Vorlage - 0022/2024  

 
 
Betreff: Vorstellung Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII - Hilfe zur Erziehung
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Anhörung
22.02.2024 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zurückgestellt   
16.05.2024 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 78 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe

 

"die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen."

 

Das Jugendamt der Stadt Wermelskirchen hat auf dieser Grundlage zusammen mit freien Trägern der Jugendhilfe eine Arbeitsgemeinschaft für den Bereich der Hilfen zur Erziehung gebildet, die die Arbeit des Jugendamtes seit Jahren begleitet.

 

Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft wird im Rahmen des Sachstandsberichts über die Arbeit der AG berichten.


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: