Vorlage - 0016/2024  

 
 
Betreff: Fortschreibung der Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Wermelskirchen 2023/2024 bis 2028/2029
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
15.02.2024 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
18.03.2024 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
15.04.2024 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
MEP Wermelskirchen 2023 - 2029 final  

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Medienentwicklungsplanr die Schulen der Stadt Wermelskirchen 2023/2024 bis 2028/2029 in der vorgelegten Fassung sowie die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel in den Jahren 2024 bis 2028..


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 19.03.2018 nach entsprechender Vorberatung in der Sitzung des Schulausschusses am 05.12.2017 den ersten Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Wermelskirchen für die Jahre 2018 bis 2023 beschlossen.

 

Die erforderliche erste Fortschreibung dieser Medienentwicklungsplanung für die Jahre 2023/2024 bis 2028/2029 ist nunmehr erforderlich.

 

Umsetzung:

 

Das Büro Thomassen Consult mit Geschäftssitz in Köln ist von der Verwaltung beauftragt worden, auch die 1. Fortschreibung der MedienentwicklungsplanSchulen“r die Jahre 2023/2024 bis einschließlich 2028/2029 in enger Abstimmung mit den Schulen und der Verwaltung zu erstellen.

 

Diese Planung ist auf der Grundlage der ersten Medienentwicklungsplanung zusammen vom Büro Thomassen mit der Verwaltung und den Schulen entwickelt und abschließend abgestimmt worden.

 

Diese abgestimmte Planung wird dem Schulausschuss in der aktuellen Sitzung am 15.02.2024 zur Vorberatung vorgelegt.

 

Ein Vertreter des Büro Thomassen wird die Planung im Rahmen der Sitzung erläutern und für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.

 

Vorbehaltlich einer zustimmenden Beschlussfassung durch den Schulausschuss am 15.02.2024 ist geplant, die Planung dem Rat der Stadt am 15.04.2024 zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gesamtkosten, die durch die Umsetzung des Medienentwicklungsplans 2023/2024 bis 2028/2029 für die Stadt Wermelskirchen im pädagogischen Bereich und der Verwaltung entstehen, lassen sich für den Planungszeitraum wie folgt zusammenfassen:

 

Investive Kosten incl. Vernetzung Gesamtschule

 

2023/2024: 439.025,00 €

2024/2025: 314.536,00 €

2025/2026: 361.546,00 €

2026/2027: 343.108,00 €

2027/2028: 362.941,00 €

2028/2029: 239.892,50

 

Lfd. Kosten (jährlich):

 

2023/2024: 83.283,13 €

2024/2025: 107.283,13 €

2025/2026: 107.283,13 €

2026/2027: 107.283,13 €

2027/2028: 107.283,13 €

2028/2029: 107.283,13

 

Details können der beigefügten Medienentwicklungsplanung entnommen werden.

 

Allgemeines:

 

Der Medieneinsatz im Unterricht ist einem ständigen Wandel unterworfen. Noch vor wenigen Jahren stand bei der Vermittlung von Medienkompetenz lediglich die Bedienung neuer Informationstechnologien im Vordergrund. Mittlerweile ist „der Computer" zu einem zentralen Unterrichtsmedium avanciert. Die Kultusministerien der Länder becksichtigen das in ihren Richtlinien und Lehrplänen. Zudem wachsen auch die Anforderungen an die Qualitätsentwicklung des Unterricht und an das selbstständige Lernen.

Im Primarstufenbereich und in den Sekundarstufen ist der Einsatz neuer Medien integraler Bestandteil des Unterrichts. Die Schulen selbst definieren den Medieneinsatz in ihren Medienkonzepten. Damit kommt den Medienkonzepten der Schulen eine große Bedeutung im Rahmen der Qualitätsentwicklung des Unterrichts zu, die auch in den Vorgaben des Landes berücksichtigt werden.

Neben den Medienkonzepten der Schulen die auch Portfolio- und Zertifikatskonzepte berücksichtigen, wird gemäß der Vorgaben des Landes auch der Medieneinsatz in bestimmten chern (z.B. Naturwissenschaften) und im Rahmen des selbstständigen Unterrichts forciert.

Um das umsetzen zu können, ist die Art und die Qualität der Medienausstattung in den Schulen von besonderer Bedeutung.

Gemäß des § 79 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes sind die Schulträger verpflichtet, die r einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

Mit Blick auf die Wermelskirchener Schullandschaft ist es bereits bei der Umsetzung der ersten Medienentwicklungsplanung (2018 bis 2023) gelungen, den zukünftigen Medieneinsatz zu planen und umzusetzen. Dazu gehören auch Konzepte zum Einsatz aktueller Techniken wie Tablet-PC oder „BYOD" (bring your own device). Damit einher gehend ist auch der Ausbau der Vernetzung in Richtung WLAN zu berücksichtigen.

Neben Ausstattungsregeln, die gemeinsam mit den Schulen erarbeitet werden müssen, ist auch die Veränderung der Schullandschaft zu berücksichtigen. Der demografische Wandel und die geänderten Rahmenbedingungen, wie z.B. der offene Ganztag, führen dazu, dass sich die Ausstattungsanforderungen der Grundschulen und der weiterführenden Schulen verändern.

 

Die Stadt Wermelskirchen benötigt deshalb eine Fortschreibung des Konzeptes für die zukünftige Ausstattung der Schulen. Die Bereitstellung neuer Technik erfordert ein Konzept, das einerseits die erfolgreiche Integration der Medien in den Schulalltag und andererseits die Finanzierbarkeit durch den Schulträger berücksichtigt. In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, ob und in welcher Höhe Landes- und Bundesmittel die Belastung der Stadt reduzieren können.
 


Anlage/n:

 

1. Fortschreibung der Medienentwicklungsplanung für die Schulen in Wermelskirchen 2023/2024 bis 2028/2029
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MEP Wermelskirchen 2023 - 2029 final (1869 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR s. Sachverhalt

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: