Vorlage - 0029/2024  

 
 
Betreff: Notwendige Rückweisung der Fördermittelzuwendung für den Aufbau von Sirenen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Brandschutz und Rettungsdienst Bearbeiter/-in: Groß, Alexander
Beratungsfolge:
Rat der Stadt
26.02.2024 
Sitzung des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen nimmt die notwendige Rückweisung der Fördermittel für

den Aufbau von Sirenen zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

Die kurzfristig zugewiesenen Fördermittel zur Errichtung von Sirenen mussten zurückgewiesen werden, da in dem kurzfristig durchgeführten Vergabeverfahren im Dezember 2023 keiner der Bieter eine Vertragserfüllungsbürgschaft noch im Jahr 2023 beibringen konnte. Somit konnten die Gelder nicht, wie in den Förderrichtlinien vorgesehen, in 2023 verausgabt werden und mussten folglich zurückgewiesen werden. (vgl. auch Vorlage 0276/2023)
 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: