Vorlage - 0019/2024  

 
 
Betreff: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) vom ....

Hier: Besetzung des Beirates
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Jakstait, Susanne
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
26.02.2024 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Geschäftsordnung für den Beirat  

Beschluss:

 

Entsprechend § 2 der Geschäftsordnung des gemäß § 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) vom wird der Beirat wie folgt besetzt:

CDU

Mitglied   Schneider, Michael                  

1. Stellvertreter/in Bösenberg, Tobias                   

2. Stellvertreter/in Burghoff, Friedel                    

SPD

Mitglied  Weber, Petra                     

1. Stellvertreter/in rsich, Theodor                    

2. Stellvertreter/in Schulte, Bernhard                   

ndnis 90/Die Grünen

Mitglied   Kranz, Richard                

1. Stellvertreter/in  Werheid-Ebert, Ursula           

2. Stellvertreter/in Hucklenbroich, Jörg                  

Fo

Mitglied  Hartmann, Lars                

1. Stellvertreter/in Platt, Oliver                       

2. Stellvertreter/in Lawrenz, Jan                      

 

FDP

Mitglied  Bosbach, Tim                     

1. Stellvertreter/in Eppert, Dagmar                

2. Stellvertreter/in Frommenkord, Marco                

Freie Wähler

Mitglied  Allendorf, Olaf                     

1. Stellvertreter/in Haring, Michael                

2. Stellvertreter/in Rehse, Henning                

AfD

Mitglied  Springer, Karl                     

1. Stellvertreter/in Lietzmann, Joachim Hans              

Zukunft Wk

Mitglied  Müßener, Andreas                  

Die Linke

Mitglied                                

 

Je Fraktion können bis zu zwei Stellvertreter/innen (Ratsmitglieder) benannt werden.

Entsprechend der Geschäftsordnung benennt die Bürgermeisterin den Stadtkämmerer als Vorsitzenden des Beirates.


Sachverhalt:

 

Zunächst wird auf die Vorlage 0257/2023 verwiesen. Danach überträgt die Stadt Wermelskirchen die hoheitliche Aufgabe der Entsorgungspflichten zum 01.01.2025 an den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV).

 

Gemäß § 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) vom muss der Beirat besetzt werden.

Je Fraktion können bis zu zwei Stellvertreter/innen (Ratsmitglieder) benannt werden.


Anlage:

 

Geschäftsordnung des gemäß § 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) vom gebildeten Beirates

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Geschäftsordnung für den Beirat (113 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: