Vorlage - 0081/2024  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht Netzwerk Kinderschutz Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Anhörung
16.05.2024 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

 

Zum 01. Mai 2022 ist das Landeskinderschutzgesetz NRW (LKSchG NRW) in Kraft getreten, womit der Schutz von Kinder und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Gewalt maßgeblich gestärkt wurde.  Das Kinderschutzgesetz benennt konkrete Maßnahmen, welche die Qualität des Kinderschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern. Im Wesentlichen sollen die Kooperationen aller Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe gefestigt werden, zudem sollen einheitliche Mindeststandards eingeführt und eine fortlaufende Qualitätsentwicklung in den Jugendämtern stattfinden. Diese Standards sollen bei der Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gelten, wie auch bei Schutzkonzepten in Angeboten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Kinder sollen durch die Förderung und Wahrung der Kinderrechte und des Rechts auf Beteiligung sicherer aufwachsen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen ist prioritär.

Zum 01. November 2022 wurde im Amt für Jugend, Bildung und Sport die Netzwerkstelle Kinderschutz mit 0,5 VZÄ besetzt.

 

Zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes wurden vom Land Nordrhein-Westfalen auf Basis von § 12 (1) Landeskinderschutzgesetz NRW Landesmittel für Personal und Sachkosten bewilligt. Diese betrugen im Jahr 2023 157.438 €. Im Jahr 2024 betragen sie insgesamt 159.622 €. Seit 01.März 2024 wird zudem eine weitere Vollzeitstelle im Allgemeinen Sozialen Dienst durch diese Landesmittel finanziert.

ckblick

 

Im Mittelpunkt der Arbeit der Netzwerkstelle Kinderschutz steht die Stärkung der Kooperation der relevanten Akteure durch die Erweiterung der Vernetzungen in den Sachgebieten Erzieherische Hilfen - Schwerpunkt Allgemeiner Sozialer Dienst, dem Netzwerk Frühe Hilfen, der Jugendförderung und der Erziehungsberatungsstelle Wermelskirchen. Diesbezüglich finden Präsentationen in verschiedenen Arbeitskreisen statt, u.a. in der AG 78, im Netzwerk Kindertagespflege und in der Leitungskonferenz der städtischen Kindertagesstätten. Darüber hinaus werden die bestehenden Kooperationen mit den Fachkräften des schulpsychologischen Dienstes, der Kinderschutzambulanz Remscheid, der Schulen, der Beratungsstelle Mehrblick und des Kinderschutzbundes ausgebaut.

 

Herauszuheben ist in diesem Zusammenhang das Netzwerktreffen zur Gründung des "Netzwerk Kinderschutz Wermelskirchen", welches am 06. November 2023 stattfand. Im Bürgerzentrum der Stadt Wermelskirchen nahmen aus diesem Anlass insgesamt 100 lokale und regionale Netzwerkakteure aus unterschiedlichen Bereichen teil.

 

Darüber hinaus konnten im Jahr 2023 u.a. folgende Fortbildungen für relevante städtische Akteure durchgeführt werden:

 

- 02. Februar 2023: Fortbildung im Allgemeinen Sozialen Dienst zum Thema "Meilensteine kindlicher Entwicklung und ihre Bedeutung für den Kinderschutz

 

- 27. September 2023: Fortbildung im Allgemeinen Sozialen Dienst zum Thema "Gesprächsführung im Kinderschutz"

 

- 13. Dezember 2023: Fortbildung der Leitungen der städtischen Kindertageseinrichtungen zum Thema "Dokumentation im Kinderschutz"

 

- 10. Januar 2024: Start der Ausbildungsreihe ausgewählter pädagogischer Mitarbeitenden der städtischen Kindertagesstätten zur "Fachkraft Kinderschutz"

Laufende Tätigkeiten

 

Zu den laufenden Tätigkeiten gehört die Planung und Organisation jener Aktivitäten, die in den Jahren 2024 und 2025 umgesetzt werden, wie auch regelmäßige, wiederkehrende Arbeiten wie zum Beispiel:

- Unterstützung der Kindertagesstätten bei der Erstellung der verpflichtenden Kinderschutzkonzepte

 

- Überarbeitung der aktuellen Dienstanweisung "Kinderschutz" für den Allgemeinen Sozialen Dienst und die Beschäftigten der Stadt Wermelskirchen

 

- Mitarbeit an der Erneuerung der kreisweiten Vereinbarungen zu den §§ 8a und 72a SGBVIII

 

- Organisation der Fortbildungsreihe für alle Fachkräfte in den städtischen Kindertageseinrichtungen zum Thema "Grundlagen Kinderschutz"

 

Ausblick

Der bisher verfolgte Ansatz einer Stärkung der Kooperation und Vernetzung lokaler und regionaler Akteure fand hohen Anklang und wird weiterverfolgt. Unter dem Leitgedanken "Netzwerke brauchen Gesichter" wollen wir auch künftig den regelmäßigen Austausch im Netzwerk pflegen. Erstmalig wird auch eine spezielle Veranstaltung für Wermelskirchener Sportvereine durchgeführt.

 

In unterschiedlichen Veranstaltungen sollen die einzelnen Netzwerkpartnerinnen und -partner miteinander in Kontakt gebracht werden:

 

- 29. Mai 2024: Auftakt der Fortbildungsreihe im ASD zum Thema "Inklusiver Kinderschutz"

 

- 29. August 2024: Kooperationsveranstaltung mit dem Kreissportbund für die Sportvereine in Wermelskirchen zum Thema "Kinderschutz im Sport und Kinderschutzkonzepterstellung"

 

- 19. September 2024: Fortbildung für die Kindertagespflege zum Thema "Kindeswohlgefährdung erkennen und beurteilen in der Kindertagespflege"

 

- 06. November 2024: 2. Netzwerktreffen zum Thema "Kinderschutz braucht ein Gesicht" für alle Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner mit einem Fachvortrag von Frau Prof. Dr. phil. Michaela Berghaus (FH Münster)

 

Kontakt:

Janina Gellermann

Netzwerkkoordination Kinderschutz

Amt für Jugend, Bildung und Sport

Telegrafenstr. 29-33

42929 Wermelskirchen

 

Tel.: 02196 - 710 518

Fax: 02196 - 710 7 518
 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: