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Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht und die Vorstellung der Planung zur Kenntnis. Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat am 04.10.2021 (Vorlage 0193/2021) die Maßnahme und die Umsetzung (vorbehaltlich der Zuwendung) beschlossen. Das Projekt wurde im Herbst 2021 im Förderprogramm „Dorferneuerung 2022“ bei der Bezirksregierung Köln angemeldet (damaliger Planungsstand Vorentwurfsplanung). Den Zuwendungsbescheid hat die Stadt im Oktober 2022 erhalten. Seinerzeit wurden die zuwendungsfähigen Gesamtbaukaukosten mit 138.805,32 € angemeldet. Bei einer Förderqoute von 85 % ergibt sich eine Zuwendung von 117.984,52 € und einen Eigenanteil von 20.820,80 €.
Das Büro Berkey hat inzwischen die Ausführungsplanung und das Leistungsverzeichnis erstellt. Hierbei sind auch weitere gewünschte Elemente (z.B. Trinkbrunnen, Sonnensegel und Fahrradbügel) erfasst. Einige Elemente (z.B. Bodenstrahler) aus dem Förderantrag konnten in der weiteren Planung nicht mehr berücksichtigt werden. Für das Sonnensegel muss noch eine Baugrundsicherung eingetragen werden, entsprechend kann die Ausführung nur vorbehaltlich einer Absicherung durchgeführt werden.
Der Fördergeber wurde über die Planungsänderungen in 2023 informiert. Die Kosten konnten aufgrund der Förderrichtlinien nicht mehr angepasst werden.
In den vorliegenden Baukosten sind zum einen die genannten Änderungen und zum anderen auch die erheblichen Preissteigerungen im Bausektor berücksichtigt.
Die aktuellen Projektkosten einschließlich der genannten Kostenfaktoren betragen jetzt: Baukosten rd. 180.000 € Sonstige Installationskosten 15.000 € Planungskosten 35.000 € Gesamtkosten 230.000 €
Der Förderanteil ist bei diesem Förderprogramm gemäß Bescheid leider festgelegt. Entsprechend ergibt sich nun ein neuer Eigenanteil von rd, 112.000 €. Die Kosten werden im neuen Haushaltsplan 2024/2025 angepasst und entsprechend mit den neuen Summen angemeldet.
Die Maßnahme muss bis zum 31.10.2024 komplett fertiggestellt und abgerechnet werden. Sonst besteht hier eine Förderschädlichkeit des Projektes. Das bedeutet, dass für die Maßnahme strenge Bauzeitvorgaben festgelegt werden müssen.
Das Büro Berkey stellt die Planung des Projektes Brunnenplatz Dhünn in der Ausschusssitzung vor.
Anlage/n:
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