Beschluss:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstigen brandschutztechnischen Leistungen der Gefahrenvorbeugung vom 13.12.2022. Sachverhalt:
Aufgrund von Steigerungen in den Basiskalkulationen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zur Ermittlung von Kosten eines Arbeitsplatzes mussten die Gebührentatbestände hieran angepasst werden. Die inhaltlichen Änderungen wirken sich daher nur auf die Anlage 1 aus. Die Kostensteigerungen sind in den Anlagen dargestellt. Ferner muss in §9 der Satzung das Inkrafttreten dieser 1. Nachtragssatzung geregelt werden: „§9 erhält einen neuen Satz 3:
Diese Satzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung in Kraft.““
Diese 1. Nachtragssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung in Kraft.
Anlage/n:
Anlage 1 zur bestehenden Satzung Gegenüberstellung Kosten alt und neu Basiskalkulation nach KGSt „Kosten eines Arbeitsplatzes“
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