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Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 19.03.2018 nach entsprechender Vorberatung in der Sitzung des Schulausschusses am 05.12.2017 den ersten Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Wermelskirchen für die Jahre 2018 bis 2023 beschlossen.
Die erforderliche erste Fortschreibung dieser Medienentwicklungsplanung für die Jahre 2023/2024 bis 2028/2029 ist nunmehr erforderlich.
Umsetzung:
Das Büro Thomassen Consult mit Geschäftssitz in Köln ist von der Verwaltung beauftragt worden, auch die 1. Fortschreibung der Medienentwicklungsplan „Schulen“ für die Jahre 2023/2024 bis einschließlich 2028/2029 in enger Abstimmung mit den Schulen und der Verwaltung zu erstellen.
Diese Planung ist auf der Grundlage der ersten Medienentwicklungsplanung zusammen vom Büro Thomassen mit der Verwaltung und den Schulen entwickelt und abschließend abgestimmt worden.
Diese abgestimmte Planung wird dem Schulausschuss in der aktuellen Sitzung am 15.02.2024 zur Vorberatung vorgelegt.
Ein Vertreter des Büro Thomassen wird die Planung im Rahmen der Sitzung erläutern und für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.
Vorbehaltlich einer zustimmenden Beschlussfassung durch den Schulausschuss am 15.02.2024 ist geplant, die Planung dem Rat der Stadt am 15.04.2024 zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten, die durch die Umsetzung des Medienentwicklungsplans 2023/2024 bis 2028/2029 für die Stadt Wermelskirchen im pädagogischen Bereich und der Verwaltung entstehen, lassen sich für den Planungszeitraum wie folgt zusammenfassen:
Investive Kosten incl. Vernetzung Gesamtschule
2023/2024: 439.025,00 € 2024/2025: 314.536,00 € 2025/2026: 361.546,00 € 2026/2027: 343.108,00 € 2027/2028: 362.941,00 € 2028/2029: 239.892,50 €
Lfd. Kosten (jährlich):
2023/2024: 83.283,13 € 2024/2025: 107.283,13 € 2025/2026: 107.283,13 € 2026/2027: 107.283,13 € 2027/2028: 107.283,13 € 2028/2029: 107.283,13 €
Details können der beigefügten Medienentwicklungsplanung entnommen werden.
Allgemeines:
Der Medieneinsatz im Unterricht ist einem ständigen Wandel unterworfen. Noch vor wenigen Jahren stand bei der Vermittlung von Medienkompetenz lediglich die Bedienung neuer Informationstechnologien im Vordergrund. Mittlerweile ist „der Computer" zu einem zentralen Unterrichtsmedium avanciert. Die Kultusministerien der Länder berücksichtigen das in ihren Richtlinien und Lehrplänen. Zudem wachsen auch die Anforderungen an die Qualitätsentwicklung des Unterricht und an das selbstständige Lernen. Im Primarstufenbereich und in den Sekundarstufen ist der Einsatz neuer Medien integraler Bestandteil des Unterrichts. Die Schulen selbst definieren den Medieneinsatz in ihren Medienkonzepten. Damit kommt den Medienkonzepten der Schulen eine große Bedeutung im Rahmen der Qualitätsentwicklung des Unterrichts zu, die auch in den Vorgaben des Landes berücksichtigt werden. Neben den Medienkonzepten der Schulen die auch Portfolio- und Zertifikatskonzepte berücksichtigen, wird gemäß der Vorgaben des Landes auch der Medieneinsatz in bestimmten Fächern (z.B. Naturwissenschaften) und im Rahmen des selbstständigen Unterrichts forciert. Um das umsetzen zu können, ist die Art und die Qualität der Medienausstattung in den Schulen von besonderer Bedeutung. Gemäß des § 79 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Mit Blick auf die Wermelskirchener Schullandschaft ist es bereits bei der Umsetzung der ersten Medienentwicklungsplanung (2018 bis 2023) gelungen, den zukünftigen Medieneinsatz zu planen und umzusetzen. Dazu gehören auch Konzepte zum Einsatz aktueller Techniken wie Tablet-PC oder „BYOD" (bring your own device). Damit einher gehend ist auch der Ausbau der Vernetzung in Richtung WLAN zu berücksichtigen. Neben Ausstattungsregeln, die gemeinsam mit den Schulen erarbeitet werden müssen, ist auch die Veränderung der Schullandschaft zu berücksichtigen. Der demografische Wandel und die geänderten Rahmenbedingungen, wie z.B. der offene Ganztag, führen dazu, dass sich die Ausstattungsanforderungen der Grundschulen und der weiterführenden Schulen verändern.
Die Stadt Wermelskirchen benötigt deshalb eine Fortschreibung des Konzeptes für die zukünftige Ausstattung der Schulen. Die Bereitstellung neuer Technik erfordert ein Konzept, das einerseits die erfolgreiche Integration der Medien in den Schulalltag und andererseits die Finanzierbarkeit durch den Schulträger berücksichtigt. In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, ob und in welcher Höhe Landes- und Bundesmittel die Belastung der Stadt reduzieren können. Anlage/n:
1. Fortschreibung der Medienentwicklungsplanung für die Schulen in Wermelskirchen 2023/2024 bis 2028/2029
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