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Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt- und Bau nimmt den Vortrag des Geschäftsführers der BEW zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Auch wenn aktuell noch nicht alle rechtlichen Grundlagen geschaffen sind, ist davon auszugehen, dass auch die Städte und Gemeinden in NRW zu der Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet werden.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes, das sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, wird die Länder verpflichten dafür Sorge zu tragen, dass für Kommunen bis 100.000 Einwohner bis zum 30.06.2028 eine Wärmeplanung aufgestellt wird. Nach Inkrafttreten des WPG (dies ist geplant für den 1.1.2024) wird das Land NRW eine entsprechende gesetzliche Regelung zur Übertragung der Planerstellungspflicht auf die Kommunen erlassen. Mit der Schaffung dieser für die Kommunen entscheidenden Grundlage wird von Seiten der Landesregierung für die erste Jahreshälfte 2024 gerechnet.
Im Vorgriff auf die zu erwartende rechtliche Verpflichtung haben die von der BEW versorgten Kommunen Wermelskirchen, Hückeswagen, Wipperfürth und Kürten bereits im August gemeinsam mit der BEW über die Möglichkeiten einer gemeinsamen Wärmeplanung beraten. Die BEW wird bei der Planung eine entscheidende Rolle spielen, da die Kenntnisse über Netztopologien und Verbräuche nur bei ihr vorliegen.
Von der Nutzung der bislang gegebenen Förderkulisse zur Unterstützung der Aufstellung Kommunaler Wärmeplanungen haben die beteiligten Kommunen bewusst Abstand genommen, da die noch zu erlassenden gesetzlichen Regelungen nicht bekannt sind und außerdem davon auszugehen ist, dass auch zukünftig entsprechende Fördermöglichkeiten geschaffen werden.
In der Sitzung wird der Geschäftsführer der BEW, Herr Jens Langner, über die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung berichten.
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