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Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Frage:
Trifft es zu, dass die Absicht besteht, den Ausbau der Straße Eipringhausen zu vollziehen und falls ja, welche Belastungen kämen in dem Fall auf die Anlieger zu?
Antwort:
Der Ausbau der genannten Straße Eipringhausen ist seit vielen Jahren geplant. Das Straßenausbauprojekt "Tiefbaumaßnahme Eipringhausen Nord" (hier Stichstraße von HS 72 bis HS 96) wurde bereits im Haushalt 2022/2023 erfasst. Die Verwaltung plant im Frühjahr 2024 eine Bürgerinformationsveranstaltung. Hierbei wird die Entwurfsplanung vorgestellt.
Dieser Straßenzug wurde bis heute nicht erstmalig hergestellt, daher gilt hier für den Ausbau das Baugesetzbuch §127 ff. Die Beteiligung der Bürger ist gesetzlich geregelt und beträgt bei Erschließungsbeiträgen 90 % der beitragsfähigen Kosten.
Angaben zur ungefähren Höhe, der auf die Anlieger zukommenden Kosten, können erst nach Ausschreibung der Maßnahme erfolgen. Die Ausschreibung ist für Winter 2024/2025 geplant. Der Baubeginn wird voraussichtlich Frühjahr 2025 sein.
Anlage/n: Anfrage der SPD-Fraktion
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