Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Sachverhalt:
Gemäß § 78 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
"die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen."
Das Jugendamt der Stadt Wermelskirchen hat auf dieser Grundlage zusammen mit freien Trägern der Jugendhilfe eine Arbeitsgemeinschaft für den Bereich der Hilfen zur Erziehung gebildet, die die Arbeit des Jugendamtes seit Jahren begleitet.
Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft wird im Rahmen des Sachstandsberichts über die Arbeit der AG berichten. Anlage/n:
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