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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt stellt gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden fest, dass beim Bürgerentscheid am 05.09.2004 zur Umgestaltung des Schwanenplatzes mit 2.814 gültigen JA-Stimmen das nach § 26 Abs. 7 GO NRW erforderliche Quorum von 20 % der Wahlberechtigten nicht erreicht wurde. Das am 17.06.2004 eingegangene und vom Rat der Stadt am 12.07.2004 für zulässig erklärte Bürgerbegehren „So soll der Schwanenplatz umgestaltet werden“ ist damit gescheitert. Sachverhalt: Entsprechend dem Beschluss des Rates der Stadt vom 12.07.2004 wurde der Bürgerentscheid zur Umgestaltung des Schwanenplatzes am 05.09.2004 durchgeführt. Die Ergebnisse der Abstimmung in den einzelnen Stimmbezirken sind der beiliegenden Übersicht zu entnehmen. Nach § 26 Abs. 7 GO NRW beträgt das Quorum für einen erfolgreichen Bürgerentscheid 20 % der Wahlberechtigten. Hiernach wären bei der Abstimmung 5.962 JA-Stimmen (20 v.H. von 29.810) erforderlich gewesen. Da dieses Votum bei nur 2.814 JA-Stimmen nicht erreicht wurde, ist das Bürgerbegehren gescheitert. Es verbleibt bei der vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 29.03.2004 beschlossenen Ausbauvariante „Streifenpark“ (Schittek-Plan). Nach § 13 Absatz 1 der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden obliegt es dem Rat der Stadt, formell das Ergebnis des Bürgerentscheids festzustellen. Gegen die Entscheidung ist die Einlegung eines Rechtsmittels nicht möglich. Anlage/n:
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