je Veranlagungsmeter (vorher 40,00 €)

Krammarkt  48,00 € je Veranlagungsmeter (vorher 40,00 €)

Frühjahrskirmes 36,00 € je Veranlagungsmeter (vorher 30,00 €)

Dhünner Kirmes   9,50 € je Veranlagungsmeter (vorher   8,00 €)

 

 


Anlage/n:

-                   Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 „Wochenmärkte“ (Anlage 1)

-                   Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 „Jahrmärkte“ (Anlage 2)

-                   3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung betreffend Erhebung eines
         Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 (Anlage 3)


-                    

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kalkulation Wochenmärkte 2024 (319 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Kalkulation Jahrmärkte 2024 (279 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - 3. Nachtragssatzung 2024 (108 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

-