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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 auf Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich entschieden, dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Änderung der Gebührensatzung der Kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ bis zum 30.06.2024 zu verschieben.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, bis zu diesem Termin das seit längerem geforderte Friedhofskonzept zu erarbeiten und einen interkommunalen Vergleich sowie historische Daten vorzulegen.
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, der Empfehlung aus dem Haupt- und Finanzausschuss zu folgen.
Sachverhalt:
Zunächst wird auf die Sitzungsvorlage 0253/2023 verwiesen. Danach müssen die Gebührensätze für die Kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ zum 01.01.2024 aufgrund gestiegener Kosten unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) angepasst werden, um in weiten Teilen eine Kostendeckung zu erzielen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 mehrheitlich (8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen) auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, der mit der Vorlage 0253/2023 vorgelegten Gebührenkalkulation 2024 für die Kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ nicht empfehlend zuzustimmen.
Vielmehr soll zunächst bis zum 30.06.2024 ein Friedhofskonzept vorgelegt werden, aus dem sich ggfs. Einsparungspotentiale und neue Bestattungsformen ergeben sollen. Damit sollen nicht nur die Kosten reduziert, sondern auch die Anzahl der Bestattungen auf städtischen Friedhöfen erhöht werden. Ziel ist damit eine Verringerung der in der Vorlage der Verwaltung ermittelten Gebührensätze für das Jahr 2024.
Folgt der Rat der Stadt der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, bleiben die Gebührensätze im Vergleich zum Jahr 2023 zunächst unverändert. Dieser bewusste Verzicht auf kostendeckende Gebühren nach den Vorschriften des KAG NRW für das Jahr 2024 würde dazu führen, dass Defizite, die aufgrund der Nichtanpassung der Gebührensätze entstehen, aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt werden müssten.
Eine vorsichtige Schätzung der Verwaltung ergeben die folgenden, ungedeckten Kosten bis zum 30.06.2024:
Bestattungen rd. 18.000 € Graberwerb rd. 31.000 € Gesamt rd. 49.000 €
Insofern wäre ein Betrag in Höhe von rd. 49.000 € durch allgemeine Haushaltsmittel im ersten Halbjahr 2024 zu tragen.
Seitens der CDU-Fraktion wurde bereits im Rahmen der Gebührenkalkulation 2023 im Dezember 2022 ein Friedhofskonzept gefordert. Verwaltungsseitig war vorgesehen, dieses Konzept im zuständigen Dezernat III durch Einbeziehung der Fachverantwortlichen zu erarbeiten. Aufgrund personeller Vakanzen und Langzeiterkrankungen konnte dies jedoch bisher nicht erstellt werden.
Nunmehr ist dezernatsseitig vorgesehen, dass das Konzept an ein externes Fachbüro vergeben wird. Über den weiteren Verlauf wird die Verwaltung berichten. Entsprechende Mittel werden in der Planung für das Haushaltsjahr 2024 berücksichtigt.
Die Beschlussempfehlung zu dieser Vorlage erfolgt aufgrund der in der Sitzung am 28.11.2023 mehrheitlich getroffenen Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses. Anlage/n:
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