Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt die Darstellung hinsichtlich der aktuellen Personalsituation in der Städtischen Kindertagesstätte Jahnstraße zur Kenntnis und beschließt, die Verpflegungskosten für die Eltern der Kita Jahnstraße pauschal für den Monat Juli 2024 beitrags-/kostenfrei zu setzen.
Sachverhalt:
Ausgangssituation
Die Personalsituation der Kita Jahnstraße präsentiert sich aktuell als hochgradig angespannt, da 129 Fachkraftstunden zwar ausgeschrieben aber derzeit nicht besetzt sind. Geeignete Bewerberinnen/Bewerber konnten bisher nicht gefunden werden. Zudem werden zeitnah zwei weitere Vollzeitfachkräfte aufgrund von Vorerkrankungen über einen längeren Zeitraum ausfallen, was nicht vorhersehbar war. Dabei geht es um eine Ausfallzeit von ca. 4 Wochen und um einen Zeitraum von 2 bis 3 Monaten. Entsprechend dem KiBiz-Rechner, der die mit dem vorhandenen Personal maximal mögliche Anzahl der zu betreuenden Kinder errechnet, können daher bis auf weiteres lediglich 80 Kinder betreut werden.
Die Stadt Wermelskirchen als Träger der Kindertagesstätte muss hier reagieren und Maßnahmen ergreifen. Um die angespannte Personalsituation aufzufangen ist es unabdingbar, die Betreuungszeiten einzuschränken.
In einem ersten Schritt war die Verwaltung bereits im Januar 2024 gezwungen, die Betreuungszeiten für die Kinder mit 45 Wochenstunden Betreuungszeit um 5 Wochenstunden auf jetzt 40 Wochenstunden Betreuungszeit zu reduzieren. Von den 39 betroffenen Eltern war es 7 Eltern nicht möglich, die Stundenkürzung zu kompensieren. Hier ist die Verwaltung mit den betroffenen Eltern und der Kita-Leitung im Gespräch, um Betreuungslösungen zu finden.
Da diese Kürzungsmaßnahme nicht ausreicht, ist es erforderlich, ab dem 11.03.2024 (11. Kalenderwoche) bis zum 31.07.2024 (Ende des Kindergartenjahres) weitere Kürzungen des Betreuungsumfangs vorzunehmen.
Ausgehend von dem zur Verfügung stehenden Personal und den maximal zu betreuenden 80 Kindern besteht die Notwendigkeit, 25 Plätze (1 Gruppe) der 105 grundsätzlich in der Kita Jahnstraße vorhandenen Plätze aus der Betreuung herauszunehmen. Da den betroffenen Eltern die Schließung einer kompletten Gruppe bis zum 31.07.2024 nicht zugemutet werden kann, müssen die notwendigen Schließtage möglichst gleich auf alle Gruppen verteilt werden. Die notwendige Abstimmung mit dem Landesjugendamt als Heimaufsichtsbehörde ist erfolgt.
Hierzu gibt es verschiedene Lösungsansätze, die im Ergebnis bis zum 31.07.2024 zu einem Betreuungsausfall von ca. 1 Monat für alle Eltern der Kita Jahnstraße führen werden.
Mit den Elternvertretenden der Kita Jahnstraße sind entsprechende Lösungsansätze am 21.02.2024 in einem konstruktiven Gespräch diskutiert worden, um in der aktuellen Situation einen größtmöglichen Betreuungsumfang bis zum 31.07.2024 (Ende des Kindergartenjahres) sicherstellen und dennoch die erforderliche Maßnahme umsetzen zu können.
Die Elternvertretenden werden der Verwaltung in einem weiteren Gespräch 26.02.2024 mitteilen, für welchen Lösungsansatz sich die Elternschaft entschieden hat.
Auswirkungen auf die Betreuungsleistung ab 01.08.2024
Da vorerst nicht alle per 01.08.2024 freiwerdenden Plätze belegt werden, ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass weitere Einschränkungen der Betreuungszeiten nicht erforderlich sind.
Sofern für die Zeit ab dem 01.08.2024 in ausreichendem Maße geeignetes Personal eingestellt werden kann, stabilisiert sich das gesamte Personalsystem der Tageseinrichtung, so dass dann auch die bis dahin nicht vergebenen Kita-Plätze belegt werden können.
Finanzielle Auswirkungen bis 31.07.2024
Die Verwaltung schlägt mit Blick auf die geplanten Einschränkungen der Betreuungsleistung vor, die Verpflegungskosten für die Eltern der Kita Jahnstraße pauschal für den Monat Juli 2024 kostenfrei zu setzen.
Beitragsausfall Verpflegungskosten Juli 2024: einmalig ca. 4.000 €
Der Beitragsausfall ist kostenneutral, da während der Schließungstage von der Stadt keine Verpflegungsleistungen erbracht werden.
Eine mögliche Erstattung der Elternbeiträge wird derzeit rechtlich geprüft.
Dringlichkeit der Beratung
Der vorstehende Sachverhalt hat sich kurzfristig ergeben. Insbesondere mit Blick auf den Start der geplanten Maßnahmen in der 11. Kalenderwoche und dem für die betroffenen Eltern notwendigen Vorlauf ist die Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 22.02.2024 und die finale Entscheidung im Rat am 26.02.2024 erforderlich.
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