Beschlussvorschlag: Der Altersvorsitzende, Stadtverordneter Burghoff, vereidigt den am 10.10.2004 gewählten Bürgermeister Herrn … und führt ihn gemäß § 65 Abs. 5 GO in sein Amt ein. Sachverhalt: Anlässlich der Stichwahl am 10.10.2004 wird der hauptamtliche Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen für die am 01.10.2004 beginnende Amtsperiode gewählt. Der Wahlausschuss der Stadt stellt in seiner Sitzung am 11.10.2004 das Wahlergebnis fest. Der neu gewählte Bürgermeister wird nach § 65 Abs. 5 GO vom Altersvorsitzenden in der Sitzung des Rates der Stadt vereidigt und in sein Amt eingeführt.
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