Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzauschuss bzw. dem Rat der Stadt,
die Teilbudgets
- 51.31 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen - 51.32 Tagespflege - 51.33 Kinder- und Jugendarbeit - 51.34 Erzieherische Hilfen - 51.35 Amtsvormundschaft
in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Doppelhaushaltsplanes 2024/2025 (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen. Sachverhalt: Der Städtische Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2024/2025 wurde nach den Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) erstellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden im Rat der Stadt am 15.04.2024 eingebracht. Der Rat der Stadt hat den Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Die Verwaltung wird in der Sitzung nähere Erläuterungen geben. Es wird im Übrigen auf den Vorbericht und die Erläuterungen im Haushaltsplan 2024/2025 hingewiesen.
Die vom Ausschuss zu beratenden Teilbudgets des Haushaltsplanentwurfes ergeben sich aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlage. Anlage/n:
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