Vorlage - 0055/2024  

 
 
Betreff: Aktualisierung Lärmaktionsplan Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Verfasser:Leßke, Florian
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bau Entscheidung
20.03.2024 
gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Umwelt und Bau & Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen des Fachbüros zur Aktualisierung des Lärmaktionsplans Straßenverkehr für die Stadt Wermelskirchen 4. Runde zur Kenntnis und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange.


 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Wermelskirchen ist zuständig für die Aufstellung und Aktualisierung des Lärmaktionsplans für die Hauptverkehrsstraßen. Grundlagen dafür sind die 'EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm' - kurz Umgebungslärmrichtlinie - und das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit der Lärmminderungsplanung.

 

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, bestehende Lärmbelastungen aufzuzeigen und Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten.

 

2021 hat der Rat der Stadt Wermelskirchen den Lärmaktionsplan der Runde 3 beschlossen (siehe 0076/2021).

 

Der Plan enthält eine Darstellung der rechtlichen Aspekte, eine Analyse der Lärmsituation, Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung, Hinweise zu Ruhigen Gebieten, Empfehlungen zum Umgang weiterer Lärmquellen wie Motorradlärm und den Maßnahmenempfehlungen zur Lärmminderung.

 

Weitergehende Hinweise zum Thema Lärmaktionsplanung finden sich in den Sitzungsvorlagen RAT/3056/2015 und RAT/3332/2016.

 

rmaktionspläne sind, so gibt es der Gesetzgeber vor, regelmäßig zu fest vorgegebenen Terminen auf der Grundlage der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) überarbeiteten Lärmberechnungen zu überprüfen und zu aktualisieren.

 

Nun liegt die Aktualisierung des Lärmaktionsplans Wermelskirchen Runde 4 als Entwurf vor, den das Planungsbüro Richter-Richard aus Aachen erarbeitet hat.

 

Die inhaltlichen Schwerpunkte sind, wie dargestellt, in der EU-Umgebungslärmrichtlinie fest vorgegeben. Neben der Auswertung der aktuellen Lärmsituation befasst sich der Plan im Wesentlichen mit der Konkretisierung der Maßnahmenempfehlungen zur Lärmminderung.

 

Das Thema Motorradlärm wird aufgrund der massiven Belästigungen in Wermelskirchen - unabhängig von den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie - zusätzlich in die Lärmaktionsplanung aufgenommen.

 

Folgender Zeitplan ist für die weitere Erarbeitung des Lärmaktionsplans vorgesehen:

 

Mitte April bis Mitte Mai 2024:

frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

 

Mai bis Juni:

Einarbeitung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen in den Entwurf

 

Ende Juni bis Anfang August 2024:

Offenlage mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

 

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ist zu prüfen, ob eine Änderung des Lärmaktionsplans mit einer weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig wird.

 

Falls das nicht der Fall ist, könnte der Plan im September 2024 dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

In der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Umwelt und Bau sowie Stadtentwicklung und Verkehr wird Herr Jochen Richard vom Planungsbüro Richter-Richard die Inhalte des Entwurfs und die Maßnahmen näher erläutern.


 



 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: