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 Beschluss: 
 Der Haupt- und Finanzausschuss hebt den Sperrvermerk bzgl. der Organisationsuntersuchung der Musikschule in Höhe von 30.000 € auf. Sachverhalt: 
 Der Rat der Stadt hat im Rahmen der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2022/2023 am 23.05.2022 beschlossen, einen Betrag in Höhe von 30.000 € zusätzlich bereit zu stellen und mit einem Sperrvermerk zu versehen: „Die Musikschule wird aufgefordert, eine Organisationsuntersuchung in Auftrag zu geben und die Ergebnisse der Stadt Wermelskirchen zur Verfügung zu stellen. Eine Abhängigkeit zwischen der Freigabe der Mittel und dem Ergebnis der Untersuchung besteht nicht.“ Die Aufhebung des Sperrvermerks sollte durch den Haupt- und Finanzausschuss erfolgen. 
 In dieser Sitzung wird das Gutachten bzgl. der Musikschule vorgestellt. Aufgrund dessen ist der Sperrvermerk aufzuheben und der Betrag an die Musikschule auszuzahlen. 
 Die Mittel hierfür sind in das Jahr 2024 übertragen worden. Anlage/n: 
 
 
 
 
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