Vorlage - 0046/2024  

 
 
Betreff: Bezahlkarte für Flüchtlinge
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Soziales und Inklusion Bearbeiter/-in: Dehnen, Tanja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Inklusion Entscheidung
14.03.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales und Inklusion der Stadt Wermelskirchen nimmt die Stellung-nahme der Verwaltung zu den Anträgen der Fraktionen zur Einführung einer Bezahlkarte zur Kenntnis und beschließt mit der Einführung der Bezahlkarte bis auf Weiteres zu warten und die Ergebnisse der Gespräche zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spit-zenverbänden abzuwarten.


Sachverhalt:

 

In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund, Ländern auf Ebene der Staatskanzleien und

den kommunalen Spitzenverbänden, wurde in den vergangenen Wochen die Einführung

einer Bezahlkarte für Geflüchtete verhandelt.

 

Aus diesem Prozess ist eine Ausschreibung hervorgegangen, der sich 14 Bundesländer, auch NRW, angeschlossen haben. Das Ausschreibungsverfahren ist mit der Veröffentlichung am 25.02.2024 offiziell gestartet worden. Der Zeitplan sieht derzeit eine Zuschlagserteilung im 3. Quartal 2024 vor.

 

Inzwischen hat am 26.02.2024 ein Gespräch der Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände mit Ministerin Paul im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und Staatssekretär Dr. Schulte aus der Staatskanzlei stattgefunden, um über die Ausgestaltung der Bezahlkarte in NRW zu beraten.

 

Das Gesprächsergebnis wurde im folgenden Text zusammengefasst:

 

Die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung haben verabredungsgemäß Gespräche zur Einführung und Ausgestaltung der Bezahlkarte in Nordrhein-Westfalen aufgenommen und werden diese vertrauensvoll weiterführen. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Karte möglichst verbindlich und flächendeckend sowie mit möglichst einheitlichen Standards ausgerollt werden soll. Dies soll bürokratiearm und für die Kommunen einfach handhabbar und pragmatisch geschehen. Möglicherweise notwendige rechtliche Anpassungen sind durch den Bund im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz zu schaffen. Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände werden frühzeitig darüber sprechen, wie der den Ländern verbleibende gesetzliche Spielraum ausgefüllt werden kann, um eine einheitliche Einführung und Anwendung der Bezahlkarte zu gewährleisten. Die Landesregierung wird für eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung der Bezahlkarte Sorge tragen.“

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, mit der Einführung der Bezahlkarte die Gespräche abzuwarten und im Anschluss danach in einer der nächsten Sitzung zu berichten.
 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: