Beschluss: Der Rat der Stadt Wermelskirchen nimmt die notwendige Rückweisung der Fördermittel für den Aufbau von Sirenen zur Kenntnis. Sachverhalt: Die kurzfristig zugewiesenen Fördermittel zur Errichtung von Sirenen mussten zurückgewiesen werden, da in dem kurzfristig durchgeführten Vergabeverfahren im Dezember 2023 keiner der Bieter eine Vertragserfüllungsbürgschaft noch im Jahr 2023 beibringen konnte. Somit konnten die Gelder nicht, wie in den Förderrichtlinien vorgesehen, in 2023 verausgabt werden und mussten folglich zurückgewiesen werden. (vgl. auch Vorlage 0276/2023) Anlage/n:
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