![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation "Fäkalienabfuhr" für das Jahr 2024 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren unverändert beibehalten werden:
Abflusslose Gruben 11,62 € je m³ Schmutzwasser
Kleinkläranlagen 65,80 € je abgefahrenem m³ Fäkalien
Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) wird ein Betrag in Höhe von 6.000 € entnommen und für den Gebührenausgleich (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 772 € einzustellen. Sachverhalt:
Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2024 für den Gebührenhaushalt "Fäkalienab-fuhr/-behandlung" vor.
A) Gebührenkalkulation 2024
Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Nordrhein-Westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstückentwässerungsanlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Im Rahmen der Fäkalienabfuhr/-behandlung werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:
Der Gebührenhaushalt ist in der Kalkulation für das Jahr 2024 ausgeglichen. Der Ausgleich kann bei Beibehaltung der Gebührensätze erreicht werden.
Die Gebühr für die Abflusslosen Gruben bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 11,62 € pro m³. Der Gebührenbedarf sinkt gegenüber dem Vorjahr um 2.991 € (3,4 %) auf 84.830 € (2023: 87.821 €). Wie 2023 konnte eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 6.000 € (2023: 8.369 €) in Abzug gebracht werden. Die prognostizierte, gebührenrelevante Menge sinkt minimal gegenüber dem Vorjahr von 7.559 m³ auf 7.300 m³.
Der Gebührensatz für die Kleinkläranlagen bleibt im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls unverändert bei 65,80 €. Der Gebührenbedarf 2024 sinkt gegenüber dem Vorjahr um 2.168 € (-13 %) auf 14.542 € (2023: 16.710 €). Hierbei wurde eine Unterdeckung aus dem Jahr 2021 in Höhe von 772 € berücksichtigt. Bei den Kleinkläranlagen wird in der Kalkulation 2024 eine Schlammmenge von 221 m³ berücksichtigt (2023: 254 m³).
Die kostendeckenden Gebühren 2024 stellen sich wie folgt dar:
Nach den Vorschriften des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Ergebnisse der Betriebsabrechnungen verliefen unterschiedlich. Bei den Kleinkläranlagen ergaben sich in den Jahren 2018, 2020 und 2021 Defizite, welche in die Kalkulationen der Folgejahre eingestellt wurden oder noch eingestellt werden bzw. durch Überdeckungen aus Vorjahren ganz oder teilweise ausgeglichen wurden. Im Jahr 2019 wurde ein Überschuss erzielt.
Bei den Festen Gruben verlief die Entwicklung anders. In den Jahren 2018, 2019 und 2021 wurden Überdeckungen erzielt, die in die Kalkulationen eingestellt wurden bzw. noch eingestellt werden und schon das Defizit 2020 vollständig deckten.
Die erzielten Über- und Unterdeckungen werden aufgrund der erläuterten gesetzlichen Regelungen des KAG NRW in den entsprechenden Kalkulationen berücksichtigt.
B) Entwicklung der Ansätze
Die Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes 2024 (99.372 €) sinken gegenüber der Kalkulation 2023 um 5.159 € (- 4,9 %). Alle Aufwands- und Ertragspositionen und Verteilungsschlüssel der kostenrechnenden Einrichtung Fäkalienabfuhr wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2023 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.
Gegenüber der Gebührenkalkulation 2023 ergeben sich folgende Änderungen:
Anlage/n:
Anlage 1 - Gebührenkalkulation für das Jahr 2024
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||